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Problem mit OBD für die AU

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    #61
    AW: Problem mit OBD für die AU

    Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
    Doch .Ausnahmegenehmigung erteilt die Bezirksregierung/Landratsamt.
    Kostet 50€.
    Ist das eine freiwillige Sache?
    Ich kann mich erinnern, dass einige Leute, welche Fahrzeuge vom Flughafen gekauft hatten, welche noch nie zugelassen waren, diese nicht mehr auf die Strasse bekamen.
    Daher bekommen die Fahrzeuge heutzutage wenigstens eine Tageszulassung, damit es später beim Wiederverkauf keine Probleme gibt.

    Gruß Marc

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      #62
      AW: Problem mit OBD für die AU

      Die Info habe ich von einem Händler.
      Der hatte 5 Jahre lang ein Fahrzeug auf dem Hof stehen.
      Ob das bei Privatleuten auch so gehandhabt wird?
      Müsste eigentlich,weil ja anhand der Fahrgestellnummer das Produktionsjahr nachzuvollziehen ist.
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        #63
        AW: Problem mit OBD für die AU

        Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
        Ein PKW ist niemals ein Fahrzeug der Klasse N.
        da muss ich leider widersprechen, denn:
        RICHTLINIE 98/69/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. Oktober 1998 über Maßnahmen gegen die Verunreinigung der Luft durch Emissionen von Kraftfahrzeugen und zu Änderung der Richtlinie 70/220/EWG des Rates
        schreibt hierzu unter
        Artikel 2
        (6) Bis 1. Januar 2003 werden Kraftfahrzeuge der Klasse M1, mit Selbstzündungsmotoren und mit einer Höchstmasse von mehr als 2 000 kg
        — die mehr als sechs Sitzplätze, einschließlich des Fahrersitzes haben oder
        — bei denen es sich um Geländefahrzeuge gemäß Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG handelt
        für die Zwecke der Absätze 2 und 3 als Fahrzeuge der Klasse N1 erachtet.

        Weiter gibt es noch:

        b) Fahrzeuge aus auslaufenden Serien
        1. Innerhalb der ►M12 __________ ◄Grenzen des Anhangs XII Teil B können die Mitgliedstaaten für einen begrenzten Zeitraum Neufahrzeuge, die einem Fahrzeugtyp entsprechen, dessen Genehmigung gemäß Artikel 5 Absatz 5 nicht mehr gültig ist, amtlich zulassen und deren Verkauf oder Inbetriebnahme erlauben.
        Diese Bestimmung gilt nur für Fahrzeuge,
        — die sich im Gebiet der Gemeinschaft befunden haben und— denen eine gültige Übereinstimmungsbescheinigung beigegeben war, die zu einem Zeitpunkt ausgestellt worden war, zu dem die Typgenehmigung des betreffenden Fahrzeugs noch Gültigkeit hatte, die vor Ablauf der Geltungsdauer dieser Typgenehmigung aber nicht amtlich zugelassen oder in Betrieb genommen wurden. Bei vollständigen Fahrzeugen ist diese Möglichkeit auf einen Zeitraum von zwölf, bei vervollständigten Fahrzeugen von achtzehn Monaten ab dem Tag des Auslaufens der Typgenehmigung begrenzt.

        ->vielleicht ist daher meine EU-Übereinstimmungsbescheinigung (2005 datierend) vom Landratsamt abgestempelt.

        Ja, die Diskussion um die Definitionen von Neufahrzeugen ist bestimmt zu führen, wenn aber im Gesamtkontext immer von Fahrzeug gesprochen wird, welches ab einem bestimmten Datum noch eine Zulassung ermöglicht wird, kann der Begriff Neufahrzeug schon auf das Baujahr hindeuten. Die Zukunft wird es bringen und trotz der aktuellen Dieselthematik halte ich ein wenig Vertrauen in den Hersteller, als auch in der Ausführung der Zulassung (also dem Landratsamt) für angebracht.

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          #64
          AW: Problem mit OBD für die AU

          Zitat von Landyinamia Beitrag anzeigen
          für die Zwecke der Absätze 2 und 3 als Fahrzeuge der Klasse N1 erachtet.
          Die da konkret wären?

          Zitat von Landyinamia Beitrag anzeigen
          können die Mitgliedstaaten...erlauben.
          Ja,schrieb ich schon.
          Deshalb der Tip,mal zu einem Erwachsenen zu fahren.
          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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