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Defender Gebrauchtwagenmarkt / Händler

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    Defender Gebrauchtwagenmarkt / Händler

    Bei meiner suche nach einem vernünftigen Fahrzeug ist mir aufgefallen das es bei offiziellen Händlern eigentlich so gut wie nie gebrauchte TD5 bzw. überhaupt gebrauchte LR Defender gibt.
    Scheinbar wird der Gebrauchtwagenmarkt über spezialisierte freie Händler abgewicklete oder aber privat.
    Woran liegt das ?

    #2
    AW: Defender Gebrauchtwagenmarkt / Händler

    Das liegt daran, dass die Händler gesetzlich gezwungen sind (was auch nicht wirksam durch individualvertragliche Vereinbarung ausgeschlossen/umgangen werden kann), dem Käufer (sofern er Verbraucher ist) für mindestens ein Jahr Sachmängelhaftung zu gewähren. Diesen Schuh ziehen sich die meisten Markenhändler (gilt für alle Marken) nicht an. Sie nehmen entweder ältere Autos schon gar nicht in Zahlung oder reichen sie direkt an freie Händler/Aufkäufer/Exporteure weiter. Gruß, Stephan

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      #3
      AW: Defender Gebrauchtwagenmarkt / Händler

      @Pupsi
      genau deshalb tue ich mich im Moment auch sehr schwer damit ein entspr. Fahrzeug zu finden.

      Du hast keinerlei Rechte da durch die "Privatverkäufe" die Fahrzeuge keine Gewährleistung haben und die Händler die tatsächliche gebrauchte anbieten, sind meist etwas ominöse Fähnchenhändler die dann die das angebotene Fahrzeug auch wieder über einen Privatverkauf übereignen wollen.

      Und bei Fahrzeugen die bei autoscout...oder mobile angeboten sind musst du schon sehr sicher sein oder wirklich jemand kennen der sich damit auskennt und unter Umständen dich begleitet.
      Dann hast du noch folgendes Problem...die Fahrzeuge stehen zumindest bei mir (da aus dem Süden der Republik) meist genau am anderen Ende und sind somit kaum erreichbar um mal betrachtet zu werden...

      tja solange heisst es halt suchen und warten...

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        #4
        AW: Defender Gebrauchtwagenmarkt / Händler

        @ Fear no Fish:

        Auch bei von Privat gekauften Gebrauchtwagen gilt grundsätzlich die gesetzliche Sachmängelhaftung zugunsten des Käufers!!!!

        Nur dann, wenn im Kaufvertrag ein Haftungsausschluss vereinbart wird, was im Falle des Privatverkaufs im Gegensatz zum sog. Verbrauchsgüterkauf (also Händler verkauft an Verbraucher) zulässig ist, hat der private Verkäufer keine Sachmängelhaftung zu gewähren.

        Er haftet aber ungeachtet dessen für etwa zugesicherte Eigenschaften (Beschaffenheitsvereinbarungen / -Garantien) und für arglistig verschwiegene Mängel.

        Ein Käufer, der von Privat kauft, ist also nicht ohne Rechte!

        Kauft man von Privat, ohne irgendwelche zusätzlichen Vereinbarungen zu treffen (z. B. per "Handschlag"), dann hat auch der private Verkäufer für zwei Jahre für Sachmängel zu haften, wobei der Käufer im Zweifel beweisen muß, dass der streitgegenständliche Mangel bei Gefahrübergang (also Übergabe des Fahrzeugs) zumindest "dem Keime nach" schon im Fahrzeug angelegt war.

        Auch beim Fähnchenhändler, der behauptet, es handele sich um ein Agenturgeschäft oder er verkaufe privat, lohnt es sich, kritisch zu sein. Viele dieser "Bemühungen" der weniger seriösen Händlerschaft sind rechtswidrige Umgehungsgeschäfte, sodass dem Käufer die gesetzliche Sachmängelhaftung oft doch zusteht.

        Gruß,

        Stephan

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          #5
          AW: Defender Gebrauchtwagenmarkt / Händler

          Hallo Stefan,

          grundsätzlich hast Du natürlich recht.
          Nur nutzen die gesetzlichen Bestimmungen nichts wenn Du im Falle eines Falles zwar berechtigte Ansprüche hast aber trotzdem nicht an Dein Geld kommst bzw. der Gegenstand wieder in den vereinbarten Zustand gebracht wird.

          Ich habe unter anderem immer noch einen Titel aus einem Autobeschiss.
          Ich habe ein Fahrzeug zwecks Eintragung und TÜV zu einem Händler gebracht der das Fahrzeug noch am selben Tag verkauft hat.
          Der Käufer hat gutgläubig erworben und ich hatte kein Auto mehr.
          Dafür einen Titel den ich mir mein Leben lang von innen an die Klotür hängen kann und auch für Stuhlgang sorgt selbst wenn man 1 Woche ausschließlich Mehl gegessen hat ;-)

          Diese Masche hat der Typ immer wieder gemacht. Ist von einem Ort zum anderen gezogen und hat dafür nie gesessen. Mitlerweile ist der um die 80 und war noch immer vor ein paar Jahren mit dieser Masche unterwegs.

          Da hab ich meinen ersten Knacks bekommen was die deutsche Rechtsprechung anbelangt...

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            #6
            AW: Defender Gebrauchtwagenmarkt / Händler

            Sicher sehr ärgerlich! Aber was kann die Rechtsprechung dafür, wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist, bzw. schlau genug, sich entsprechend darzustellen? Hast Du ihm die eidesstattliche Versicherung abnehmen lassen und regelmäßig erneuert? Hast Du seine Angaben im eV-Protokoll sorgfältig geprüft, bzw. prüfen lassen? Hast Du Strafanzeige erstattet? Gruß, Stephan

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              #7
              AW: Defender Gebrauchtwagenmarkt / Händler

              Naja...die Rechtssprechung kann so gesehen nichts dafür das er "zahlungsunfähig" ist.
              Mich hat aber erstaunt das so jemand nahezu ungestraft über Jahrzehnte so weitermachen kann - das hat mich verwundert.
              Und ehrlich gesagt verbrat ich nicht noch mehr Geld bei einem "aussichtslosem" Fall.

              Ich mein ja nur das es einem bei "Profibescheissern" nix nutzt das man Rechte hat - die lassen sich ja nun meist nicht verwirklichen.

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