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    Fragen über Fragen

    Hallo liebe Fender-Fahrer,
    hab da mal ne Frage, für einige vielleicht eine zuviel aber für mich wichtig. Habe auch schon die Suchfunktion in Anspruch genommen, brachte aber nicht so richtig was.
    Hier nun meine Frage(n):

    - muss ich ein Lenkrad vom TÜV abnehmen lassen und was muss ich beim freundlichen TÜVprüfer
    vorlegen?
    - selbe Frage, jedoch Riffelblech für Motorhaube; Heckstoßstange (geht aber nur um die Ecke und nicht über die gesamte Fahrzeugbreite)
    - ich möchte die hintere Sitzbank, also die mittlere beim SW, ausbauen und gegen zwei
    Einzelsitze wechseln, dazu müssen aber Haltevorrichtungen eingebaut werden die ich gerne selbst anfertigen möchte

    Was sagt der TÜV, wenn er dazu überhaubt was zu sagen hat?!?

    Sehr wichtig - wieviel Euronen muss man beim freundlichen TÜVprüfer berappen?

    Gruss

    Andreas :D

    #2
    RE: Fragen über Fragen

    Hallo Andreas,

    ein paar Antworten zu Deinen Fragen:

    - Lenkrad: Kommt darauf an, ob es eine ABE für Dein Auto hat (wenn nicht, brauchst Du ein Gutachten und musst Auto/Lenkrad/Gutachten dem TÜV vorführen, sonst ABE immer mitführen).
    - Riffelblech: Ich kenne keinen Landyeigner, der Riffelblech im Kfz-Schein eingetragen hat.
    - Heckstossstange: Die gleiche Antwort wie zum Lenkrad.
    - Zu den Sitzen habe ich keine Erfahrungen. Wenn Du aber die Anzahl der Sitze änderst, muss das durch den TÜV.
    - Zu den Kosten: Die Zulassungsstelle nimmt von Dir 10 bis 11 EUR. Beim TÜV bist Du wahrscheinlich mit 25 bis 35 EUR je (!) Änderung dabei.

    Viele Grüsse,

    Elch

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      #3
      RE: Fragen über Fragen

      Hallo,

      Lenkrad hat meist ne ABE
      Riffelbleche rund um´s FZG müßen eingetragen werden,macht nur kein Mensch..... :D

      TÜV oder Dekra 37 euro /eintragung,am besten umbauen und irgendwann in 2 -3 Jahren wenn der Landy fertig ist alles auf einmal eintragen lassen.... :D ;)
      Laut "meinem" Tüv Prüfer muß man den Einbau von Sportsitzen nicht eintragen lassen,wie sich das mit den hinteren Sitzen verhält kann ich dir leider auch nicht sagen.
      Liebe Grüße

      Olaf / 300 TDi

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        #4
        Die Einzelsitze hinten müssen eingetragen werden,da sich die Zahl der Sitzplätze ändert.

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          #5
          Hallo,
          also ich habe vor kurzem mit dem Tüv telefoniert. Ich fragte nach wegen:
          1.Riffelbleche
          2. Rammschutz / Heckstoßstange
          3. Dachträger -Eigenbau

          zu 1 die Antwort lautete "wenn Umrisse des Fz nicht geändert werden ist es uns egal,
          und wenn es sich um die Bleche handelt wie sie auf den Defendern drauf sind
          interessiert uns das nicht"

          Braucht und wird also NICHT eingetragen PS. hat ihn auch nicht innteressiert als ich dort war.

          zu 2 Ich hatte weder eine ABE noch ein Gutachten für meinen Rammschutz (Budich)
          Die Antwort am Telefon war: Muß ich mir ansehen.
          Vor Ort schaute er sich den Bügel an (geht ums Eck) notierte den Durchmesser und fertig. In meinen Papieren steht jetzt einfach Mit Frontschutzbügel Rohrdurchmesser 40mm Herst. Budich GmbH. Das gleiche würde auch für die Heckstoßstange zutreffen.

          zu 3 Dachaufbauten gehen uns nichts an.
          (kann also jeder bauen was er will) Nur denke ich das falls es zu einem Unfall kommt und das Ding davonsaust wird schon mal nachgehakt wer dieses Gestell gebaut hat.

          Bei einem anderen Tüv wollte mir meinen Rammschutz erst gar nicht eintragen wegen Gesetz und bla bla. Dabei dürfen die Bügel noch bis Ende 05 vorn verbaut werden.
          Danach ist Plastik angesagt. X(

          Gruss Olli
          Schielende Löwen beißen nicht
          www.schrothplatz.de

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            #6
            Hallo Landy´s,
            eure vielen und promten Antworten finde ich super und haben mir weiter geholfen.
            Kurz zu den Antworten - bei dem Lenkrad reicht also wenn ich die ABE mitführe, Riffelblech
            Auge zudrücken und Stoßstange eintragen oder auch nicht, wenn der TÜV mitspielt!?!
            Sitz austragen lassen, ansonsten kann neue Halterung selbst montiert werden.
            Alles richtig?

            Gruss Andreas8)

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              #7
              mach es einfach so wie ich - beim TÜV anrufen.
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                #8
                Fragen über Fragen

                Hallo Forum!
                Ich bin mir ja nicht sicher (bitte korrigiert mich), aber auch ein Lenkrad mit ABE sollte irgendwann mal eingetragen werden. Man weiß ja nie, wenn man mal von den Grün-Weißen angehalten wird, wie sein Tag war und welche Erfahrung er mit Offroadern hat!
                Ich habe vor kurzem eine Sonderabnahme beim TÜV Nord, wegen eines aus England stammenden Frontbügels (Typ Bearmach), hier in HH gehabt. Der hat glaube ich eine Pauschale von 80 Euro genommen und dann für jedes Teil das er einträgt eine sogenannte "Schreibpauschale" von ca. 10-20 EUR pro Teil. Jetzt ist aber auch wirklich alles am Fahrzeug eingetragen, von der Sitzschienenverlängerung bis zum Schnorchel.
                Gruß Sven

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                  #9
                  Alles was eine ABE hat braucht nicht eingetragen werden.Allerdings muss die ABE mitgeführt werden.

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