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Steuerbescheid - Widerspruch?

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    Steuerbescheid - Widerspruch?

    Hallo,
    habe soeben meinen Steuerbescheid mit der Hubraumbesteuerung bekommen. Nachdem im Dezember noch ein Bescheid nach Gewicht kam. Jetzt wirds eklig teuer...
    Ich habe gelesen, das hierzu Verfahren anhängig sind. Sollte ich nun einfach zahlen und/oder irgendwie Widerspruch einlegen und auf die laufenden Verfahren verweisen.

    Was genau tun?

    Was habt Ihr getan?

    mk


    PS: Brauche meinen 110SW so wie er ist - mit Fenstern und allen Sitzen.

    #2
    RE: Steuerbescheid - Widerspruch?

    Hallo mk?
    Da gibts schon jede Menge geschriebenes nicht nur hier im Forum.
    Benutze mal die Suchfunktion und schau bei proallrad mal auf die Website.
    Da gibt es inzwischen genaue Details zum Widerspruch, den du auf jeden Fall einlegen solltest!

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      #3
      RE: Steuerbescheid - Widerspruch?

      hallo arspider,

      du mußt natürlich erstmal bei fälligkeit zahlen, den das finanzamt hat sich rechtlich durchgesetzt das alles erst bezahlt werden muß ( sogenannte staatsschulden ) und zuviel gezahltes zurückerstattet wird. in jedem fall würde ich aber widerspruch einreichen.
      das kann natürlich dauern, denn papier ist recht geduldig und selbst die neuen vereine rechnen mit ca. 3 jahren.

      viel glück und mfg michael

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        #4
        Hallo Leidensgenossen,

        ich bin jetzt bei proallrad.com beigetreten und die versprechen sich recht gute chancen gegen den Bescheid vorzugehen.
        Habe das jetzt mal gemacht,den Mitgliedsbeitrag und die Aufnahmegebühr bezahlt bin gespannt wie es weitergeht...
        Ist auf jeden Fall billiger als wenn man das alleine durchzieht!

        Gruß Alex

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          #5
          RE: Steuerbescheid - Widerspruch?

          Hallo,

          wen´s mit der Steuer zwickt der sollte sich schleunigst die Internetseite www.proallrad.com ansehen. Die Masse machts nämlich. Die Steuervorschläge für die WOMO´s wurden auch von einer schlagkräftigen Lobby (hersteller) abgeschmettert. Sind wir 4x4 Fahrer (nich die Eisdielen-offroader, da passt die Einstufung in M1G-AF nach EU-Recht nicht) etwa keine schlagkräftige Truppe????

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            #6
            Tach auch !

            @Yps

            Steuervorschläge für die WOMO´s wurden auch von einer schlagkräftigen Lobby (hersteller) abgeschmettert.
            Das stimmt so auch nicht ganz. Der Bundesrat hat neuerlich den Beschluß gefaßt, Wohnmobile ebenfalls und weiterhin nach Hubraum zu besteuern. Diese erhalten jedoch einen Rabatt der zunächst (für Fahrzeuge bis 3,5 t) 40 Prozent beträgt und ab Januar 2011 auf 20 Prozent abfällt. Es wird halt versucht sämtliche Schlupflöcher zu stopfen. Dies gelingt natürlich nur solange bis Brüssel nach einem Urteil den großen Hammer schwingt.

            Das Grundproblem liegt eigentlich ganz wo anders und die Lösung wäre so einfach. Ohne irgendjemandem zu nahe zu treten, aber es ist doch wirklich nicht einzusehen, daß sich jemand (wers hat) ein Fahrzeug im Format eines Porsche Cayenne, Mercedes M, Brabus G, VW Touareg etc. zulegt, damit dann mit über 200 kmh über die Autobahnen brettert und auf Grund des hohen Gewichts und es Allrades dem Papa Staat vorgaukelt jetzt auch noch einen Steuervorteil genießen zu müssen. Da bin ich schon der Meinung, wer sich so ein Fahrzeug leistet, der sollte dann auch die entsprechende Steuer zahlen. Echte Allrader fahren im seltesten Fall jenseits der 130 kmh. Also Besteuerung nach Geschwindigkeit und fertig ist die Laube. Es ist dann kaum zu erwarten, daß sich jemand einen Cayenne zulegt und mit 130 kmh von Termin zu Termin heizt. :D

            Ein kleiner Trost für mich ist, die vielen VW Bullis TDi 2.5 zahlen momentan das gleiche wie wir.

