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Steuern sparen - eine legale Möglichkeit mit Hand und Fuss!

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    Steuern sparen - eine legale Möglichkeit mit Hand und Fuss!

    Aufmerksam wurde ich durch ein Schreiben von Christian Wiegenhagen.

    In dem Schreiben der Firma
    LAND-ROVER-SERVICE GmbH
    Schmiedestr. 2
    28870 Ottersberg
    T. 04205-315450
    Geschäftszeiten:
    Montags bis Freitags: 9:00 - 13:00 / 14:00 - 17:30
    Samstags: 9:00 - 12:30

    informierte Christian Wiegenhagen seine Kunden über die Möglichkeit
    den Defender als "ZUGMASCHINE" umschlüsseln zu lassen.

    Ich habe dies umgehend wahrgenommen und mich am Donnerstag auf den Weg zur LAND-ROVER-SERVICE GmbH gemacht.

    Durch den netten Umgang der beim LAND-ROVER-SERVICE herrscht und dem kompetenter TüV-Prüfer, war die Eintragung ohne Probleme in kürzester Zeit erledigt.
    Anreise 09:00Uhr und um 10:00Uhr wieder von Hof.

    Der Service von der LAND-ROVER-SERVICE GmbH ist vorbildlich gewesen und das Ganze auch ohne Zusätzliche Kosten (nur TüV-Gebühren).

    Fazit:
    Steuern für Zugmaschine 7Euro pro. 200kg, das macht bei meinem 90'iger ca. 100Euro im Jahr.

    Die Voraussetzungen die Euer Fz. mitbringen muss könnt Ihr bei Christian Wiegenhagen erfragen.

    Für Diejenigen die Vorab schon mal selbst nachrechnen möchten hier noch einige Infos.

    Kürzel:
    ZGG = Zulässigesgesamtgewicht
    LG = Leergewicht
    ZLG = Leergewicht + 75kg pro. eingetragenem Sitzplatz

    1. Zunächts muss das LG für die Zugmaschine neu berechnet werden, wie ZLG.
    2. Die Anhängelast muss < als das 1,5fache des ZGG sein.
    3. ZGG muss > ZLG sein.
    4. Die Ladefläche darf nicht grösser als der Achsabstand sein (trift beim Defender nicht zu).
    5. Anhängerkupplung muss vorhanden sein (3,5T Anhängelast).

    Erläuterung an meinem Beispiel:
    Da mein Fz. aufgelastet war (2810kg) musste es abgelastet werden und die hinteren Sitze mussten entfernt werden.
    Damit hat das Fz. nun noch 3Sitzplätze und erfüllt die Gewichtsberechnungen nach obiger Formel.

    Nach meinem Wissensstand sind diese Änderungen, also die Umschlüsselung auf "ZUGMASCHINE" für alle Defender 90/110 ohne Probleme machbar.
    Serie und Freeländer werden die Gewichtsbestimmungen wohl nicht erfüllen, da diese Fahrzeuge nicht über genügend Anhängelast verfügen.
    Range und Disco unter Vorbehalt, am besten mal mit Christian absprechen.

    Wenn das keine Neuigkeit ist :-), Danke an Christian Wiegenhagen!!
    Schöne Grüße
    Mathias (blacklandy)


    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
    (Albert Einstein)

    #2
    RE: Steuern sparen - eine legale Möglichkeit mit Hand und Fuss!

    Nachtrag zum Beitrag oben:

    Etwas schwirig gestalltete es sich bei meiner Versicherung (Beiträge für Zugmaschine zu hoch) werden diese nun kündigen.
    Es gibt jedoch andere Versicherer die Zugmaschine zu günstigeren Tarifen versichern als den PWK Geschlossen.

    Mein Rat vorher bei der eigenen Versicherung die Tarife erfrage!!!

