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Ich hab die Möglichkeit einen ROW Defender 300 TDI,Bj 2003, Linkslenker , zu kaufen. Das Fahrzeug ist gebraucht in England angemeldet.
Der TÜV hat mir gesagt, daß ich so ein Auto in Deutschland nicht zulassen kann. Ist zwar gebraucht,und in der EU schon angemeldet, aber da es Baujahr 2003 ist, gelten auch die deutschen Abgasnormvorschriften von 2003.
Kann mir jemand helfen, oder seine Erfahrungen mir schildern ??
danke für die links....
hab sie gelesen, kann aber nicht rauslesen, ob es wirklich bei jemanden geklappt hat und was ich dazu benötige ?
gibt es jemanden, der es wirklich geschafft hat und mir quasi ne "Anleitung" dafür gibt...
hallo, deutsche vorschriften gibt´s sowieso nicht das ist alles eu geregelt, und wenn der wagen in gb legal angemeldet war/ist dann muss das auch in d gehen ;).
die Schwierigkeit wird erst einmal darin bestehen überhaupt einen geneigten TÜV zu finden .
Mit Anleitung ist da nix .
Auch wenn es formaljuristisch möglich ist / möglich sein müsste , heisst das in D- Land nicht das es auch funzt .
Viel Spass , Stefan
bin zwar neu hier in der LR Gemeinde bin aber derzeit auch in der Mühle der Vorschriften.
Habe aus NL einen TD5 importiert habe mich beim Tüv Onkel aber abgesichert.
Eine Zulassung ist möglich, entweder mit einem COC ( EWG Übereinstimmungsbescheinigung) kann über jeden LR Händler bezogen werden Kosten 250,- € oder über die Einzelabnahme nach § 21 STVZO die Kosten liegen je nach Aufwand bei 200,- bis 300 € beim TÜV.
COC kann auch teilweise über die Fa. Euro-COC bezogen werden, Kosten ebnefalls zwischen 200-300 €.
Dauer der Zustellung liegen zwischen 5 Werktagen und 6 Wochen.
Weiterhin wird nach der Abnahme durch TÜV noch ein HU und Abgasuntersuchung fällig.
Dann kann es zur Zulassung gehen Neuer Brief wird dann ausgestellt.
Weiter werden für die Zulassung die Original Papiere des FZG benötigt weiterhin wird die Exportbescheinigung und der Eigentumsnachweis Rechnung oder Kaufvertrag benötigt. Die Zulassungstelle wird dann noch eine Abfrage beim KBA sarten ob der Wagen schon einmal in Deutschland zugelassen war.
hallo, deutsche vorschriften gibt´s sowieso nicht das ist alles eu geregelt, und wenn der wagen in gb legal angemeldet war/ist dann muss das auch in d gehen ;).
*LOL* deswegen hat ja auch das Bundesfinanzgericht bestätigt, dass sich die Finanzämter nicht um die EU Regelungen (und übrigens nicht einmal um die deutschen Zulassungsbehörden) kümmern müssen und munter nach PKW besteuern dürfen ...
Sobald es bei mir gelaufen ist werde ich mal versuchen ne Anleitung zu basteln und diese dann als Download versuchen einzustellen mit den erforderlichen links hier vorab schon mal ein Link zum nachlesen. http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-zulassung/gebrauchtwagen-eu-import
Vielleicht hilft das weiter?
*LOL* deswegen hat ja auch das Bundesfinanzgericht bestätigt, dass sich die Finanzämter nicht um die EU Regelungen (und übrigens nicht einmal um die deutschen Zulassungsbehörden) kümmern müssen und munter nach PKW besteuern dürfen ...
und was hat bitte das finanzamt mit der zulassung zu tun ??
300 Tdi sind so weit ich weiß noch bis bis 2007 zulassungsfähig gewesen, natürlich nur mit Kat und AGR, ausserdem müssen Sie Abgasmäßig die 96/69/EG III erfüllen udn es war noch irgendwas mit der 2,5t-Grenze, fragt mich aber nichts genaueres, ist schon 2,5 Jahre her, dass ich das mal durchgenommen habe, google am besten mal danach. Die Abgasnorm(-Ausnahme) wurde meines Wissens nach eingeführt, damit die danzen Touareg und Cayenne etc. zulassungsfähig wurden/blieben, tja, ne Lobby braucht man halt.
Gruß Frank
P.S.: mein 90er ist ROW, allerdings von 2000, erfüllt obige Abgasnorm, wiegt aber nur gesamt 2,4t.
Hab die Unterlagen hier gerade noch mal gesichtet, so ganz finde ich da nicht mehr durch, aber wenn ich das richtig lese braucht ein Fahrzeug bis Ende 2005 nur die EURO III nach EG-Richtlinie 98/69/EG erfüllen, diese ist dann für leichte Nutzfahrzeuge noch in 3 Gruppen aufgeteilt, die sich jeweils im Bezug auf die "Bezugsmasse" (I: <=1305kg, II: 1305kg-1760kg und III: >1760kg) unterscheiden. Hier gibt es dann stark erhöhte zulässige Abgasgrenzwerte, gegenüber z.B. normalen PKW.
Du brauchtst also nen Datenblatt für die Fuhre, in der unter anderem bestätigt wird, dass er die Abgasnorm erfüllt und ab auf die Straße damit.
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