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gestern erhielt ich einen Brief vom Zoll. Wie befürchtet wird mein Td5 90 zwei Sitzer, nun als Pkw steuerlich eingestuft. Bei meiner Versicherung jedoch nur, wie im Brief eingetragen, als LKW versichert.
Kann ich mir den Anruf bzw. den schriftlichen Wiederspruch, beim Zoll schenken, oder sind die Chancen auf Erfolg garnicht so schlecht.
Habt ihr Erfahrungen?
Einspruch sinnvoll, seit etwa 2 Jahren müsste das Finanzamt die Einstufung aus den Fzug Papieren übernehmen.
Klappt trotzdem nicht immer.
Empfehle die Umschreibung zur lof Zugmaschine, dann sind es noch 145 € Steuern.
Geht beim 90 iger mit nur 2 Sitzen und AHK.
Lof Zugmaschine? Verstehe ich nicht? Sorry.
Und die Versicherung bei solch einem Fahrzeug? Und gibt es dann irgendwelche Einschränkungen?
Schon einmal Danke für die Mühe.
Einspruch sinnvoll, seit etwa 2 Jahren müsste das Finanzamt die Einstufung aus den Fzug Papieren übernehmen.
Tut das Finanzamt auch. Aber im Kfz-Steuergesetz gibt es einen Passus, der besagt, dass bei dieser Fahrzeuggattung trotzdem der Satz für eine Hubraumbesteuerung erhoben werden kann.
Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das FA der Meinung ist, dass das Kfz von der Beschaffenheit her einem Pkw zuzuschreiben ist.
Ich habe grade noch einmal mit dem Hauptzollamt telefoniert. Werde nun erst einmal Einspruch einlegen (schriftlich).
Die Bescheide werden wohl automatisiert versendet. Ein Einspruch kann mit Bildmaterial und einer Beschreibung der Nutzung usw. eingelegt werden und wird dann von einem Sachbearbeiter geprüft. Bei einer Ablehnung hat man dann noch einmal die Möglichkeit das Fahrzeug nach Absprache vor zu führen.....
Prima,!
Eine Lof Zulassung kann jedoch in einigen Regionen u.a. zu Beschränkungen führen. Z.B. Autobahn und Landstraßen Geschwindigkeits Einschränkungen....
Darauf habe ich noch weniger Lust.
Ich kann momentan nur mit den Axeln zucken.
Hatte mich mal vor langer Zeit mit dem Thema beschäftigt und das so verstanden, dass alles außer PKW und LKW abseits der BAB grundsätzlich nur 60 mit Anhänger fahren dürften.
Wo das steht und den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr.
Edit:
Habs gefunden
§3 (b) STVO sagt: ZITAT:
b) für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, für alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t und für Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen 60 km/h,...
Heißt, dass sämtliche SON. Kfz und Arbeitsmaschinen mit Anhänger davon betroffen sind.
Nochmal Edit:
nach neuerer Fassung hat man den Womos mit Anhänger auch 80 Km/h zugestanden.
§3 (3) 2. b) bb) StVO
für
aa)
Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,
bb)
alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie
cc)
Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,
60 km/h,
Gruß Marc
Zuletzt geändert von ninetylandy; 11.06.2018, 22:32.
Die Umschreibung zur Zugmaschine bringt also keine gravierenden Nachteile mit sich und spart Steuern.
Die Frage zur Versicherung wurde aber noch nicht beantwortet. Zahle ich die eingesparten Steuern da wieder drauf?
....hängt wohl auch von der Versicherung ab.
Ich zahle ca. 280,- im Jahr, Zugmaschine im Werksverkehr, Teilkasko mit 150,- SB, aber 35 % = SF 12
Haftpflicht : 620,- bei 100 %
TK: 85,- ist fix, immer 100 %
Das mit dem Speed Limit bei Anhängern kennt kein Mensch, die blaue Rennleitung erst recht nicht, und von aussen
steht das ja nicht drauf. Wir haben noch einen LR 90 Puma als LKW im Revier, der fährt auch am Sonntag mit dem Anhänger,
noch nie ein Problem gehabt...
Habe aber bereits 2 versuchte Knollen wegen fehlender Umweltplakette, in der Umweltzone geparkt, bekommen,
macht dann immer Spass, eine Kopie des Fzg Scheins als Antwort mitzuschicken....
Hallo,
nochmal bitte für mein Verständnis...
Ich kann also einfach so zur Zulassungsstelle gehen und meinen 130er von LKW auf landw. Zugmaschine (also wie einen Unimog) umschreiben lassen?
Benötige ich noch etwas dafür?
Danke und Grüße
Thomas
Schein in der Tat, als wäre jeder Landy ein Unikat...
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