    Wer interesse hat dem kann ich per. PN die TelefonNr. meines Versicherungsagenten mitteilen, der mir ein super Angebot machen konnte (zahle dann für Zugmaschine weniger als vorher für PKW geschlossen, bei gleichen Leistungen).
    Schöne Grüße
    Mathias (blacklandy)


    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
    (Albert Einstein)

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      #3
      moin moin!
      was kostet der "eintragungsservice",wenn ich fragen darf?
      nur die tüf gebühr oder auch noch so das eine oder andere "vermittlungsscheinchen"?
      über die tel.nr des versicherungsmenschen würde ich mich freuen...
      mfg:mathias :D

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        #4
        wie oft soll ich hier eigentlich noch schreiben das ne umschlüsselung nichts bringt????? kann es bald lassen weil mir hier scheinbar keiner glaubt...
        hier noch ein letztes mal:
        umschlüsseln bringt nichts weil dem finanzamt völlig egal sein kann was in deinem brief steht. ob nun selbstfahrendes arbeitsgerät fliegende untertasse oder tunnelbohrmaschine. wenn dein fin beamter dein auto sieht und sich denkt "mensch das ding sieht aus wie n pkw" dann kann er es als pkw besteuern... drauf gesch****n was im schein steht!
        (hab ich persönlich von meinem fin beamten [nrw] und dessen cheff gehört mit der anmerkung "wems nicht passt muß klagen")
        gruß eric

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          #5
          Moin!

          und ein neues Gesetz in dem alle Fahrzeuge unter 3,5t nach Hubraum besteuert werden sollen ist auch schon in Arbeit....
          cu Knud

          mit eigenem Fahrgelände bei Grevesmühlen

          Kommentar


            #6
            hmmm. Zum Glück hat mein 110er ein zgg von 3,51t.

            Gut.... Hat auch seine Nachteile....

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              #7
              3,51 t ????

              dein 110er hat ein zulässiges gesamtgewicht von 3,51 to ????

              wußte gar nicht, dass es soetwas gibt !


              im übrigen muß ich dem geschriebenen zustimmen. es interessiert das finanzamt nicht, was der tüv in die fahrzeugpapiere eingetragen hat.

              du bist alleine der meinung des finanzbeamten ausgeliefert, und der wiederum hat sehr strenge vorgaben von seinen übergeordneten dienststellen um steuerschlupflöcher zu stopfen. auch das gehört zur steuergerechtigkeit.

              und wenn wir mal alle ganz ehrlich sind, wollen die meisten doch wirklich nur steuern sparen.

              wie will ich dem fiananzamt glaubhaft darlegen, dass ich eine zugmaschine benötige? das würde man mir vielleicht glauben, wenn ich ein schaustellergewerbe etc. hätte. wobei ich dann wohl keinen landrover sondern sondern einen "echten" lkw hätte.

              also nichts für ungut, ich gönne ja jedem sein "steuersparmodell".

              aber es ist nunmal so wie es ist.

              und ganz ehrlich, findet ihr es gerecht, wenn ihr für euren defender, disco etc. weniger steuern zahlt als ein vw polo ???????

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                #8
                und am wochende?

                moin gemeinde,

                ich habe mal gehört, daß zugmaschinen am sonntag nicht fahren dürfen? also für lkw gilt das auf jeden fall.

                ciao
                pascal
                Viele Grüße von Pascal aus der Geschlossenen
                كنت غبية

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                  #9
                  RE: und am wochende?

                  Neben all den anderen Bedenken die schon geäußert wurden.

                  Bei 90ern mag das Ablasten ja noch gehen...auch wenn für mich 500kg weniger Zuladung nicht in Frage kommen würden.

                  Man sollte immer Bedenken, dass Unterfahrschutz-Sachen, Seilwindenstoßstange, Winde, Dachgepäckträger, Heckleiter, Innenausbau, alles das Leergewicht erhöht. Wird im Schein zwar nicht berücksichtigt, aber dafür wenn dich die Polizei bei Verdacht der Überladung auf ne Waage schickt....wenn man Pech hat und es ist zuviel drin, darf man die Sachen auspacken und stehenlassen. Die lassen dich erst weiterfahren wenn du min. gleich dem zGG bist oder in gnädigen Fällen 5% drüber. Ist man weiter drüber kostet das auch Strafe.

