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Abe

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    Abe

    Hallo Zusammen,

    meine Frage ist wohl ziemlich allgemein und geht nachher doch ist Detail.

    Da ich z.Zt. ein ein Dachzelt für die kommenden Einsätze restauriere und vorbereite, bin ich zu dem Entschluß gekommen mir für die Ladefläche meines 130 er ein Hardtop zu bauen. Das Dachzelt soll über der Ladefläche positioniert werden und um 90° drehbar sein (Rahmen und Mechanik sind schon fertig).
    Die Planung für das Hardtop ist bereits abgeschloßen, desingnermäßig auch optisch gelungen und an die Optik des Defender angepaßt :D !

    Nun bin ich immer wieder mal im Forum über den Punkt ABE gestolpert.
    Unter suchen habe ich im Forum nur immer wieder spezifische Hinweise gefunden (z.b. AGR, Rammbügel usw.)

    Nun meine Fragen:

    Was regelt die ABE eigentlich grundsätzlich?
    Wo kann man die Grundlagen zur ABE mal nachlesen?
    Was muss überhaupt durch eine ABE zugelassen sein und was nicht?



    Wer kann mir hier mal weiter helfen?

    Gruß

    Martin

    Unterschätze niemals die dunkle Seite der Macht




    #2
    RE: Abe

    Hallo!

    Ich denke alles was am Dachträger ist kann als "Ladung" angesehen werden und unterligt meines wissens nicht der "Allgemeinen Betriebserlaubnis"

    Rainer

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      #3
      RE: Abe

      Hallo,

      Dachzelt Aufbau braucht keine ABE, Hardtop eigentlich auch nicht.

      ABEs sind notwendig für Sachen die das Fahrzeug verändern bezüglich Länge / Breite / Gewicht oder dort nötig wo es an die Sicherheitsrelevanten Bauteile geht. Dachzelt ist Ladung, deshalb keine ABE nötig, für ein Hardtop brauchst du eigentlich auch keine ABE, da es vom Typ ja immer ein Pickup böeibt. Ob du dir die Ladefläche abdeckst oder nicht, dürfte egal sein.

      CU
      Christian
      Hey Cayenne! - Follow me....if you can!

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        #4
        RE: Abe

        Moin Moin

        Original von LR130

        Nun meine Fragen:

        Was regelt die ABE eigentlich grundsätzlich?
        Wo kann man die Grundlagen zur ABE mal nachlesen?
        Was muss überhaupt durch eine ABE zugelassen sein und was nicht?
        1.Die ABE regelt eigendlich nur ein für dich vereinfachtes Zulassungsverfahren. Ein Anbauteil hat z.B. eine ABE, d.h. für dich du kannst dieses anbauen ohne es extra vom TÜV eintragen zu lassen, man bekommt dann diese ABEschreiben bzw. -karte anbei. D.h. der Herrsteller hat ein Zulassungsverfahren beim TÜV gemacht und und hat für das Bauteil eine Allgemeinebetriebserlaubnis erhalten, sprich dieses Teil darf dann ohne extra TÜVvorführung an dem Wagen wofür es zugelassen wurde angebracht werden.

        2. Grundlagen dazu nachlesen, weiß ich nicht ob man das überhaupt kann, da es sich ja bei jedem neuen Antrag auf eine ABE um ein neues Verfahren handelt. Währe als Privatmann sicherlich auch nicht so interessant da man ja keine Serienfertigung anstrebt und sich somit ein Verfahren einer ABE sparen kann und lieber den weg über eine Einzelabnahme gehen sollte, was auch wohl das einzige ist wo sich der TÜV drauf rein lässt.Wobei bei dir, wie die anderen schon beschrieben haben sowas eigentlich keine Rolle spielt.

        3. Durch eine ABE muss erstmal grundsätzlich nichts zugelassen werden, da man ja auch Privatman bei jeder Veränderung zum TÜV fahren könnte und eine Einzelabnahme machen könnte.
        Es werden aber eine Reihe von KFZzubehörteilen mit einer ABE ausgeliefert um es dir dem Kunden möglichst einfach zu machen. Das fängt bei Blinkergläsern an und geht über Felgen oder Hauptscheinwerfer, Instrumente etc. etc. fast alle banalen Dinge haben eine ABE weil es ja auch kaum zumutbar ist nur weil man keine original LRBlinkerkappe gekauft hat dafür dann extra zum TÜV fahren zu müssen. Wobei es bei Lampen etc. z. B. kein Schreiben oder Karte dabei gibt, dass wird über die eingeprägte nummer geregelt ich meine E11 und E13, will mich da aber jetzt auch nicht festnageln.

        Wobei ABE ein weites Feld ist, was beim Auto vielleicht noch nicht so ist, kennen aber vielleicht einige beim Motorrad das es zwar Teile gibt mit ABE, die aber nur dann gilt wenn andere bestimmte Teile mit ABE schon vorher angebaut wurden.

        In diesem Sinne

        Grüße ausm Emsland

        Daniel

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          #5
          Hallo Daniel,

          wenn die Beiträge von Dir, Christian und Rainer das richtig verstanden habe, ist eigentlich nur zu klären ob ich das geplante Hardtop ohne TÜV-Abnahme fahren darf oder hierfür eine Einzelabnahme benötige.

          Danke für die Hinweise, Grüße von der North Shore

          Martin

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