Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Speed Unlimiter von Matzker

Einklappen
Dieses Thema ist geschlossen.
X
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #46
    Versicherung ja oder nein

    @hueroth

    Das kann ich jetzt nicht so zwischendurch, brauche also etwas Zeit. Werde mich aber vielleichtschon heute abend dazu äußern.

    Gruß
    Klaus
    Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!

    Kommentar


      #47
      Hallo,

      ich habe mir nochmals die Postings von Klaus (jukulucuc) durchgelesen und festgestellt, dass er sich bei seiner Argumentation bereits im Gerichtsverfahren befindet und darüber spekuliert, wie ein Richter die Geschwindigkeitsaufhebung beim Defender auslegen könnte.

      Dazu fehlt mir das Fachwissen.

      Meiner Ansicht nach ist es ausreichend, wenn der Schadenssachbearbeiter der "Pfefferminzia-Versicherung" berechtigt ist, Ansprüche auf Grund von "nicht legaler" Höchstgeschwindigkeitsbegrenzungsaufhebung abzuweisen.

      Wie das ein Richter später im Einzelfall sieht, darüber kann man doch nur spekulieren.

      Ein durch Geschwindigkeitsaufhebung über 150 km/h Höchstgeschwindigkeit getunter Defender, der eigentlich auf 130 km/h gedrosselt ist, ist ohne Werksfreigabe oder ohne TüV-Einzelabnahme (Änderung der Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein/brief) meiner Ansicht nach illegeal und damit nicht unter Versicherungsschutz.

      gruesse
      hueroth

      Kommentar


        #48
        Original von hueroth
        Ein durch Geschwindigkeitsaufhebung über 150 km/h Höchstgeschwindigkeit getunter Defender, der eigentlich auf 130 km/h gedrosselt ist, ist ohne Werksfreigabe oder ohne TüV-Einzelabnahme (Änderung der Höchstgeschwindigkeit im Fahrzeugschein/brief) meiner Ansicht nach illegeal und damit nicht unter Versicherungsschutz.

        gruesse
        hueroth
        so sieht das auch der tuev und mit sicherheit auch landrover ...

        ... welche beiden institutionen wird wohl ein gericht als erstes dazu befragen?

        (hier fehlt eindeutig ein kopfschuettel-smilie im forum! ;) )
        gruss
        andreas

        Kommentar


          #49
          ABE und Versicherung

          @hueroth

          Ich habe weiter oben die Sache mit der ABE erläutert (und hierfür aus dem Bußgeldverfahren zitiert). Die Versicherungsfrage ist meines Erachtens eindeutiger, nur muss man sie umfangreicher erklären. Das werde ich hier noch tun!

          Ein Motorrad mit nicht eintragungsfähigem Schalldämpfer hat vermutlich (wenn sich das Abgasverhalten verschlechtert) keine ABE, bleibt aber versichert. Der hier schon erwähnte Querschnittsgelähmte bekommt also sein Geld. Später mehr! Bitte jetzt etwas Geduld.

          Gruß
          Klaus
          Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!

          Kommentar


            #50
            Hallo an alle...
            also irgendwie ist dieser Thread schon ein Hammer....ist es in Deutschland eigentlich normal dass bei jedem Unfall sofort das ganze Auto zerlegt wird und einem eventuell vorhandenen Speed unlimiter "nachgespürt wird ??????
            eine leichte erhöhung der V-max wird doch von außenstehenden nicht mal erkannt....mein TD5 110er SW läuft im ungetuntem Originalzustand mit Rammschutz und Dachträger sowie 255/85er reifen 143 km/h laut GPS...(fahre ich so wie alle anderen aber äußerst selten weil es ungemütlich ist)
            dürfte demnach das Auto überhaupt so schnell gehen......????????
            alles Quatsch, von diesem "speed unlimiter" weiss doch sowieso keiner was, ich würde mir das dings einbauen und "FEDDICH"....
            wenn man ununterbrochen nur vom "worst case" ausgeht, dürfte man überhaupt nicht mehr fahren.....
            selbst wenn.....wie würde einem das eigentlich nachgewiesen....etwa Zeugenaussagen ??????? "der war aber sicher mit 145 statt mit 133 unterwegs ????????????
            im übrigen würde ich es sicher verstehen die V-max begrenzung zu deaktivieren wenn mich ein TD5 locker überholt und mein neues 30.000 € auto ruckelt nur....
            nix für ungut, dass mußte aber mals raus....
            Gruss aus Wien von Hannes =)

            Kommentar


              #51
              klar - muss jeder für sich selbst entscheiden welches Risiko er eingeht und welches nicht. Klar ist aber auch, dass jeder sicherlich froh ist, bei einem kostspieligen Unfall - ob selbst oder fremd verschuldet - nicht von seiner Versicherung vor den Kopf gestossen zu werden.

