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Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

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    #31
    AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

    Wie ist der Aberglaube eigentlich bei Motorrädern? 8o

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      #32
      AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

      Das schreibt auch die zulassungsverordung vor das links und rechts getrennt abgesichert werden müssen. Die wollen auch nicht das einer blind durch die Gegend fährt

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        #33
        AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

        Könnt ihr mir bitte mal kurz den Paragraphen geben, wo das in der Zulassungsverordnung steht? Nur des Interesses wegen. Ich habe die gerade mal überflogen und da nichts gefunden. Die ist ja spannend, daher würde mich das mal interessieren, weil ich da etwas zur Anbringung und Beleuchtung von Nummernschildern und Plaketten, etc. gefunden habe. Allerdings nichts zur Fahrzeugbeleuchtung oder Absicherung von Stromkreisen. Ist das schon immer so geregelt? Bei der Serie III mit ihren vier Sicherungen hatte ich eher nicht den Eindruck.

        Wie gesagt, ist das theoretischer Natur. Ich werde das demnächst umsetzen, weil es mir recht plausibel erscheint, die Beleuchtung gesondert abzusichern. Nur hatte ich die bisherige serienmäßige Schaltung mit dem durchschmorenden Schalter trotz der gesonderten Absicherung als nicht so sonderlich sichere Methode im Gedächtnis. Ich habe hier schon mehr über absolute Dunkelheit auch während der Fahrt durch defekte Lichtschalter gelesen als unvorhergesehene Kurzschlüsse in der übrigen Verkabelung der Beleuchtung.

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          #34
          AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

          Man kanns auch übertreiben mit der Sicherheit. Jedes System kann ausfallen und dann liegts halt am Fahrer an einer sicheren Stelle anzuhalten und NICHT mehr weiterzufahren....

          Mir ist mal das Licht ausgefallen weil Öl am Steilhang aus dem Lenkgetriebe ins Armaturenbrett geflossen ist....

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            #35
            AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

            Na klar- meine Meinung ist ja grundsätzlich auch, dass die jetzige Lösung ausfallsicherer ist, als die halbgare Lösung mit dem Schmorschalter. Aber wenn es Vorschrift ist (und auch einen Sicherheitsgewinn bietet), werde ich das bei Gelegenheit mal umsetzen.
            Gibt ja zwei Varianten: die Zuleitung der zweiten Scheinwerfer mit an die Relais um auf dem Schaltstrom die maximale Ausfallsicherheit zu gewährleisten und dann die vom Relais abgehenden Leitungen zu den Scheinwerfern gesondert absichern. Dann hätte ich die Schaltleitungen komplett abgesichert, die Stromführung von der Batterie zu den Relais abgesichert und die Zuleitung von den Relais zu den Scheinwerfern auch noch gesondert. :] Der Sicherheitsgau!
            Oder die ganz große Lösung mit vier Relais und Sicherungen. Wichtig ist mir halt bei allen Lösungen, dass ich nicht am originalen Kabelbaum herumschnitze und eine schnelle Rückrüstung möglich ist - das geht bei allen Varianten problemlos.

            Na ja, ich denke bei meinem Wochenende- und Schönwetter Saisonfahrzeug ist die jetzige Lösung schon mehr als ausreichend. Aber sofern es bei meinem Baujahr schon Vorschrift wäre, ist es ja auch eine rechtliche Angelegenheit.

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              #36
              AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

              Bin ja noch was schuldig. In der Aktuellen Oldtimer Praxis ist ein Bericht über Sicherungen.
              Da steht dann folgendes:
              Seit Beginn der 60er Jahre war zunächst die Beleuchtung abgesichert, die STvZo schrieb bald auch die einzelne Absicherung von Scheinwerfern und Rückleuchten vor.
              Im Grunde ist es mir egal wie wer rum fährt.
              Mein ExMod aus 86 hat noch die guten Glassicherungen, da ist jede Seite extra Abgesichert. Wenn ich mir vorstelle man fährt mit knappen 100 auf der Autobahn, die Sicherung fliegt dann ist es Finster. Gut man könnte noch schnell Fernlicht einschalten.
              Gruß Stefan

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                #37
                AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

                Hi Stefan,

                danke für den Hinweis! Ich werde das die mal umsetzen und das noch einmal gesondert absichern. Ist ja kein Ding.
                Ach so -ich habe ja auch einen Ex MoD aus 1986 mit den Glassicherungen. Sind die wirklich gut? Ich habe schon mal überlegt, die auf die modernen Sicherungen umzurüsten.

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                  #38
                  AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

                  Zitat von 12KF16 Beitrag anzeigen
                  (...) Wenn ich mir vorstelle man fährt mit knappen 100 auf der Autobahn, die Sicherung fliegt dann ist es Finster. Gut man könnte noch schnell Fernlicht einschalten.
                  Hmm, wenn ich so überlege, was ich bei meinem in den 12 Jahren am scheinwerferlicht so hatte:

                  6x (ca.) Leuchtmittel
                  2x Hauptlichtschalter
                  1x Fernlichtschalter
                  0x Sicherung

                  Bei den Schalterdefekten gehen auch beide Hauptscheinwerfer aus ... aber auch beim Fliegen der Sicherung bleiben einem die Standlichter als Positionsleuchten - richtig dumm ist ein totaler Stromausfall.

                  Gruß

                  Highlandy
                  Anybody who loves whisky can't be all bad.

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                    #39
                    AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

                    Zitat von cohen Beitrag anzeigen
                    Könnt ihr mir bitte mal kurz den Paragraphen geben, wo das in der Zulassungsverordnung steht?
                    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) B. Fahrzeuge
                    III. Bau- und Betriebsvorschriften
                    §49a Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze

                    (8) Für alle am Kraftfahrzeug oder Zug angebrachten Scheinwerfer und Signalleuchten muß eine ausreichende elektrische Energieversorgung unter allen üblichen Betriebsbedingungen ständig sichergestellt sein.
                    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) +++ Verkehrsrecht und Verkehrsinformationen auf verkehrsportal.de; Ein Service der Grunert + Tjardes verkehrsportal.de GbR, Berlin.


                    Jetzt muss ich nur noch nachschauen, wo die "ausreichende elektrische Energieversorgung" definiert ist. Kann sein das das unter den Homologationsregelwerken zu finden ist. Ich weiss es im Moment nicht.



                    Übrigens, selbst mit dem schmorbehafteten Schalter fällt im Fehlerfall äusserst selten die gesamte Beleuchtung aus!
                    Lichtschalter reparieren/optimieren: http://www.rainer4x4.de/schalter.htm
                    Gruß Rainer
                    https://www.ecosia.org/ Die Suchmaschine die Bäume pflanzt!

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                      #40
                      AW: Relaisschaltung Licht Ex MoD 110 notwendig?

                      Danke für Eure Anregungen!
                      Da es ja Vorschrift ist, mir von der Sicherheit her einleuchtet und es ja nun ein marginaler Aufwand ist, habe ich vorhin noch einmal kurz fix alle vier Leitungen für die vordere relaisgeschaltete Beleuchtung separat abgesichert.
                      Fliegende Sicherungen sind mir immer etwas suspekt, ich habe die Box hier genommen:



                      Da sollen eigentlich noch 8A Sicherungen rein. Ich hatte in der Box aber nur 5er Schritte und 10A waren mir zu viel.

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