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Tachoanpassung 255/85 statt 265/75

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    Tachoanpassung 255/85 statt 265/75

    Beabsichtige die Reifendimension an meinem Defender 110 zu wechseln. Von 265/75 auf 255/85.
    Der Abrollumfang wird größer (bei BFG ca. 4,2% auf die Serienbereifung bezgen), damit ist eigentlich
    eine Tachoanpassung erforderlich.
    Aber LR montiert selbst auch irgendwo (130er?) Reifen mit größerem Abrollumfang
    Gibt es eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von LR, oder ähnliches, um die Tachanpassung für BFG 255/85 zu vermeiden?

    #2
    Wir haben die nicht gebraucht. Erst wollte unser TÜVler nicht aber nachdem ich ihn ein wenig belabbt habe von wegen bis 4% hat er´s ohne Probleme eingetragen.

    Grüße Daniel
    Grüße Daniel

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      #3
      RE: Tachoanpassung 255/85 statt 265/75

      Es gibt von LR eine Freigabe für 255/85R16. Such mal beim Offroadforum unter Download.

      Gruss Thomas
      TDI in TD5 Karosse

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        #4
        Danke erstmal für die Antworten!
        Habe mir gestern ein Telegutachten von LR besorgt. Gilt für 255/85R16 auf 6,5J16 ET20,6. Also nur in Verbindung mit der orig. LR-Stahlfelge. Doch auch hierfür gibt es "Auflagen": "Die Anzeigegenauigkeit des Geschwindigkeitsmessers/Wegsteckreckenzähler muss §57 StVZO entsprechen. Ein Nachweis über die Anzeigegenauigkeit bei Verwendung der Bereifung (LT) 255/85R16 ist vorzulegen."
        Es steht nichts darüber drin, wie dieser Nachweis zu erfolgen hat.
        Vielleicht reicht ja der Nachweis in Form von Datenblättern der Reifenhersteller, dass der Umfang der Neubereifung nicht größer als 4% gegenüber der Serienbereifung ist?

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          #5
          Hi
          Ich habe bei mir mal 255/85 16 Bfg MT eintragen lassen ( auf mangels Felgen ) ohne eine tachoangleichung oder ähnliches nachweisen zu müssen.
          Der prüfer hat das schon ein paar mal gemacht gehabt und daher gab es das keine Probleme.
          Der Tacho passte dann übriges segr genau. ( mit gps und geschwindigkeitsbarken überprüft )


          -oely-

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            #6
            Eigentlich gehört die Prüfung daszu...geht auch aus dem Gutachten hervor! Naja, aber auch mein Prüfer hat ein Auge zugedrückt...;-)

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              #7
              Habe beim TÜV angerufen, hier in München muss alles perfekt sein.
              1. Bestätigung des Reifenherstellers, dass 255er auf 7 Zollfelge gefahren werden dürfen
              2. Nachweis der Tachogenauigkeit von 3% (!) durch z.B einen Rollenprüfstand beim ADAC (ob die einen 4-Rollenprüfstand haben?). Der Abrollumfang der Reifen darf sich um bis zu 4% ändern.
              3. Ggf. Nachweis/Bestätigung der Tachoangleichung.
              Auf dem Land, da geht manches einfacher ...

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