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Hallo,
seit August schnurrt mein Disco und ich habe mit ihm u.a. einen wunderschönen Familienurlaub in Großbritannien ohne Probleme verbracht.
Jetzt steht der Winter an und er soll Winterreifen bekommen.
Ich habe jetzt die Gelegenheit Felgen von der Firma CW zu kaufen.
Dazu gibt es folgendes Teilegutachten:
Leider werde ich nicht so richtig schlau draus - muß ich mit diesen Felgen zum Tüv vorfahren und diese dort eintragen lassen oder reicht das Mitführen der ABE?
Kann mir jemand helfen?
Grüße
Lorenz
anbauen mit entsprechender reifengröße. zum prüfer. eintragen lassen. danach gutachten und prüfbescheinigung im auto liegen lassen. sofortige umschreibung in den fahrzeugpapiern normalerweise nicht nötig.
steht drin (ganz oben): durch ein Prüfingenieur (Dekra / TÜV) prüfen und eintragen lassen.
Entweder Dekra / TÜV-Bericht + ABE immer mitführen / oder Felgen im Schein eintragen lassen.
Hallo,
ersteinmal Danke für die Antworten.
Am Freitag habe ich meinen Vorführtermin beim TÜV.
Ich habe in den letzten Tagen viel gelernt über die Unterschiede zwischen Teilegutachten und ABE.
Was ich erst jetzt gesehen habe, ist das die verbaute Hofmann-Spurverbreiterung von der Verkäuferwerkstatt nicht eingetragen wurde.
Das bedeutet für mich das ich die Spurverbreiterung und die Felgen abnehmen lassen muß.
Tschö
Lorenz
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