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Hilfe ein Unterfahrschutz am 130er Ambulance

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    Hilfe ein Unterfahrschutz am 130er Ambulance

    Hallo an alle ich hoffe mir kann wer weiterhelfen.
    ich habe auf nen 130 td5 nen Ambulance Koffer drauf gebaut, soweit hat auch alles gepasst,bis auf das große Problem das der TÜV nen Unterfahrschutz für hinten möchte weil der Koffer auf 63 cm Höhe ist.
    Jetz kann ich da ja nicht einfach nen Unterfahrschutz dran bauen sieht ja mega bescheiden aus, und ich hab auch noch keinen Ambulance mit nem Unterfahrschutz gesehen
    Gibt es da Möglichkeiten? Kann mir da wer weiterhelfen?
    Danke schonmal für die Anteilnahme. Grüße aus Bayern

    #2
    weil der Koffer auf 63 cm Höhe ist.

    sorry meinte 83 cm

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      #3
      Hallo

      Gemäß §32b (3) StVZO sind Fahrzeuge von der Vorschrift ausgenommen, deren Verwendungszweck mit einem Unterfahrschutz nicht vereinbar ist.
      Das dürfte bei einem Geländefahrzeug mit so langem Überhang der Fall sein.

      (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse


      LG Marc

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        #4
        Danke für deine Antwort.
        Leider hab ich das schon versucht. Der Prüfer meinte das geht nicht.
        Ich versteh's auch nicht so wirklich, denn dann bräuchte eigentlich jeder 130er nen Unterfahrschutz

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          #5
          Hallo

          Dann geh ne Etage höher oder such einfach eine andere Prüfstelle auf.

          LG Marc

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            #6
            Das war leider die Aussage seines Vorgesetzten.
            ich werd's nochmal probieren mit dem nicht vereinbar mit Verwendungszweck.
            Ich hab auch schon überlegt ob ich die Anhängerkupplung einfach wieder dran bauen soll, da wäre meiner Meinung nach dann kein Platz mehr für so nen Schutz ,somit nicht vereinbar.
            Wenn das alles nichts hilft muss ich wohl die Prüfstelle wechseln was ich aber eigentlich Recht ungern mach da sonst wieder mehr kostet auf mich zukommen

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              #7
              Die gesetzliche Vorgabe ist, wenn der hintere Teil höher als 55 cm oder mehr als 100 cm vom Rahmenende übersteht, benötigt man einen Unterfahrschutz.
              Hatte das gleiche Problem, der Prüfer sagte ist OK, brauchen wir nicht, die Behörde wollte einen. Am Ende ohne Unterfahrschutz. Suche Dir ne andere Prüfstelle.

              Der hintere Unterfahrschutz ist laut § 32b StVZO für Fahrzeuge vorgesehen, bei denen zwischen hinterer Begrenzung und der hinteren Achse ein Abstand von mehr als einem Meter und zwischen Fahrbahn und Hauptkarosserie mehr als 55 Zentimetern liegen. Ausgenommen hiervon sind: land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen.​
              bestimmte Bau- oder Militärfahrzeuge sind von der Vorschrift ausgenommen (§ 32b Abs. 3 StVZO).​

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                #8
                OK das ist ja Mal was. Steht da bei dir was im Schein drin ?

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                  #9
                  Moin

                  Die STVZO lässt da noch einige Fragen offen.
                  Nach meinem Verständins gilt für die Ermittlung des Maßes die hintere Kante des Aufbaus ohne Beschläge wie Scharniere oder Griffe und nicht das Rahmenende. Nur lässt der Gesetzgeber offen, wo an der Hinterachse gemessen wir. Ist das der Mittelpunkt der Achse, Hinterkante Diff oder die Hinterkante der Räder, die ja auch zum Achsaggrigat dazugehören.
                  Weiter ist unklar, ob der TÜV überhaupt berechtigt ist, einen UFS auszutragen, bzw. eine Befreiung wegen Unvereinbarkeit mit dem Verwendungszweck zu bescheinigen. Eventuell muss die Bezirksregierung eine Ausnahmegenehmigung nach §70 StVZO erteilen.

                  Im Grunde ist es so, dass man eventuell ohne UFS eine Abnahme beim TÜV bekommt, aber dann bei jeder Kontrolle bangen muss, dass man eine Anzeige wegen fehlendem UFS bekommt. Und im Falle eines Unfalls wirds dann unschön. Es gab da schon Prozesse weil eine abnehmbare AHK eingesteckt war und ein auffahrendes Kfz dadurch mehr schaden erlitten hatte, als wenn es auf die Stoßstange gerollt wäre. Die Versicherung wollte in diesem Fall nicht komplett zahlen.
                  Mal abgesehen von einem Personenschaden könnte das bei einem fehlenden UFS genauso enden.