            Gruß wolfgang




            ____________________
            denn der Weg ist das Ziel
            denn der Weg ist das Ziel

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              #7
              RE: Steuerbescheid - Widerspruch?

              das forum hier ist inzwischen gespickt mit hinweisen auf proallraad, und das seit mehr als einem jahr. ist da mal irgendwas passiertaußer beitragserhöhung? mit nem tdi wuerde ich den kat einbauen um auf euro III zu kommen, mit nem td5 wuerde ich einfach mal die erhöhung von 170.- auf 400.- in kauf nehmen. oder den de´fender verkaufen, wenn es denn finanziell nicht mehr geht. ist ja nicht mehr auszuhalten dieses endlose beklagen.beklagt ihr euch auch so über die steuererhöhung bei den zigaretten?gruß ralph

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                #8
                Als Steuerberater und Landy-Fahrer, habe ich die entsprechenden Maßnahmen ergriffen. Zwischenzeitlich wurde meinem Begehren auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben - allerdings erst nach Androhung eines finanzgerichtlichen Antrags auf Aussetzung der Vollziehung bei der Rechtsbehelfsstelle des Finanzamtes. Die Kfz-Steuer wurde daraufhin erst einmal von 401 EUR auf 172 EUR reduziert :D

                Nachfolgend ein Musterschreiben, basierend auf einem TD5 Bj. 2005 mit 5 Sitzen. Bei weiteren Fragen solltet Ihr Euch an den Steuerberater Eures Vertrauens wenden!


                Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer …… vom ……


                Sehr geehrte Damen und Herren,

                hiermit lege ich gegen den o.g. Bescheid über Kraftfahrzeugsteuer Einspruch ein.

                Begründung

                Das betreffende Fahrzeug ist als „Mehrzweckfahrzeug“ i.S.d. EU-Richtlinie 2001/116/EG i.V.m. Richtlinie 70/156/EWG zu beurteilen und deshalb nicht nach Hubraum und Schadstoffemission zu besteuern. Die entsprechende Berechnung ergibt unter Berücksichtigung dessen, dass die vier hinteren Sitzplätze des Fahrzeugs nachweisbar demontiert wurden, folgendes Ergebnis:

                2.950 kg – ( 2.059 kg + 5 x 68 ) > 5 x 68 ergeben 551 >340

                Die Besteuerung nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz widerspricht somit dem höherrangigen EU-Recht. Durch die rechtswidrige Vollziehung des Steuerbescheides wurde ich in meinen Rechten verletzt. Ich beantrage insoweit die Aussetzung der Vollziehung der strittigen Kfz-Steuer in Höhe von 401,00 EUR. Sollte diese aufgrund der erteilten Einzugsermächtigung bereits eingezogen sein beantrage ich hilfsweise die Aufhebung der Vollziehung gem. § 361 Abs.2 Satz 3 AO und bitte um Erstattung der gezahlten Kfz-Steuer in Höhe von 401,00 EUR auf das Ihnen bekannte Konto.

                Bei der Entscheidung über meine Anträge möchten Sie bitte berücksichtigen, dass das zuständige Finanzgericht Köln mit Beschluss vom 28.11.2005, 6 V 3715/05 in einem deckungsgleichen Fall die gerichtliche Aussetzung der Vollziehung gewährt hat.

                Mit freundlichem Gruß

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                  #9
                  RE: Steuerbescheid - Widerspruch?

                  Leider rauche ich schon seit 14 jahren nicht mehr. Außerdem sind das nicht nur 400 Euro sondern je nach Einstufung bis zu 680 Euro. Wer sich nicht wehrt und die Rechtslage nicht kennt, solls doch bezahlen - mir doch egal. Aber denen, die sich wehren wollen sollte man helfen und wenns nur per INFO ist.

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                    #10
                    RE: Steuerbescheid - Widerspruch?