              Eine nicht mehr existierende LR Garantie kann man sicherlich finanziell verkraften - ein Personenschaden bringt aber wahrscheinlich die meisten (mich eingeschlossen) an den finanziellen Ruin - vom psychologischen mal ganz abgesehn...

              Werde am Samstag eh beim TÜV sein, dann frage ich mal danach...

              Kommentar


                #52
                @landyhannes,
                natürlich wird nicht jedes Auto zerlegt nach einem Unfall, aber auch Polizisten und andere lesen dieses Forum und wissen um die Möglichkeiten.
                Mittlerweile wird bei Autos so manches abgespeichert, also wäre ich mit der Aussage, das könne man nicht mehr feststellen sehr aber auch sehr vorsichtig und möchte Euch, die ihr nun unbedingt die Geschwindigkeit erhöhen möchtet bitten auf den PN Bereich des Forums auszuweichen.
                Es werden hier keine neuen Fakten offengelegt, ob man dafür oder dagegen ist soll in meinen Augen jeder für sich selbst entscheiden.
                Nur je mehr die Möglichkeit publik wird um so mehr können wir in Zukunft Stress mit den freundlichen Streckenposten haben und das möchten glaube ich alle nicht.
                Also PN aufräumen und dann munter drauflos posten.
                Kai

                Kommentar


                  #53
                  Original von landyhannes
                  ... ist es in Deutschland eigentlich normal dass bei jedem Unfall sofort das ganze Auto zerlegt wird und einem eventuell vorhandenen Speed unlimiter "nachgespürt wird ??????
                  Gutachter machen nichts anderes als Gutachten und kennen sich aus. Meinst Du in Gutachterkreisen oder bei den Versicherungen spricht man nicht über Chiptuning und den Defender-Umfaller?

                  Original von landyhannes
                  ... mein TD5 110er SW läuft im ungetuntem Originalzustand mit Rammschutz und Dachträger sowie 255/85er reifen 143 km/h laut GPS...
                  Darf der ja auch, wenn nichts verändert ist, er sich im Werkszustand mit ABE-Zubehör und/oder TÜV-eingetragenem Zubehör befindet.

                  Original von landyhannes
                  alles Quatsch, von diesem "speed unlimiter" weiss doch sowieso keiner was ...
                  Du hast aber keine gute Meinung von den Gutachtern. Meiner Ansicht nach haben die richtig was auf dem Kasten. Wenn das Fahrzeug verunfallt in der Werkstatt steht sehen die doch so etwas. Teilweise sind die Kunden so doof und fordern sogar einen höhren Restwert, weil die Kiste chiptuning hatte.

                  Original von landyhannes
                  ich würde mir das dings einbauen und "FEDDICH"....
                  ... und nimmst in Kauf, dass Du evtl. keinen Versicherungsschutz hast. Kannst Du ja gerne. Wichtig ist, dass man weiss, dass es mit dem Versicherungsschutz beim entferner den 130 Km/h Höchstgeschwindigkeitsgrenze im Falle eines Unfall ein Problem geben kann. Weil dies von Landrover nicht freigegeben ist und weil die neue höhere Höchstgeschwindigkeit (nach den Veränderungen an der Steuerung) nicht eingetragen wurde.

                  Vielleicht hilft es Dir, wenn Du die Sache mal andersherum angehst. Was wäre denn, wenn Leistungs- und Höchstgeschwindigkeitserhöhungen nicht TÜV-abgenommen und eingetragen werden müssten?

                  gruesse
                  hueroth

                  Kommentar


                    #54
                    Versicherung

                    Also, ich merke, dass hier die Diskussion munter weitergeht, aber ohne Sachkenntnis völlig haltlose Behauptungen aufgestellt werden. Nochmal: Die Sache mit dem Versicherungsschutz werde ich ausführlich erläutern. Die Sache mit der ABE habe ich schon erläutert. Beides läuft unabhängig voneinander. ABE kann erlöschen ohne dass es Einfluß auf die Versicherung hat.

