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    #16
    Ne Markus, alles ok. Ich meinte eher den Kollegen aus München.

    Es gibt auch noch Hersteller, die ehrlich mit dem Thema umgehen...
    https://shop.ex-tec.de/de/innenausba...aengerung.html
    ,,Eine Eintragung der Konsolen in die Fahrzeugpapiere per Einzelabnahme ist erforderlich, da derzeit ein Teilegutachten leider noch nicht besteht."



    Hier noch etwas von der Dekra dazu:



    LG Marc

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      #17
      Das von ex-tec hab ich auch gelesen, deshalb war mir natürlich klar alles was am Fahrzeug verändert wird muss eingetragen werden, oder es gibt eine ABE.
      Man muss ja für einen pups Windabweiser eine ABE mitführen.
      Manche sehen es etwas Hemdsärmelig und im Falle eines Falles ist das Geschrei groß.
      Ich danke dir nochmals.
      Grüße
      Markus

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        #18
        Dann bitte auch eine TÜV-Eintragung und ein Festigkeitsgutachten für die Chubbybox-Erhöhung und Riffelblech-Beplankung. Und auch schön brav den Unterbodenschutz eintragen lassen. Also wirklich: Einige haben hier im Forum wirklich „Null“ Ahnung. Dann lieber besser schweigen als mit Pseudo-Wissen prahlen. Hab immer noch einen Lachkrampf von gestern.

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          #19
          In solchen Fällen kann ich nur noch den Gang zum Arzt empfehlen...

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            #20
            Hallo zusammen,

            etwas mehr Gelassenheit bitte. Man kann gerne geteilter Meinung sein, ob die Schienen nun eintragungspflichtig sind oder nicht (ich maße mir da kein Urteil an). Persönliche Beleidigungen bitte ich aber zu unterlassen.

            Gruß,
            Tom.

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              #21
              Zitat von forsyth Beitrag anzeigen
              und Riffelblech-Beplankung.
              Ja,allerdings oder meinst du LR hat dafür Teilegutachten aus Langeweile erstellen lassen?
              Oder Recaro,für ihre Sitzkonsolen und Scheelmann?
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #22
                Eigentlich heißt es ja don’t feed the troll, aber mein Riffelblech ist eingetragen, weil sich dadurch theoretisch das Aufprallverhalten an den Kotflügeln ändert.
                Vereinfacht gesagt: Sobald es für Außenstehende oder Insassen sicherheitsrelevant ist, gehören Dinge begutachtet und eingetragen.
                Genaueres dazu findet sich in § 19 StVZO.

                /Martin

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                  #23
                  Hi

                  Der Troll hat sich scheinbar wieder zurück in seine Höhle verzogen...

                  LG Marc

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