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Schweißen am Rahmen und der TÜV

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    Schweißen am Rahmen und der TÜV

    Moin,
    bin unlängst beim TÜV (Nord) mit der HU gescheitert, weil meine Schweißungen am Rahmen nicht akzeptiert wurden. Wobei weniger die Qualität der Nähte bemängelt wurde, sondern Schweißarbeiten am Rahmen GRUNDSÄTZLICH nicht zulässig seien ... es sei denn, eine Bescheinigung des Herstellers läge vor, dass die Arbeiten gemäß den geltenden Spezifikationen (?) ausgeführt seien. Eine Rückfrage bei einem anderen (befreundeten) TÜV-Mann ergab, dass diese Aussage wohl zuträfe! Er meinte, Schweißnähte am Rahmen so ausführen, dass man sie nicht sieht und nicht drüber reden. Dann wären alle Arbeiten mit Tausch der Hecktraverse u.ä. offiziell nicht zulässig?? Wie sind eure Erfahrungen? Wie ist die Rechtslage und wie handhabt ihr das?

    Schönen Gruß
    Georg

    #2
    Moin

    Genauso wie Du schon geschrieben hast, muss eine Freigabe des Herstellers vorliegen. Meist haben die Fahrzeughersteller Vorgaben über die Bereiche des Chassis, wo geschweisst werden darf, und in welcher Form dort geschweisst werden darf.
    Da JLR sämtliche Anschweissteile abbietet dürfte klar sein, dass diese dann auch verarbeitet werden dürfen.
    Ein Austausch der reinen Hecktraverse ist von JLR vorgesehen.
    Lediglich für die Längsträger gibt es keine Teile und das aus gutem Grund. In den Längsträgern befinden sich oben und unten Verstärkungswinkel, welche angepunktet sind. Am Vorderwagen sind diese Verstärkungen so angeordnet und ausgeprägt, dass die Längsträger sich bei einem Frontaufprall aufstauchen können.
    Diese Verstärkungen werden hinten zwangsläufig beim Kürzen des Hecks mit durchtrennt und bei der Montage einer Hecktraverse mit langen Extensions oder Viertel-Chassis nicht wiederhergestellt. Wenn man dann die Träger noch analog der miesen Britpart-Brochüre einfach drüberschiebt und ohne Lochschweissungen nur an den Stirnseiten mit durchgehenden Nähten anschweisst, dann ist das alles andere als fachgerecht.
    Ob das stumpfe Verschweißen und dünnschleifen der Nähte unbedingt besser ist glaube ich nicht.
    Da zerren mitunter auch mal 3,5 Tonnen am Haken.
    Einen Teilersatz im Längträger würde ich nie stumpf einschweissen, sondern immer mit einem angepunkteten Blech hinterlegen.
    Auffallen tun die langen Extensions davon abgesehen sowieso, da diese nicht aus zwei C-Profilen, sondern als Fourpiece-Profil gefertigt sind.

    LG Marc

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      #3
      Da hast Du jetzt ein Problem, denn die "unzulässige" Schweißung am Rahmen ist nun aktenkundig - im Mängelbericht, per EDV hinterlegt. Da man das nicht mehr rückgängig machen kann, bleiben nur zwei Alternativen: a) Verkauf ins Ausland b) Man findet einen guten SV.
      Generell gilt (nicht nur bei LR): Schweißen - Schmatze - Schweigen.
      Was heißt das? Drei Monate vor der HU untersucht man den Rahmen pingelig auf Schwachstellen, vor allem im hinteren Bereich und dort besonders auf der Fahrerseite, weil der heiße Auspuff dort die Korrosion besonders verstärkt. Es ist eine mühevolle Arbeit, aber man muß wirklich cm für cm durchpickern, mit einem Spachtel u.Ä. alles Lose abkratzen, und das besonders bei allen "Outriggern" , Halterungen und den sonstigen angeschweißten Konstruktionen, derer da sehr viele sind. Sollten sich in den Längsträgern Schwachstellen oder gar Durchrostungen ergeben, muß man abwägen. Ist es ein kleines lokales Rostnest an der Unterseite, die Flanken und die Oberseite aber noch i.O., kann man Bleche einschweißen. Danach antikorrosiv behandeln, dann ein kräftigen und dick auftragenden Chlorkautschuk-Schutz drüber und mit zuvor gewonnenem Kehricht vom "Rostklopfen" besanden. Das ganze riecht aber noch gut 1 Monat lang "chemisch", daher muß umbedingt eine Vorlaufzeit eingehalten werden. Das gilt aber wirklich nur, wenn es sich um kleine Rostnester handelt und man das verantworten kann.

