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Wertminderung nach Lackierung?

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    Wertminderung nach Lackierung?

    Hallo zusammen,

    leider hat jemand ein paar Schrammen in meine Frontstoßstange gefahren. Versicherung des Gegners zahlt..

    Mir wurde heute telefonisch von der Lackiererei mitgeteilt, dass durch das Schleifen und Lackieren der Stoßstange die typischen Presskanten an der vorderen Stoßstange nicht mehr vorhanden sind (gemeint sind die nicht entgrateten Kanten, die alle Freelander 2 an der vorderen und hinteren Stoßstange haben im Bereich zum Übergang zum Kotflügel. An der hinteren Stoßstange, sind die Kanten natürlich noch vorhanden.

    Damit bin ich nicht einverstanden, da nunmehr ein Unterschied zwischen Front- und Heckstoßstange gegeben ist, der Originalzustand verändert wurde und m.E. ein merkantiler Minderwert eingetreten ist.

    In diesem Fall hätte doch eine neue Stoßstange montiert werden müssen um den Originalzustand wiederherzustellen (Naturalrestitution)?

    Wie seht ihr das? Egal oder auf Kompensation oder neue Stoßstange bestehen?

    Vg

    #2
    AW: Wertminderung nach Lackierung?

    .
    Hallo,
    dein Fahrzeug MUSS auf den Originalzustand wie vor dem Unfall hergestellt werden, es sei denn, an selbiger Stelle war bereits mal ein Unfall,
    der von einer anderen Versicherung irgendwann beglichen wurde.
    Da dies bei dir nicht der Fall ist, nur Neuteile verlangen, die dem Urzustand entsprechen ( auch keine Fremdhersteller ) !!
    Ansonsten mit Anwaltschreiben drohen, welches Zusatzkosten verursacht.
    Bestehe auf dein Recht und drohe mit gleichwertigem Leihwagen bis die Versicherung deinem Recht und deiner Forderung zustimmt

    Gruss Jason

    .

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      #3
      AW: Wertminderung nach Lackierung?

      Thx, sehe ich auch so. Anwalt hab ich/bin ich. Versicherungsrecht ist nicht so mein Gebiet. Die Frage ist halt, ob das eine derartige Kleinigkeit ist, dass sie hinzunehmen ist. Treu & Glauben (§ 242 BGB).

      Ich denke Du weißt, welche Kanten ich meine, oder? Sieht so aus, als sei nochmal eine Extraschicht Klarlack überzogen oder eine Folie drauf.

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        #4
        AW: Wertminderung nach Lackierung?

        Lass den Originalzustand herstellen, mit Originalteilen. Wenn du den Wagen irgendwann mal verkaufen willst, ist das immer ein Punkt wo der Käufer dich drücken kann im Preis.

        Lustig ist aber auch die Werkstatt, die erst schleift und lackiert und poliert und sich dann meldet, --" sieht Schei... aus. " Naja, Stoßstange nochmal aus und einbauen gibt ja auch nochmal Geld.

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          #5
          AW: Wertminderung nach Lackierung?

          .
          Keinerlei Kompromisse, lass dich nicht einlullen.
          Dir steht der Zustand zu, den das Fahrzeug vor dem Unfall hatte, ungeachtet anfallender Kosten durch Originalteile,
          diese sind vom Unfallverursacher zu tragen.
          Versuchs nochmal im Guten, aber ohne Wenn & Aber, ansonsten sofort einen Anwalt einschalten, kostet dich ja nichts

          Gruss Jason

          .

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            #6
            AW: Wertminderung nach Lackierung?

            Ich werde berichten.

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              #7
              AW: Wertminderung nach Lackierung?

              Hallo Verduster

              sehe ich gleich wie meine Vorredner. Du hast das recht auf ein ORIGINAL Teil, wenn schon der andere in dein Fahrzeug gekarrt ist...
              Kannst du mal ein Bild von der besagten Kante senden?


