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Hilfe Eintragung Schnorchel

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    Hilfe Eintragung Schnorchel

    Hallo,
    kann mir einer von euch vielleicht helfen.
    Ich habe an meinem 87er Ninety diesen Schnorchel verbaut.
    Er ist auch vom TÜV abgenommen (mit einigen anderen Sachen) mit Hilfe von einem Gutachten von 2001.
    Jetzt macht die Bündelungsbehörde Probleme das es ja zu neu ist...10 Jahresfrist...oder ich wäre mein H-Kennzeichen los...
    Jetzt muss ich irgendwie Nachweisen das es die Schnochel bis 1997 auch schon gab.
    Hat einer von euch alte Prospekte oderso und kann sie mir Scannen inkl. Datum von wann es ist?
    Ich habe auf die Camel Trophy Defender verwiesen mit Bildern aus dem Netzt und Quelle, das reicht ihnen aber nicht.

    Danke für eure Hilfe
    Gruß
    Samuel

    Schnorchel.jpg

    #2
    Moin

    Ich würde Prüfer wechseln, wenn ihnen die Camel-Trophy-Bilder nicht ausreichen.




    könnten helfen. Das war damals original-Equipment. Findet man auch im S3-Katalog.

    gruß
    To each a purpose, and to all a fitting end.

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      #3
      Zitat von Mextli Beitrag anzeigen
      Ich würde Prüfer wechseln,
      Lies doch nochmal genau,was er geschrieben hat.
      Ich würde mich mal hier durchwühlen:



      Seite 569.
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        #4
        Schnorchel brauchen nicht eingetragen werden.

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          #5
          Genau und die Teilegutachten hat LR nur erstellen lassen,
          weil sie noch Geld raushauen wollten.
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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            #6
            Super, vielen Dank...das muss ja helfen...hoffe ich.

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              #7
              Schnorchel ... hab ich seit "schon immer" dran und noch kein Prüfer ist jemals auf die Idee gekommen da was eintragen zu wollen.

              Kann einer der hier rumgeisternden aaS mal für Kalrheit sorgen?
              Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
              كنت غبية

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                #8
                Ich wusste auch nicht das ein Schnorchel eingetragen werden muss...war aber beim TÜV und habe einige Sachen eintragen lassen...ging vor allem um den 200Tdi Umbau und Rad/Reifen Kombi...dabei meinte der Prüfer das der Schnorchel wegen Abgasverhalten auch eingetragen werden muss...und da der Prüfer willig und motiviert ist habe ich es einfach gleich mitmachen lassen. Kann übrigens auch sein das der Prüfer mitliest ;-)

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                  #9
                  Abgas-,Geräusch-,Splitterverhalten,Außenkanten...
                  Ich habe schon Fahrzeuge mit Eigenbauschnorcheln gesehen,
                  die hätte ich stillgelegt,wenn ich bei der Rennleitung wäre.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    #10
                    Ich habe an meinem 200er TDI schon über 25 Jahre einen Schnorchel angebaut, ( nicht eingetragen ) da hat noch nie ein TÜV-Mitarbeiter etwas beanstandet.

                    Grüße.....
                    Der SandRover
                    Meine Werkstatt : Landy´s Pit-Stop in Nierstein

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                      #11
                      Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                      Abgas-,Geräusch-,Splitterverhalten,Außenkanten...
                      Ich habe schon Fahrzeuge mit Eigenbauschnorcheln gesehen,
                      die hätte ich stillgelegt,wenn ich bei der Rennleitung wäre.
                      Moin

                      Wenn man den Schnorchel da montiert wo er hinsoll (Scheibenrahmen) und nicht an den Auspuff anschließt hat das alles keinen Einfluss.

                      Wo keine Probleme sind kann man sich auch welche machen.

                      Gruß
                      To each a purpose, and to all a fitting end.