                  Was die meisten auch vergessen isz, dass die Stützlast des Anhängers als Zuladung gilt...so können ratzfatz 100kg weg sein.


                  Bei einem 110er ist es total irrealistisch....2335kg zGG beim 110er würde ja bedeuten, dass man wenn er "nackt" (also ohne irgendwelche Modifikationen) ist nur noch 210kg zuladen dürfte.....einfach zu wenig.

                  Also wer immer allein fährt und sich über alle Konsequenzen bewusst ist, der kannes versuchen. Viele Versicherungen haben allerdings den passus, dass man "Zugmaschinen" z.T. nur in 200km Umkreis einsetzen darf.

                  ...noch was erfüllt der 110er überhaupt diese komische Formel mit Ladefläche und Radstand / Achsbreite oder was auch immer? Kenn ich so von unserem MB-trac....da wurde das nachgemessen.


                  Ach ja, lohnt sich ebenfalls nur, wenn der Wagen nur Haftplficht versichert ist. Einige Versicherer versichern Zugmaschinen gar nicht anders und wenn ist ne Vollkasko meist absolut unerschwinglich.


                  MfG,
                  Christian
                  Hey Cayenne! - Follow me....if you can!

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                    #10
                    Moin
                    Auch wenn das hier schon geschrieben steht möchte ich auch nochmal mienen Senf dazugeben...
                    Und zwar mit einem konkretem Beispiel.

                    Da hat jemand aus meinem bekanntenkreis seinen 90`er mittels eines Hydraulikkrans zur selbstfahrendenarbeitsmaschiene umschreiben lassen.
                    ( da war wirlich kein "Laderaum" übrig ! )
                    Er hat ein Gewerbe und kann somit auch einen verwendungszweck bescheinigen.
                    Im ersten Jahr ging alles gut und nun kam vom Amt die "aberkennung" und ne fette Nachzahlung sowie ein neuer Steuerbescheit.

                    Ich will euch hier weder die Hoffnung nehmen noch dazu raten das nicht zu machen aber man sollte im Hinterkopf haben, das auch dieser oder Ähnliche versuche "in die Hose gehen" können ( nicht müßen !!! ).

                    Aber vielleicht hat ja auch jemand mit nem netten Finazamt glück...
                    Das ist ja von amt zu amt unterschiedlich...

                    -oely-

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                      #11
                      @andreasstreng

                      ...den 110er HT gibts / gabs ab Werk so mit 3,51

                      In der VIN ist dann angegeben, obs ein "normaler" oder extra HD ist.

                      Ist aber eher selten. Hab ich auch nicht.

                      Hab meinen von 3050kg um 460kg auf 3510kg aufgelastet...
                      1300 kg Zuladung sind doch nicht schlecht... :-)

                      Gruß

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                        #12
                        MPR,

                        was darf denn ein 3,51 Tonner alles nicht oder was muß man mit dem 3,51 Tonner beachten?

                        Gruß

                        Andreas
                        I'm very good in doing nothing!

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                          #13
                          höchstgeschwindigkeit 80km/h!!!
                          führerschein klasse C1 (betrifft nur arme junge menschen mit EU-Führerschein)
                          gruß eric

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                            #14
                            Nee, das mit der Höchstgeschwindigkeit stimmt so nicht. Siehe diese rasenden Paketbomben (Sprinter+CO.)

                            Zum Glück hab ich noch den alten Führerschein bis 7,5t... :-)

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                              #15
                              Also was ich bis jetzt gehört habe:

                              80 KM/H,
                              Überholverbot für LKW gilt dann auch,
                              jährlich zum TÜV,
                              und der ADAC Schutzbrief ist dann wertlos, geht nur bis 3,49.

                              Weiß jemand genaues, bzw. wo kann man das nachlesen?

                              Guß

                              Andreas
                              I'm very good in doing nothing!

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