              Gruss Dani

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                #8
                AW: Wertminderung nach Lackierung?

                DSC_0120.jpg

                DSC_0118.jpg

                DSC_0127.jpg

                Bild 1: Normalzustand
                Bild 2: Nach Lackierung
                Bild 3: Man sieht, dass die Kante noch das kleinste Problem ist.

                Der geht nochmal in die Werkstatt. Ist ja lächerlich.

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                  #9
                  AW: Wertminderung nach Lackierung?

                  Schaut doch gut aus - wo ist das Problem?
                  Meiner Meinung sollten Kratzer an Stosstangen überhaupt nicht von der Versicherung bezahlt werden - schliesslich sind Stosstangen für kleinere Rempler gedacht.
                  In Deutschland zahlt man sich dumm und dämlich an Versicherungsbeiträgen - klar wenn der kleinste Parkrempler tausende von Euro kostet.
                  Den FL2 den ich über mehrere Jahre gefahren habe (im Ausland) hatte auch eine leicht verkratze Stosstange - da käme kein Mensch auf die Idee das zu reparieren, zumal die Versicherung bestimmt keine neue Stosstange bezahlen würde.
                  Sorry, aber das ist meine Meinung dazu.
                  Grüsse
                  Bernie

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                    #10
                    AW: Wertminderung nach Lackierung?

                    Die entscheidende Frage ist doch ob du ein Gutachten hast mit dem du eine Wertminderung belegen kannst? Bei Lackschäden können zumindest auch schonmal 100-150 € gerechtfertigt sein. Gibt natürlich auch viele Versicherungen
                    die das mit dem Argument "geschraubte/leicht zu tauschende Teile" nicht zahlen und sich lieber verklagen lassen.

                    Ob du einen Anspruch auf den selben speziellen Lackierzustand wie vorher hast wäre mal interessant auszufechten. Denn die neue Lackierung ist ja nicht qualitativ schlechter, so wie ich das verstanden habe, nur eben anders?

                    Wie hoch ist denn der Schaden, noch im Bagatellbereich oder schon um oder über ca. 800 brutto und wie alt ist der Wagen (<10 Jahre?)?
                    Falls drüber und unter 10 einfach mal bei TÜV/Dekra nachfragen, gegebenenfalls können die dir aus dem vorhandenen KVA/Bildern noch nachträglich ein Gutachten kalkulieren, zur Not auch nur die Wertminderung berechnen.

                    Deine eigene Vertretung hast du gleich nach dem Unfall angezeigt und wenigstens selbst noch deine Gebühren verdient? ;)

                    Gruß,
                    Mathias
                    "Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D

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                      #11
                      AW: Wertminderung nach Lackierung?

                      Unfallwagen = Unfallwagen!
                      Wertminderung keine Ahnung, aber man darf es bei Weiterverkauf nicht verheimlichen!
                      Ich sehe da keinen Grund ein Fass auf zumachen.
                      Sieht doch vernünftig aus für einen Unfallschaden.

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                        #12
                        AW: Wertminderung nach Lackierung?

                        Zitat von Moonbull Beitrag anzeigen
                        Unfallwagen = Unfallwagen!
                        Wertminderung keine Ahnung, aber man darf es bei Weiterverkauf nicht verheimlichen!
                        Und da liegt ja der ganze Problemkreis, das eine bedingt das andere. Wertminderung gibt es nur wenn das Fahrzeug einen Unfall hatte. Und was ist denn überhaupt ein "Unfall"? Jeder kleine Lackkratzer? Dann gäbe es uU jede Menge Unfallfahrzeuge hierzulande. Und jeden reparierten Lackschaden müsste man dann bei Verkauf auch offenbaren, was zu den reflexartigen Nachverhandlungen des Preises führt. Womit man schon bei der Wertminderung wäre, weil der potenzielle Käufer plötzlich weniger für das Fahrzeug bezahlen will, dass ihm eigentlich noch genauso gut gefällt wie 2 min eher, als er noch nicht wusste dass der Lack an der einen Stelle neu ist (was ihm im Prinzip auch egal ist, er will ja nur den Preis verhandeln).