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                        #12
                        Aha.Eine Ansaugwegverlängerung von über einem Meter hat also keinen Einfluss aufs Ansauggeräusch und Abgasverhalten.
                        Mein AAS bekommt auch regelmäßig erklärt,dass er garkeine Ahnung von seinem Job hat.
                        Der hat ja nur Fahrzeugtechnik studiert.
                        Und der andere Dipl.Ing.,der mir ständig in die Füße rennt,
                        sollte sich auch mal besser in den Foren schlaulesen,
                        dann müsste er mich nicht ständig nach Gutachten fragen.
                        Und die sind noch nichteinmal beim gleichen Verein.
                        Die Blöden.
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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                          #13
                          Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                          Aha.Eine Ansaugwegverlängerung von über einem Meter hat also keinen Einfluss aufs Ansauggeräusch und Abgasverhalten.
                          Mein AAS bekommt auch regelmäßig erklärt,dass er garkeine Ahnung von seinem Job hat.
                          Der hat ja nur Fahrzeugtechnik studiert.
                          Und der andere Dipl.Ing.,der mir ständig in die Füße rennt,
                          sollte sich auch mal besser in den Foren schlaulesen,
                          dann müsste er mich nicht ständig nach Gutachten fragen.
                          Und die sind noch nichteinmal beim gleichen Verein.
                          Die Blöden.
                          Moin

                          Hier im Thread gibts ja einige Gegenbeispiele inkl der Prüfer der meinen TÜV gemacht hat und gesagt hat 'Näh, muss nicht abgenommen werden' Auch alle keine Ahnung? Scheint zu grassieren.

                          Es ist nicht alles weise was Kittel/Stempel trägt, Stichwort Eingangsfrage - Schnorchel gibt es als Zubehör für den LR ja schon seit der Serie (und auch so im Zubehörtkatalog vermerkt)

                          Gruß
                          To each a purpose, and to all a fitting end.

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                            #14
                            Zitat von Mextli Beitrag anzeigen

                            Auch alle keine Ahnung? Scheint zu grassieren.

                            Ja allerdings,aus Desinteresse oder Wohlwollen.
                            Hab auch schon einen da gehabt der wusste garnicht,
                            dass man Seilwindenstoßstangen eintragen muss.
                            Ja muss man ja auch nicht.
                            Zum Autofahren muss man ja auch keine gültige Fahrerlaubnis besitzen,
                            sondern ein funktionierendes Auto.
                            Und wie man zu Anfang dieses Threads auch sehen kann,sollte man
                            für Originalanbauteile auch einen entsprechenden Nachweis zur Hand haben.
                            Was in den letzten 25 Jahren niemanden interessiert hat,
                            interessiert heute doch keinen mehr.
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              #15
                              Hallo

                              Ne, das läuft ja meist andersherum.
                              Die Prüfer, welche da abwinken sind meist jene, welche den Kram abseits eines Teilegutachten von ihrer Befähigung her garnicht eintragen dürfen. Die winken gerne auch mal Fahrzeuge durch, wo Teile nicht eingetragen sind. Das Geld für die Prüfung nehmen die nämlich auch ganz gerne mit. Und zwei Jahre später würden die den Kunden auch wieder gerne in der Prüfstelle begrüßen.
                              Heute gibts für alles ein Teilegutachten, das Teil hat eine ABE oder im günstigsten Fall eine EU-Typgenehmigung.
                              Meint Ihr eigentlich die Hersteller würden tausende für Prüfzeugnisse ausgeben, wenn man sich die Teile auch so ans Auto nageln könnte?
                              Mag ja sein, dass sich da etwas in den letzten 40 Jahren geändert hat. Damals gabs keinen Fussgängerschutz , und das Abgasgutachten wurde bei Eintragungen auch erst um die 1980 relevant, aber für das Splitterverhalten von Spoilern haben sich die Prüfer schon Anfang der 80er, vermutlich auch schon früher interessiert.

                              Den Spruch ,,Der Schnorchel steht nicht über und verändert somit die Fahrzeugmaße nicht.´´
                              den kenne ich. Wenn der Schnorchel aber bei einem Unfall in kausalem Zusammenhang mit einer Körperverletzung steht, dann will der Prüfer von seiner Aussage plötzlich nichts mehr wissen, garantiert.

                              LG Marc

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