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Einzelsitzkonsole und der §21

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    Einzelsitzkonsole und der §21

    Hallo,
    seit ein paar Wochen schlage ich mit dem §21 rum.
    Grund dafür ist eine Einzelsitzkonsole von WM-Parts, statt der Rückbank möchten wir 2 Einzelsitze haben.

    Problem ist nur der §21, Materialbeschreibung, TüV Bericht von einer Einzelabnahme und Detaillierte Einbauanweisung ist alles vorhanden, dennoch werde ich im Ortenaukreis von Dekra / TüV Süd / GTÜ abgewissen, das diese es nicht Abnehmen.

    Hat jemand Kontakte oder mir einen Tipp wie ich zum erfolgreichen eintragen komme?

    Gruß

    Marian / Kobold Landy
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    #2
    Ich hab hinten ebenfalls eine Konsole (Eigenbau) mit den ehemaligen Vordersitzen aber den originalen Gurthaltern der Sitzbank. Bei der HU hat da noch keiner danach gefragt und die Sitzbanklösung ist konstruktiv um Welten besser als das originale Büßerbänkchen ohne Kopfstützen, insofern habe ich da auch moralisch keine Bedenken.

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      #3
      Hallo,
      seit Dezember habe ich meine Konsole via GTÜ Gutachten eintragen bekommen.

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        #4
        Hallo MaMaMi,

        da hast Du gerade, während ich meine Frage formuliert habe etwas zu meinem Thema passendes gepostet.
        Kannst Du mir nähere Infos geben zu den verwendeten Sitzkonsolen und Sitzen?

        Danke,
        Mike

        EDIT: zumindest Bilder der Konsolen habe ich bei WM-Parts gefunden

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