      Generell sind die Disco-Rahmen ( und besonders die 2003/2004) von keiner hohen Qualität. Zum einen sind die Halbhälften z.T. mit 1-2mm Versatz zusammengeschweißt, dann sind die ganzen Innenverstärkungen "angepunktet", sprich: es handelt sich um Aufdoppelungen, die immer sehr anfällig gegen Rost sind, und die zahlreichen Anschweißteile sind teilweise so geformt, daß sich der Dreck in den Ecken festsetzt, Rost ahoi. Man sparte damit Materialstärke ein, vermutlich aus Kostengründen und weil die Pressen ausgeleiert waren - schließlich wußte man, dass es ab 2005 keine dieser Rahmen mehr geben würde. Wozu da noch investieren?

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        #4
        Ja, das mit den aktenkundigen Mängeln ist mir bewusst. Aber außer den genannten Alternativen a) und b) gibt es noch c), d) und e).
        c): Schlachten und Verkauf der Einzelteile
        d): neuer verzinkter Rahmen aus UK/Polen
        e): anderer, guter Rahmen aus Schlachtung.

        Wie es der Zufall will, fand ich einen solchen Rahmen nach e) und hab den Austausch des Rahmens auch schon mit dem TÜV besprochen (Austausch gem. §59 (2) StVZO). Die ursprüngliche Identität bleibt damit erhalten. Klar, viel Arbeit, aber auch eine interessante Herausforderung.

        Danke für eure Hinweise bezüglich Vorgehen bei Schweißbedarf am Rahmen. Das nächste Rostloch kommt bestimmt !

        Georg

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          #5
          Hallo Georg, ich war auch verrutscht in der Spalte, Du hast ja einen Defender, und der ist einfacher aufgebaut. Eine Umrahmung ist durchaus möglich, aber wirklich viel Arbeit. Meistens sind ja noch diverse Bolzen festgegammelt, Buchsen und Leitungen ...

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            #6
            Hab ich jetzt nie so gesagt.....ordentlich zuschweißen, verschleifen und zum Küs oder TÜV-SÜD oder irgendeiner anderen Prüforga.....die sind untereinander nicht vernetzt.....
            Ertrinkt der Bauer, hat immer die Badehose schuld.

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              #7
              Ich würde gerne die entsprechende Grundlage sehen, die Schweißen am Rahmen verbietet.....????
              Das Problem sind unfähige Prüfer mit Minimalausbildung, die keine Ahnung davon haben und sich mit solchen Aussagen aus der Affäre ziehen. Es gibt keinen Grund, eine fachgerechte Schweißung zu beanstanden. Um Diskussionen mit unwissenden "Fachleuten" zu umgehen, die Fred Fischer Methode anwenden oder einen Prüfer aufsuchen, der auch Erstabnahmen machen kann ( 21 iger Befugnis ), der sollte das fachmännisch beurteilen können.
              Deutschland verblödet immer mehr....
              Gruß aus AC

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                #8
                Zitat von aixlandy Beitrag anzeigen
                Ich würde gerne die entsprechende Grundlage sehen, die Schweißen am Rahmen verbietet.....????
                Das Problem sind unfähige Prüfer mit Minimalausbildung, die keine Ahnung davon haben und sich mit solchen Aussagen aus der Affäre ziehen. Es gibt keinen Grund, eine fachgerechte Schweißung zu beanstanden. Um Diskussionen mit unwissenden "Fachleuten" zu umgehen, die Fred Fischer Methode anwenden oder einen Prüfer aufsuchen, der auch Erstabnahmen machen kann ( 21 iger Befugnis ), der sollte das fachmännisch beurteilen können.
                Deutschland verblödet immer mehr????
                Gruß aus AC
                DIE Diskussion hatten wir hier schon seit Jahren. Landrover gibt an die Prüfstellen (und nur an die, nicht an Dich) entsprechende Informationsrundschreiben heraus - wie jeder Hersteller. Gerade bei modernen FZ mit tragenden Teilen aus hochfestem Stahl oder gar Alu-Frames gibt es ganze Abhandlungen, wie was instand gesetzt werden kann (oder nicht). Davon erfährt keiner etwas, und man kann es auch nicht googeln. Nur SV , die Prüforgs und spezielle Instandsetzungsbetriebe haben Zugriff auf diese Infos.

                Natürlich kann man technisch einen Rahmen mit Teilrahmen instand setzen - allerdings nicht nach der Afrika-Methode von Britpart. Aber in der EU ist das nicht zulässig, weil einfach nicht erwünscht.
                Also: Entweder man macht das so, wie oben beschrieben - oder man scheitert bei der HU. Ganz einfach.

