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Poacher
Rechtsfrage Frontschutzbügel
Wollte an meinem Disco einen Frontschutzbügel oder eine Expeditinsstoßstange anbauen. Habe jetzt mehrfach gehört das man Frontschutzbügel wieder anbauen darf. Kann mir jemand verbindlich sagen wie im Moment die Rechtslage zu diesem Thema aussieht? Wo kann man so etwas schriftlich bekommen?
Gruß PoacherStichworte: -
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RE: Rechtsfrage Frontschutzbügel
Das kann dir der TÜV sagen.
Das letzte was ich hörte war,daß Bügel,auch starre,für die eine ABE existiert,weiterhin eingetragen werden können.
Außerdem handeln nicht alle Prüfer gleich,also such dir einen mit Verständnis.Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
Kein Foto gemacht,Nichts gepostet
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Zur Rechtslage:
Alle die Front versteifenden Bauteile sind nicht mehr eintragungsfähig - Stichwort "Fussgängerschutz". Das sagt das Gesetz.
Die Prüfer handeln nach Bedarf, denn - ob Du mit einem Defender mit oder ohne Ramme mit 80 über einen Fussgänger hämmerst - das Resultat dürfte annähernd gleich sein :DIdioten. Überall.
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