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    Herrenloses Fahrzeug

    Hallo zusammen,

    ein etwas ungewöhnlicher Fall. Auf meinen vielen Fahrten (beruflich) durch unser schönes Land, bin ich auf einen alten Range Rover V8 gestossen.

    Neugierig hielt ich an und besah mir das Fahrzeug. Aus dem Nachbarhaus schaute eine Person heraus und ging auf ihren Balkon.

    Diese fragte ich wem denn das Fahrzeug gehöre. Der Wagen hat ausländische Kennzeichen (nicht Europa). Sie erzählte mir das ein Ehepaar/Paar aus diesem Land den Wagen einfach hingestellt hätte und er würde dort schon seit einigen Wochen stehen. Die Leute wären wieder weg. Mehr wüsste sie auch nicht.
    Das ganze war vor min. einem halben Jahr. Immer wenn ich da in der Nähe bin, schaue ich ob der Wagen noch da steht.
    Ein schönes Exemplar. Er steht auf einem Stück Wiese das zu einer Pferdekoppel mit Wirtschaftsgebäude (vermutlich) gehört. Er stört also nicht wirklich.

    Was kann man unternehmen? Wenn der Wagen wirklich zurückgelassen wurde. Wie geht man am "dümmsten" vor?

    Gruß und Danke für eventuelle Tip(p)s

    #2
    AW: Herrenloses Fahrzeug

    Geh zur zuständigen Behörde (Gemeinde/Polizei) und melde den Fund eines besitzlosen Fahrzeugs.
    Lass dich als Finder eintragen. Jetzt kopiere ich mal ein:
    "Mit Ablauf von sechs Monaten nach Anzeige bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder Eigentum an der Sache, wenn ihm bis dahin
    weder der Empfangsberechtigte bekannt geworden ist noch sich dieser bei der Behörde gemeldet hat (§ 973 Abs. 1 BGB)".
    Kann sein, dass die Frist erst mit Einstellung der Besitzerermittlungen startet. Auslandsabfrage etc.
    Vielleicht ist der Wagen auch geklaut, dann gelten evtl. wieder andere Bedingungen.
    Oder der Verlust ist anderswo gemeldet.

    Das ist das dümmste, was mir gerade einfällt.
    Gruß aus Buxtehude
    Malte

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      #3
      AW: Herrenloses Fahrzeug

      Danke für den Hinweis.
      Diebstahl dürfte ausfallen, der Wagen ist verschlossen. Nach solchen Spuren an Türen und im Inneren habe ich schon geschaut.
      Ich bin nächste Woche wieder da in der Nähe und werde nochmals Erkundigungen in der Nachbarschaft und beim Grundstückseigentümer tätigen.

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        #4
        AW: Herrenloses Fahrzeug

        Ach nee, da ist ein Haken dran. War ja klar. Du musst den Wagen schon an dich nehmen und dann erst mal abgeben oder verwahren.
        Das bloße Inspizieren einer Fundsache ist keine Inbesitznahme, somit ist derjenige rechtlich kein Finder.
        Gruß aus Buxtehude
        Malte

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          #5
          AW: Herrenloses Fahrzeug

          Du hast mich da auf eine gute Spur gebracht.

          Habe folgendes noch gefunden:



          Es handelt sich um eine Fundsache. Jeder, der etwas findet, das den Wert von 10,00 Euro übersteigt, ist verpflichtet, den Fund abzugeben. Das örtliche Ordnungsamt ist verpflichtet, sich der Sache anzunehmen. Das Ordnungsamt kann jedoch - wenn es keinen stört - das Auto vor Ort belassen. Man erhält ein Fundprotokoll. Meldet sich der Besitzer nicht innerhalb der Frist von 6 Monaten, geht das Eigentum an der Fundsache auf den Finder über.

          Wer einen Fund nicht anzeigt oder abgibt macht sich der (Fund)Unterschlagung strafbar.

          Wenn das Auto die letzten Monate dort stand, wird sich der Eigentümer vielleicht nicht innerhalb von 6 Monaten melden. Danach gehört es dem Finder (und zwar dem, der den Fund gemeldet hat - unabhängig davon, wieviele das Auto bereits vorher gesehen haben) und dieser erhält dann auch einen neuen Fahrzeugbrief für das Gefährt Letzteres ist allerdings mit Kosten verbunden, die der Finder zu tragen hat.

          §§ 965 ff BGB iVm § 246 StGB

          Übrigens spielt es keine Rolle, wo der Fund stattfand, ob auf öffentlichen oder privatem Gelände.

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            #6
            AW: Herrenloses Fahrzeug

            Naja, wenn das Fahrzeug Kennzeichen hat sollte die Polizei auch in der Lage sein einen Halter zu ermitteln.
            Nur weil ich mein Auto mal länger wo parke habe ich es ja noch lange nicht gleich "verloren".

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              #7
              AW: Herrenloses Fahrzeug

              Zitat von Jens109 Beitrag anzeigen
              Naja, wenn das Fahrzeug Kennzeichen hat sollte die Polizei auch in der Lage sein einen Halter zu ermitteln.
              Nur weil ich mein Auto mal länger wo parke habe ich es ja noch lange nicht gleich "verloren".
              Wie schon gesagt der Wagen trägt Kennzeichen aus einem Land außerhalb Europas. 2 Zahlen 2 Buchstaben und nochmals 2 Zahlen schwarz auf weißem Grund. Kein Stempel, keine Plaketten, nichts null nada.
              Der Wagen steht jetzt seit ca. 8 Monaten (oder länger) unverändert auf dem Grundstück und wächst langsam zu (Gras, Gestrüpp).

              Nicht falsch verstehen, ich möchte das Fahrzeug nicht widerrechtlich wegnehmen oder dem eigentlichen Besitzer entziehen.
              Das Fahrzeug sieht noch ganz gut aus, vermute Probleme mit dem Motor, da die Haube nur aufgelegt und nicht zugedrückt ist.
              Irgendwann kommen dann irgendwelche Figuren um die Ecke, klauen etwas, machen etwas kaputt o.ä. das wäre sehr schade.

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