                  LG Marc

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                    #10
                    MHH dann bräuchte aber jeder 130 er nen Unterfahrschutz hinten, oder eben ne Ausnahmegenehmigung und das ist ja nicht der Fall
                    Bei mir wurde Mittelpunkt der Achse gemessen.
                    Was ich ich immer lese ist die lichte Höhe der Hauptkarosserie teile , das sind für mich der Rahmen und tankschutz und die sind unter 55 cm

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                      #11
                      Zitat von Peterr Beitrag anzeigen
                      Ich hab auch schon überlegt ob ich die Anhängerkupplung einfach wieder dran bauen soll, da wäre meiner Meinung nach dann kein Platz mehr für so nen Schutz
                      Natürlich nicht,denn dann ist:
                      "das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite "
                      nicht mehr gegeben.
                      Also AHK dran und fertig
                      oder ein schickes Rohr,das sich nach oben klappen lässt.
                      Kann man dann auch als Einstieg nutzen.

                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                        #12
                        Hallo

                        Wenn man das Rohr weiter nach vorne schiebt, dann schränkt dieses den Böschungswinkel auch nicht unbedingt ein.
                        Das darf doch 30 oder sogar 40cm nach vorne gesetzt sein.
                        Aber hochoffiziell muss das Rohr sogar typgeprüft sein.

                        LG Marc

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                          #13
                          Nochmal zurück: Mein TÜV`ler hat sich an die Vorgaben gehalten und meinte, da wird kein U-Schutz benötigt. Die Zulassungsbehörde hat dann mehrfach mit dem TÜV telefoniert und gefaxt,
                          dann war das Thema durch. Da ist nichts im Brief bzw. Schein eingetragen.
                          Er ist von der Länge vom Rahmenendstück ausgegangen, nicht von der HA.

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                            #14
                            Zitat von Cameldiscovery Beitrag anzeigen
                            Nochmal zurück: Mein TÜV`ler hat sich an die Vorgaben gehalten und meinte, da wird kein U-Schutz benötigt. Die Zulassungsbehörde hat dann mehrfach mit dem TÜV telefoniert und gefaxt,
                            dann war das Thema durch. Da ist nichts im Brief bzw. Schein eingetragen.
                            Er ist von der Länge vom Rahmenendstück ausgegangen, nicht von der HA.
                            Moin

                            Dann hat der da etwas falsch verstanden.

                            Zitat Orginaltext §32b StVZO:
                            ,,...bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem hinteren Unterfahrschutz ausgerüstet sein."

                            Gemessen wird von Hinterkante Chassis nur bei Kfz ohne Aufbau und ansonsten von Hinterkante Karrosserie.
                            Beim nackten Chassis (z.B. Lafette) wird natürlich auch Unterkante Chassis gemessen, aber bei Kfz mit Aufbau dann Unterkante Aufbau.

                            LG Marc
                            Zuletzt geändert von ninetylandy; 28.06.2023, 10:08.

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                              #15
                              Zitat von Peterr Beitrag anzeigen
                              Danke für deine Antwort.
                              Leider hab ich das schon versucht. Der Prüfer meinte das geht nicht.
                              Ich versteh's auch nicht so wirklich, denn dann bräuchte eigentlich jeder 130er nen Unterfahrschutz
                              Moin

                              Hast Du den Prüfer mal damit konfrontiert?
                              Ich weiß ja nicht welchen Koffer Du da aufgebaut hast, aber wenn es der vom 130 XD Pulse ist, dann steht der etwa genauso weit über die Hecktraverse über wie die Ladefläche beim stino 130er und hat die gleiche Höhe. Eventuell ist die Höhe bedingt durch das Gewicht des Koffers sogar noch etwas geringer. Wenn ich das richtig recherchiert habe, dann ist der 130er 5,17m lang und der Pulse 5,19m. Dann wäre das mit dem Unterfahrschutz ja lächerlich.
                              DB hat beispielsweise für einige Unimog-Baureihen eine generelle Befreiung vom UFS erwirkt und gibt auf Anfrage auch eine Abschrift des Dokumentes an seine Kunden heraus.
                              Eventuell gibt es sowas auch bei JLR. Vielleicht gibt auch das COC Papier irgendwas in der Richtung her.

                              grafik.png
                              grafik.png

                              LG Marc
                              Zuletzt geändert von ninetylandy; 28.06.2023, 11:36.

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