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Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

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    #16
    AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

    Ach wirklich?
    Dann zeig mal wo das steht.
    Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
    Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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      #17
      AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

      Ich glaube, hier werden gerade die neuen Fahrerlaubnisklassen mit der STVZO vermischt.

      Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt generell für LKW mit Anhänger mit Ausnahme einiger Bundesländer.

      Mal zurück zum Thema.
      Für die Umschreibung zum LKW muss das Kfz eine Ladefläche haben, welche größer ist, als der Fahrgastraum. Gemessen wird vom Pedal bis mitte Rückenlehne. Das wird beim 90er schon sehr knapp. Selbst wenn der TÜV seinen Seegen gibt, kann das FA. noch rumzicken. Neben der Raumaufteilung interessiert sich das FA. insbesondere für das optische Erscheinungsbild. Das sollte dem eines LKW mehr gleichen als einem Pkw. Daher bestehen die meisten FA auf eine Verblechung der hinteren Seitenfenster. Eine AHK ist nicht vorgeschrieben, hilft aber schon rein optisch. Ein Vorgespräch mit dem zuständigen Fa. hilft da in der Regel.

      Gruß Marc

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        #18
        AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

        Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
        Ach wirklich?
        Dann zeig mal wo das steht.
        § 30 StVO - Umweltschutz und Sonntagsfahrverbot
        (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.

        Da hätten wir schon einmal die 7,5 Tonnen. Schwieriger wird's nun bei dem Anhänger. Fakt ist, dass Exemplare mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 Kg in Deutschland und Österreich als so genannte leichte Anhänger gelten, daher können sie beispielsweise auch ungebremst sein und dürfen von den Inhabern aller Führerscheinklassen am Fahrzeug mitgeführt werden. Sie haben also in gewisser Weise einen Sonderstatus.

        Problem an der StVO ist, dass nicht alle Details aus ihr wirklich hervorgehen. Bestes Beispiel dafür ist die - gesetzlich vorgeschriebene! - Ladungssicherung, die laut StVO ausgeführt werden muss, wobei gänzlich offen bleibt, WIE dies eigentlich zu geschehen hat. Lediglich der Hinweis auf die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ ist zu finden. In einem Gesetzestext findet man demnach NICHTS. Nach gegenwärtigem Stand bzw. Auffassung der Rechtssprechung stellen die „allgemein anerkannten Regeln der Technik“ die VDI-Richtlinien dar, genau genommen die VDI 2700. Für den Praktiker sind diese Richtlinien ebenso schwer anwendbar wie DIN- bzw. DIN EN-Normen und es ist schwierig, konkrete Hinweise zu geben, wie einzelne Güter zu sichern sind.

        Einen ähnlich verzwickten Mist stellt die Nutzung leichter Anhänger da. Meine Information stammt aus einer Schulung, die ich im Rahmen der neuen Verordnungen des BKrFQG besuchen musste und ich habe mir diese einmal unterwegs von zwei Herren des BAG bestätigen lassen, obwohl mir die beiden in diesem speziellen Fall bei der Antwort nicht wirklich sattelfest gewirkt haben.

        Bitte hab' Verständnis dafür, dass ich mich für dich nicht durch Gesetze und Vorschriften wühle. Bei Interesse darfst du das gerne selbst tun. :)

        Nachtrag:

        Schulung und Erkundigung beim BAG sind schon eine Weile her, daher möchte ich meinen Kenntnisstand einmal mit dem Zusatz "ohne Gewähr" versehen. Ich nehme an, dass die meisten Verkehrsteilnehmer mit einem eher antiquierten Gesetzeswissen unterwegs sind, da nehme ich mich gar nicht aus.
        Vielleicht gibt's aber eine Lösung:
        Derzeit macht meine Tochter ihren Führerschein und ich werde sie bitten, ihren Fahrlehrer einmal nach dem Sachverhalt zu befragen. Diese Information werde ich hier dann ergänzen.
        Zuletzt geändert von traveller; 05.09.2013, 08:07.
        Gruß Lothar
        ...man muss auch einmal auf Entbehrungen verzichten können!

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          #19
          AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

          "Bitte hab' Verständnis dafür, dass ich mich für dich nicht durch Gesetze und Vorschriften wühle. Bei Interesse darfst du das gerne selbst tun. :) "

          Lothar, das sollte man aber tun, wenn man solch eine zweifelhafte Behauptung in den Raum stellt.


          Gruß Marc

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            #20
            AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

            Hallo Marc!
            Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
            das sollte man aber tun, wenn man solch eine zweifelhafte Behauptung in den Raum stellt.
            Dann ergänze bitte in deinem eigenen Beitrag, wo geschrieben steht, dass "für die Umschreibung zum LKW das Kfz eine Ladefläche haben muss, welche größer ist, als der Fahrgastraum. Gemessen wird vom Pedal bis mitte Rückenlehne."

            Im Fall meiner Ummeldung wurde die Trennwand als Grenze angenommen, die logischer Weise hinter der Rückenlehne liegt. Ich wäre sehr froh darüber gewesen, wenn ich in der Mitte der Rückenlehne hätte messen dürfen.
            Die Kriterien für LKW-Zulassungen ähneln sich, liegen aber in vielen Fällen im Ermessensspielraum der einzelnen Finanzämter. Davon zu sprechen, dass etwas sein muss, setzt für meine Begriffe ein Gesetz oder eine entsprechende Verordnung voraus. Mir lag lediglich eine formlose Auflistung der fünf Kriterien vor, die mir das Finanzamt geschickt hat.



            Übrigens: siehe Nachtrag in meinem Beitrag
            Gruß Lothar
            ...man muss auch einmal auf Entbehrungen verzichten können!