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                  #9
                  Zitat von waldsegler Beitrag anzeigen

                  DIE Diskussion hatten wir hier schon seit Jahren.
                  Uninteressant,weil:

                  "Die DVS-Arbeitsgruppe "Schweißen im Straßenfahrzeugbau" hat in Zusammenarbeit mit Vertretern der Fahrzeughersteller, der Stahlhersteller,
                  der einschlägigen Fachverbände von Industrie und Handwerk sowie der Technischen Überwachung und der Reparaturforschungsinstitute
                  diese Merkblattreihe erstellt. Darin werden Empfehlungen bzw. Richtlinien der Fahrzeughersteller mit den Erkenntnissen
                  und Erfahrungen von solchen Institutionen wiedergegeben, die sich mit der sachgemäßen Pkw-Instandsetzung befassen:
                  Merkblatt DVS 2501 Instandsetzungsschweißen von Personenkraftwagen -Gesetzliche Grundlagen und Regeln der Technik
                  Merkblatt DVS 2502 Instandsetzungsschweißen von Personenkraftwagen - Anforderungen an den Betrieb - Schweißbarkeit von
                  Pkw-Bauteifen - Regeln für die Instandsetzung
                  Merkblatt DVS 2503 Instandsetzungsschweißen an Straßenfahrzeugen - Fügeverfahren
                  Merkblatt DVS 2504 Instandsetzungsschweißen an Straßenfahrzeugen - Wiederherstellen des Korrosionsschutzes von Unterboden
                  und Hohlräumen
                  Merkblatt DVS 2505 Instandsetzungsschweißen von Personenkraftfahrzeugen aus Stahlwerkstoffen -Instandsetzungsaufgaben an
                  der Fahrzeugkarosserie
                  Merkblatt DVS 2513 Instandsetzungsschweißen an Straßenfahrzeugen - Verzinkte Feinbleche
                  Merkblatt DVS 2514 Instandsetzungsschweißen an Personenkrafffahrzeugen aus Aluminium-Werkstoffen
                  Es ergeben sich daraus herstel/erunabhängige Instandsetzungsverfahren, die bei sorgfältiger und fachgerechter Anwendung die
                  Gewähr für eine den Beanspruchungen gerecht werdende Instandsetzung bieten.​"

                  "4.4 Schweißen am Rahmen
                  Schweißarbeiten am Fahrgestellrahmen dürfen nur durch Fachpersonal ausgeführt
                  werden.
                  Am Ober- und Untergurt des Fahrgestellrahmens darf nicht geschweißt werden
                  (ausgenommen bei Radstandsänderung und Rahmenverlängerung).
                  Die Masseklemme des Schweißgerätes direkt an das zu schweißende
                  Fahrzeugteil anschließen.
                  - Nur gut ausgetrocknete Elektroden mit kalkbasischer Ummantelung verwenden.
                  Elektrodendurchmesser 2,5 mm.
                  - Stromstärke pro mm Elektrodendurchmesser maximal 40 A.
                  - Die Elektroden dürfen nur mit Gleichstrom über den Pluspol verschweißt werden.
                  Geschweißt wird grundsätzlich von unten nach oben.
                  - Schutzgas-Schweißen ist zulässig.
                  - Schweißdrahtstärke 1 bis 1,2 mm.
                  - Der Schweißwerkstoff muß mindestens die gleiche Streckgrenze und Zugfestigkeit
                  wie der zu schweißende Werkstoff haben.
                  - Um eine Kerbwirkung durch Schweißeinbrände zu vermeiden, Schweißnähte
                  verschleifen und durch Winkelprofile verstärken. Schweißnähte in Biegeradien
                  vermeiden. Der Abstand von Schweißnähten zu Außenkanten sollte mindestens
                  15 mm betragen.
                  - Feinkornstähle mit Mindeststreckgrenzen von ;::380 N/mm2 in TM- Qualität sollten
                  nicht vorgewärmt werden.
                  Empfohlene Elektrode mit basischer Umhüllung:
                  Für E 380 TM: Stabelektrode DIN 1913 - E 5154 B 10
                  Für E 500 TM: Stabelektrode DIN 8529 - EY 4664 MoB​"
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #10
                    Ich möchte den SV unbedingt persönlich kennenlernen, der die LR Informationen zur Rahmenreparatur eines 20 Jahre alten Defenders kennt....????

                    ​​​​​​Ich war vor vielen Jahren aaS beim TÜV und kenne die Unterlagen, von denen du sprichst, die wurden damals sehr spärlich erstellt, da solche Reparaturen in der Regel finanziell nicht sinnvoll waren. Bei den seltenen Fällen einer Rahmenschweißung fragten die Werkstätten oft vor der Reparatur an, um eine sichere Lösung gemeinsam mit dem TÜV zu definieren.
                    Aber wen sollen die heute fragen, auf den meisten Prüfstellen gibt es nur noch Prüfer mit Minimalausbildung aus Kostengründen....

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                      #11
                      Zitat von aixlandy Beitrag anzeigen
                      auf den meisten Prüfstellen gibt es nur noch Prüfer mit Minimalausbildung aus Kostengründen....
                      und sogar Fachfremde,die überhaupt kein Interesse an Fahrzeugen haben
                      aber einen Job brauchen.
                      Hauptsache studiert.