                        Ohne Gutachter wirst du an der Stelle nichts. Eine technische Wertminderung bleibt ohnehin nicht zurück (qualitativ ist der Wagen nach den Regeln der Technik wieder in Stand gesetzt.). Bleibt höchstens noch die "gefühlte"(merkantile) Wertminderung weil der Wagen ja einen Unfall hatte. Da bekommt man von 100 Leuten 100 verschiedene Aussagen zu dem Thema, sodass man sich nur auf die 3/4 anerkannten Berechnungsmodelle der Gutachter zurückziehen kann wenn man da was gerichtsfestes vortragen will.

                        Gruß,
                        M.
                        "Ver-nünf-tig?! Spricht man das so aus?":D

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                          #13
                          AW: Wertminderung nach Lackierung?

                          In diesem Falle sind wohl Teile ausgetauscht oder zumindest vor der Lackierung gespachtelt worden. Daher gehe ich davon aus, das es sich nicht nur um einen kleinen Lackschaden handelt
                          Bei einer Unfallreparatur stellt sich auch die Frage der Verhältnismäßigkeit gegenüber dem Fahrzeugalter.

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                            #14
                            AW: Wertminderung nach Lackierung?

                            Hi, ärgerlich sowas aber:

                            Maßgeblich für die Ersatzfähigkeit des merkantilen Minderwert ist § 251 Abs. 1 Alt. 2 BGB. Danach ist ein merkantiler Minderwert dann ersatzfähig, wenn die vom einem Unfall beschädigte Sache trotz ordnungsgemäßer Reparatur im Verkehr gering bewertet wird als eine unfallfreie Sache. Voraussetzung für eine Wertminderung ist ein erheblicher Eingriff in das Fahrzeuggefüge. Wenn also z.B. tragende Karosserieteile beschädigt wurden. Allein die Reparatur einer Stoßstange mit Spachteln und Lackierung wird für eine Wertminderung eines "Allerweltsautos" nicht ausreichen. Anders vielleicht bei einem Klassiker, Oldtimer oder Sportwagen.
                            Darüber hinaus ist die Wertminderung auch im Verhältnis zur Schadenhöhe zu sehen. Eine Reparatur in Form von Spachteln und Lackieren einer Stoßstange ist in der Regel nicht so kostenintensiv, dass es eine Wertminderung nach sich zieht. Beilackieren entfällt auch in der Regel.
                            Die durch das Spachteln und Schleifen entfernten fertigungsbedingten Grate an den Kanten rechtfertigen nicht den Austausch der Stoßstange. Dies würde gegen die dem Geschädigten obliegende Schadenminderungspflicht verstoßen.
                            Auch bin ich der Ansicht, dass die Reparatur der Stoßstange nicht immer und unbedingt ein offenbarungspflichtiger Unfallschaden darstellt. Die Grenze liegt so etwa bei einem Reparaturaufwand von weniger als 10% des Neupreises. Dazu würde ich mich beim Verkauf nicht einfach vom Käufer, der den Kaufpreis drücken will, mit dahingehenden Argumenten einschüchtern lassen, dass das Auto weniger Wert sei. Notfalls Reparaturrechnung vorlegen zum Beleg, dass eine fachgerechte Reparatur erfolgt ist.
                            Versuche mit dem Versicherer kontakt aufzunehmen und mit entsprechender Argumentation des optischen Unterschiedes eine Wertminderung herauszuholen.

                            Gruß

                            Rulaman

                            Gruß Rulaman
                            www.landy-planet.de

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                              #15
                              AW: Wertminderung nach Lackierung?

                              Sorry, Beitrag doppelt verschickt
                              www.landy-planet.de

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