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Teilegutachten

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    Teilegutachten

    Hallo,

    ich habe mir für meinen Freely neue tolle Reifen mit Alufelgen gegönnt. :]

    Felgengröße: 8 J x 17 H2
    Reifengröße: 225/55 R 17 97

    Nun meine Frage:

    Zu dieser Felgen/Reifen Kombination habe ich ein Teilegutachten der
    TÜV AUTOMOTIVE GMBH erhalten.

    Muß ich dieses Gutachten nun mit den Fahrzeugpapieren immer mitführen oder kann ich es getrost abheften?

    Günter

    #2
    RE: Teilegutachten

    Tach auch!

    Ist der Wisch den Du da hast wirklich ein Teilegutachten oder eine ABE?
    Das Teilegutachten mußt Du mit deinem Auto zum TÜV nehmen und dort wird man Dir die Sachen in Deine Papiere Eintragen( falsch, das macht die Zulassungsstelle, aber Du kriegst Beim TÜV den Wisch dafür).
    Falls es eine ABE ist, mußt Du sie mitführen!

    Schöne Grüße!
    Ohne Navi unterwegs :-(

    Kommentar


      #3
      RE: Teilegutachten

      Danke Feger,
      für die schnelle Antwort.

      ist ein Teilegutachten Nr. . . . . .

      keine ABE.

      Grüße

      Kommentar


        #4
        RE: Teilegutachten

        Original von Günni56
        Hallo,

        ich habe mir für meinen Freely neue tolle Reifen mit Alufelgen gegönnt. :]

        Felgengröße: 8 J x 17 H2
        Reifengröße: 225/55 R 17 97

        Nun meine Frage:

        Zu dieser Felgen/Reifen Kombination habe ich ein Teilegutachten der
        TÜV AUTOMOTIVE GMBH erhalten.

        Muß ich dieses Gutachten nun mit den Fahrzeugpapieren immer mitführen oder kann ich es getrost abheften?

        Günter
        Hi, beim Motorrad ists so:
        EG-ABE: immer dabei haben kein TÜV notwendig!!!
        TÜV-Teilegutachten: Reifen hiermit eintragen lassen, kein Problem.
        Ist die Reifenkombi nicht eingetragen, nützt auch das Teilegutachten bei einer Kontrolle nix!!

        Alles klar

        Kommentar


          #5
          RE: Teilegutachten

          Hi,

          stimmt genau, war gestern noch beim TÜV: Eintrag kein Problem.

          Günter

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