                      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                        #12
                        Hi Georgramm

                        Es geht bei der Instandsetzung des ganzen Fahrzeuges immer um die Herstellervorgaben! Egal ob am Rahmen geschweisst wird oder ein neues Seitenteil eingesetzt wird, die Herstellervorgaben müssen eingehalten werden!

                        Grundsätzlich dürfen nur original verfügbare Teile nach Hersteller Reparatur Anleitung verschraubt, verschweisst oder auch verklebt werden. Geprüfte!!!! Zubehörteile davon ausgenommen.

                        Wenn man zb bei toyota einen original Rahmen Querträger erhält und den nach Reparaturleitfaden einschweisst geht das in Ordnung, wenn dieser Rahmen Querträger bei Landrover nicht im Ersatzteilprogramm steht und es dazu keinen Reparaturleitfaden gibt ist es auch nicht zulässig.

                        Sämtliche Flickereien mittels Meterware sind streng genommen an der Karosserie sowie am Fahrgestellrahmen nicht gestattet und der Tüv Bericht kann daher durchaus negativ ausfallen.

                        Was in manchen Garagen gebrutzelt und vertuscht wird und auch in vielen Ländern dieser Welt funktioniert ist in unseren Kreisen verboten. Vertuschen lässt sich alles, jedoch wird in einem Schadensfall immer einer oder mehrere Sachverständige miteinbezogen. D.h. verlierst du im schlimmsten Fall einen Anhänger durch rausreissen der Hecktraverse und es kommt zu einem Unfall, und es kann nachgewiesen werden (relativ simpel) dass an deinem Rahmen unzulässig geschweisst wurde und darüber noch ein Zentimeter dichtmasse sitzt kann dir jeder Sachverständige nachweisen dass hier nicht nach Herstellervorgaben gearbeitet wurde, und zu 99% ist der Tüv Prüfer damit im Recht trotz positiver Plakette, da dieser nicht dazu angehalten wird mittels Endoskopie den Rahmen zu inspizieren geschweige denn irgendwelchen Unterbodenschutz zu entfernen.

                        Da du, dein Schrauber oder deine Werkstatt dann grob Fahrlässig gehandelt hat kommt ggf. als i-Tüpfelchen noch Betrug aufgrund der "Vertuschung" hinzu.


                        Alles in allem klingt das jetzt sehr hart, und ist im Ernstfall auch! Man sollte lediglich ein wenig abwegen....


                        Mit freundlichen Grüßen

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                          #13
                          EINER der Gründe, warum ich nur alle 4-6 Jahre mit meinen Fahrzeugen zum TÜV fahre...
                          Abgesehen davon das es jede Menge Ärger, Dummheit und Geld spart :-)

                          Wenn ich mal angehalten werde, was in dreißig Jahren erst einmal passiert ist, sage ich, ich war mit dem Landy drei Jahre auf Weltumrundung oder habe ihn restauriert. Kostet dann halt 20 Euro Bussgeld und einen Tüvbesuch. Was solls.

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                            #14
                            Da hast du mehr Glück wie ich. Bei einer längeren Erkrankung bekam ich ein Ticket von der kommunalen Verkehrsüberwachung. Insgesamt waren es 2 x 20 Euro für TÜV und AU.
                            Nach einem 2 jährigen Auslandsaufenthalt bekam ich während der Arbeit auch ein Ticket von der kommunalen Verkehrsüberwachung. Dieses Mal in der Nachbarstadt. Es war auch gleichzeitig ein Schreiben dabei, mit der Aufforderung innerhalb 4 Wochen die AU zu machen, ansonsten wird die Zulassungsstelle wegen Zwangsabmeldung informiert. Da kann man dann schauen, dass alles in Ordnung ist.

                            Das hat aber alles nichts mit der Eröffnungsfrage zu tun.
                            Gruss

                            Tom

                            Kommentar


                              #15
                              Zitat von UbuRoy Beitrag anzeigen
                              EINER der Gründe, warum ich nur alle 4-6 Jahre mit meinen Fahrzeugen zum TÜV fahre...
                              Abgesehen davon das es jede Menge Ärger, Dummheit und Geld spart :-)

                              Wenn ich mal angehalten werde, was in dreißig Jahren erst einmal passiert ist, sage ich, ich war mit dem Landy drei Jahre auf Weltumrundung oder habe ihn restauriert. Kostet dann halt 20 Euro Bussgeld und einen Tüvbesuch. Was solls.
                              Moin

                              Ich weiß nicht wo Du wohnst, aber hier in Deutschland gibt es ab dem 8. Monat Überziehung der HU 80,- Strafe und sogar einen Punkt in Flensburg.

                              LG Marc


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