                    Hallo mk,
                    ich hatte das selbe Problem. Sollte nun um die 700 EURONEN Steuer für meinen 110er Bauj.99 zahlen.
                    Bin dann zum Landy Camper gegangen, und habe mir einen WOMO Mindestausbau bestellt.
                    Eingebaut zum TÜV damit, Gutachten bekommen. (Wehrmutstropfen ist das die Sitzplätze von acht auf fünf reduziert wurden, damit kann ich aber gut leben).
                    Dann zur Zulassung und das Fahrzeug hat daraufhin einen neuen Brief bekommen.
                    Eintag ist nun SO KFZ WOHNM.ÜBER 2,8 to.
                    Bei der Versicherung wird der Wagen nun nach Wert eingestuft und versichert, is ja jetzt en WOMO. Kommt auch nochmal billiger.
                    Beim Finanzamt musste ich nun alle meine Beweise (Gutachten, Kopie KFZ Brief, und Bilder) hinschicken.
                    Danach wurde mein Schätzchen wieder auf 172 EURONEN reduziert.
                    Ich denke wenn sich nichts ändert habe ich die Investition in 2 Jahren wieder raus., und natürlich einen Wohnmobil ausbau dazu.

                    Gruß
                    mike

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                      #11
                      Hallo,
                      Danke für die vielen Antworten!
                      Fazit:
                      Habe aus den Antworten und auch aus der ProAllrad Seite herausgelesen, dass es für den 100er TD5 keine Ansatz gibt die Steuer nicht zu zahlen.
                      Ausnahme - Reduzierung der Sitzplätze auf 5 (Ausbau der Bänke inklusive der Verankerungen). Mit TÜV Gutachten, Briefänderung etc...

                      Ob dies wirklich zu einer Steuerreduzierung führt muss noch Abgewartet werden (Div Verfahren und Instanzen)

                      mk

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                        #12
                        Hallo erstmal...

                        ich hebe euch ja versprochen, euch auf dem laufenden zu halten:
                        Mein alter Steuerbescheid war schon jenseits der Widerspruchsfrist - deshalb Defender abmelden und einen Tag später wieder zulassen.
                        Kosten insgesamt 20 EUR.
                        Mitgliedschaft bei proallrad.com 60EUR fürs Jahr, 25EUR Aufnahmegebühr, 75EUR für Rechtsanwalt (einmalig).
                        Soweit, so gut. Gestern habe ich den neuen Steuerbescheid bekommen und gleich mit allen Unterlagen losgeschickt.
                        Melde mich wieder wenn es was neues gibt.
                        Gruß Alex

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                          #13
                          RE: Steuerbescheid - Widerspruch?

                          Hallo Arspider,

                          ich trage mich gerade mit dem Gedanken einen Kat nachzurüsten. Die Steuer geht dann von 27,35 € (684€) auf 15,44 € (386€) pro 100ccm zurück. Somit hat sich der Kat nach 2 Jahren bezahlt gemacht. Sofern unsere Geldgeier Regierung sich wieder neuen Schwachsinn einfallen läßt. Ich mache jedenfalls lieber den Kat Hersteller reich als das ich den Politikern das Geld zum verschleudern gebe !
                          Den Kat bekommst Du hier:

                          www.4ward4x4.com

                          Gruß

                          Michael

                          P.S. Einspruch lege ich natürlich ein, einschließlich einem Antrag auf Aussetzung des Bescheids bis zum Urteil!

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                            #14
                            Widerspruch gegen Steuerbescheid

                            Guten Abend,
                            ich fahre einen LR 110 und habe Widerspruch gegen den Steuerbescheid gemäß dem Beitrag von "Lotusiander" vom 17.02.2005 eingelegt.
                            Nach etwas hin und her habe ich heute vom Finanzamt in Daun einen Bescheid über 172€ im Monat erhalten.
                            Ich habe die Quersitzbänke herausgebaut und die Gurtlöcher verschlossen, das passende Formular vom Finanzamt ausgefüllt, ein paar Fotos gemacht und schon gab es eine Rückerstattung.
                            Friedbert Reinehr

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                              #15
                              RE: Widerspruch gegen Steuerbescheid

                              Widerspruch schützt vor Zahlen nicht, bzw. Nichtzahlen. :D Geklärt und evtl. zurückgezahlt wird später ( sogar mit bescheidener Verzinsung) :D
                              G4Dachträger RR LM für 600€ zu verkaufen

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