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              #21
              AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

              Hier mal was auf die Schnelle:

              #122 Das bringt hoffentlich etwas Licht ins Dunkel.

              Bez. der Messung steht dort nichts über die Rückenlehne, dies habe ich in Parallelthreads und auch in Urteilen der Finanzgerichte so gelesen.
              Messmethode ist vom Pedal waagerecht zur Rückenlehne.(Wobei man sich über die Stellung der Rückenlehne noch streiten könnte. Dies fällt beim 90er allerdings aus, da diese beim normalgewachsenen Bürger immer hinten anliegt.)

              Gruß Marc

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                #22
                AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

                Zitat von traveller Beitrag anzeigen
                [. Fakt ist, dass Exemplare mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 750 Kg in Deutschland und Österreich als so genannte leichte Anhänger gelten, daher können sie beispielsweise auch ungebremst sein und dürfen von den Inhabern aller Führerscheinklassen am Fahrzeug mitgeführt werden. Sie haben also in gewisser Weise einen Sonderstatus.

                .
                Das hat nichts mit deiner Behauptung zu tun,dass man sie an Sonn- u.Feiertagen hinter LKW fahren darf.
                Im Übrigen wühle ich mich äußerst gerne durch Vorschriften.
                Vorzugsweise,bevor ich etwas ins Internet stelle.
                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                  #23
                  AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

                  Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                  Das hat nichts mit deiner Behauptung zu tun,dass man sie an Sonn- u.Feiertagen hinter LKW fahren darf.
                  Dass der Sonderstatus eine Fahrt am Sonntag rechtfertigt steht da auch nicht und ich verweise aus diesem Grund auf die Problematik der Gesetzgebung am Beispiel der Ladungssicherung. Tatsache ist, dass zahlreiche Gesetze einzelne Teilbereiche nicht vollständig umfassen und somit Grauzonen entstehen.

                  Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                  Im Übrigen wühle ich mich äußerst gerne durch Vorschriften.
                  Das ist prima! Dann können wir uns ja unabhängig voneinander auf die Suche nach der richtigen Antwort begeben. Mir waren bislang die Aussagen im Rahmen der Schulung und die Auskunft der Herren vom BAG ausreichend.

                  Wir werden sehen!
                  Gruß Lothar
                  ...man muss auch einmal auf Entbehrungen verzichten können!

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                    #24
                    AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

                    Hallo Marc!
                    Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                    ...in Urteilen der Finanzgerichte
                    Das ist jetzt zwar off topic, fällt mir aber immer im Zusammenhang mit Urteilen bzw. der gesamten Rechtsprechung an sich ein:

                    Ein Richter aus unserem Bekanntenkreis hat einmal gesagt: "In Deutschland gibt es keine Gerechtigkeit mehr - nur noch einen gegenwärtigen Stand der Rechtsprechung!"

                    Man kann verzweifeln, wenn man weiter drüber nachdenkt...:(
                    Gruß Lothar
                    ...man muss auch einmal auf Entbehrungen verzichten können!

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                      #25
                      AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

                      Die Gesetzgebung verabschiedet nur noch grob gefasste Gesetze oder Verordnungen und alles andere ergibt sich im Tagesbetrieb, wenn tausende Leute in Ausübung auf die Fresse fliegen und vor Gericht ziehen müssen. Wenn dann ein höchstinstantzliches Urteil gesprochen wird, ist dies dann als geltendes Recht anzusehen.
                      Gesetze machen, leicht gemacht...
                      Also mach es mal im Selbstversuch. Häng am Sonntag mal den kleinen Spesenbringer an den LKW und fahr mal auf der BAB zwanzig mal an der Wache vorbei.=)=)

                      Gruß Marc

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                        #26
                        AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

                        Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigen
                        ...und fahr mal auf der BAB zwanzig mal an der Wache vorbei.
                        Sollte man für Selbstversuche vor dem Hintergrund erwiesener Blödheit offen sein, kann man deinen Vorschlag gerne in die Tat umsetzen. =)=)=)

                        Abgesehen davon dürfte der Versuch höchstens dazu führen, dass jemand herauskommen und fragen würde, ob man mir bei meinen Orientierungsproblemen bzw. der Suche nach dem richtigen Weg behilflich sein kann.
                        Gruß Lothar
                        ...man muss auch einmal auf Entbehrungen verzichten können!

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                          #27
                          AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

                          Ja, von der Seite hatte ich das noch gernicht betrachtet.=)=)

                          Gruß Marc

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                            #28
                            AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

                            Zitat von traveller Beitrag anzeigen
                            Dass der Sonderstatus eine Fahrt am Sonntag rechtfertigt steht da auch nicht !
                            Genau das hast du aber in Antwort Nr.15 dieses Threads behauptet.
                            Und das ist falsch,unabhängig davon,was dir einmal ein Mitarbeiter der BAG gesagt hat.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #29
                              AW: Zulassung Defender TD5 90 ST als LKW

                              Mal zurück zum Thema!
                              Ist es immer noch so, daß die Finanzämter nicht an das gebunden sind, was in den Papieren steht?
                              Wenn es noch so ist, geht es sie auch nix an. Brauchst keine Sitze austragen lassen, brauchst keine LKW-Zulassung, einfach beim FA fragen, ob sie ihn nach Gewicht besteuern. Dafür sollte er halt dann schon danach aussehen. Ich hab damals ein kurzes ST drauf gehabt und nen Haufen Dreck auf der Ladefläche. Damit kam ich durch. Und hab immer noch ne PKW-Zulasung und kann Sonntags ziehen was ich will und wohin ich will. Und Dächer kann man wechseln.
                              Who needs luxury?

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