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Tüv hat bemängelt radbremse 1. Achse rechts Freigängigkeit nicht ausreichend (Rad läßt sich nicht frei drehen).
Drehe ich am Rad, lässt es sich jedoch ohne probleme hin und herdrehen (ca.10 grad in jede Richtung) Kardanwelle dreht mit kann aber nicht weiter, da 3 Räder auf dem Boden.
(ca.10 grad in jede Richtung)
Ist das so richtig???
Ja, das ist richtig, das ist das Spiel in den Wellen. Allerdings sollte es bei etwas Krafteinsatz langsam nachgeben weil ja die Silikonkupplung einen trägen Schlupf haben muß.
Wenn zwei Räder hochgebockt sind, auch vorne - hinten, muß sich jedes der beiden Räder leicht durchdrehen lassen.
Viscokupplung Schnelltest:
Ein Hinterrad anheben und mit 22-er Nuss + Drehmomentschlüssel 80 Nm an der Radmutter Rad laaaangsam drehen. Gehts auch bei 100 Nm nicht, ist die Visco wirkungslos verpappt und bald auch das IRD dahin. Geht die Radmutter auf, war sie nicht mit 115 Nm angezogen :-). Ca 30 Sekunden für 90° Drehung sind ok.
Wenn der TÜV den freien Lauf bemängelt dann hat er dafür den Wagen doch komplett hoch gehoben, die heben ja nicht nur ein Rad an.
grüße
ralfg
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