                    Jetzt aber ´ne Zwischeninformation:

                    Ich arbeite hier mit verschiedenen KFZ-Versicherungen recht eng zusammen. Spaßeshalber habe ich vorhin - um die Praxis abzuklopfen - eine Anfrage an die KFZ-Abteilung, also nicht an den örtlichen Vertreter, einer namhaften Versicherung gerichtet zu dem Thema Aufhebung des Begrenzers (bei 250 km/h-Fahrzeugen und beim Defender). Das Ergebnis lautet, dass damit keine Einschränkungen in der Haftpflichtversicherung und in der Kasko verbunden sind!!!

                    Ein Tuning-Zuschlag werde nur erhoben, wenn Umbauten am Fahrzeug beispielweise zu einer Leistungssteigerung führen (wie etwa Chip-Tuning). Es genügt dann eine Mitteilung an die Versicherung.

                    Es gibt daher wirklich keinen Grund zur Panik.

                    Bis bald
                    Klaus
                    Viervierundsiebzig und davon kein Meter langweilig!

                    Kommentar


                      #55
                      RE: Versicherung

                      Original von jukulucuc
                      Also, ich merke, dass hier die Diskussion munter weitergeht, aber ohne Sachkenntnis völlig haltlose Behauptungen aufgestellt werden. Nochmal: Die Sache mit dem Versicherungsschutz werde ich ausführlich erläutern. Die Sache mit der ABE habe ich schon erläutert. Beides läuft unabhängig voneinander. ABE kann erlöschen ohne dass es Einfluß auf die Versicherung hat.

                      Jetzt aber ´ne Zwischeninformation:

                      Ich arbeite hier mit verschiedenen KFZ-Versicherungen recht eng zusammen. Spaßeshalber habe ich vorhin - um die Praxis abzuklopfen - eine Anfrage an die KFZ-Abteilung, also nicht an den örtlichen Vertreter, einer namhaften Versicherung gerichtet zu dem Thema Aufhebung des Begrenzers (bei 250 km/h-Fahrzeugen und beim Defender). Das Ergebnis lautet, dass damit keine Einschränkungen in der Haftpflichtversicherung und in der Kasko verbunden sind!!!

                      Ein Tuning-Zuschlag werde nur erhoben, wenn Umbauten am Fahrzeug beispielweise zu einer Leistungssteigerung führen (wie etwa Chip-Tuning). Es genügt dann eine Mitteilung an die Versicherung.

                      Es gibt daher wirklich keinen Grund zur Panik.

                      Bis bald
                      Klaus

                      Na hoffentlich haben die Damen und Herren das jetzt mal langsam kapiert hier ?(

                      Danke für die Sachkundigen, fundierten Beiträge Klaus!!

                      Selbst bei einem Chip-Tuning (oder eben einem Unlimiter) erlischt übrigens nach meiner eigenen Erfahrung nur die Hersteller-Garantie auf den Antriebsstrang und keinesfalls die komplette Fahrzeug-Garantie. Wenn die Klimaanlage oder sonstwas kaputt geht, bekommt man das nachtürlich auch ersetzt wenn die Karre getunt war!! Es sei denn man hat den Klimakompressor gechipt :D


                      Grüße

                      Hendrik

                      Kommentar


                        #56
                        Die Garantiebedingungen sind etwas anderes als die Gewährleistung, das aber nur am Rande.
                        Die Garantie kann sehr wohl erlöschen, somit hat man nur noch die gesetzliche Gewährleistung.
                        Garantiebedingungen der einzelnen Hersteller sind sehr unterschiedlich! Es kann also keine Verallgemeinerung vorgenommen werden.
                        Zu der Versicherung auch hier gibt es unterschiedliche und ich würde dies gerne schwarz auf weiss lesen, denn fernmündlich wird da vieles zugesichert.
                        Wenn die Fragestellung lautet, dass der Unfall durch die zu hohe Geschwindigkeit (durch aufhebung der Begrenzung) verursacht wurde, dann sieht die Sachlage schon ganz anders aus, Kaskomässig werden dann garantiert Abzüge fällig oder Nachforderungen ausserdem können bei Personenschäden zivilrechtlich ganz nette Sachen geltend gemacht werden.
                        So und jetzt bitte PN und nichts anderes mehr
                        Kai

                        Kommentar


                          #57
                          Original von kaethekeiff
                          So und jetzt bitte PN und nichts anderes mehr
                          Kai
                          Darum möchte ich jetzt auch bitten.......................

                          lg heiko

                          Tread vorerstmal geschlossen da ich mich mit den anderen Mods verständige ob der so weiter laufen kann.
                          “I live for myself and I answer to nobody.”
                          –Steve McQueen

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X