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Gutachten?

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    #16
    AW: Gutachten?

    @Aixlandy
    Was ist denn nun entscheidend? Die für den Mitgliedsstaat ausgearbeitete WVTA oder die auf die VIN ausgestellte COC-Bescheinigung.
    Wenn die WVTA ausschlaggebend wäre, dann müsste ja alles an Orginalzubehör zu ordern gibt, mit aufgeführt sein. Dann wären Eintragungen von Orginalteilen tabu.
    Wenn die COC-Bescheinigung gelten würde, dann nur das, was tatsächlich bei Auslieferung Teil des Kfz ist.
    Meines Wissens nach werden alle zusätzlich bestellten Zubehörteile erst beim Händler montiert und werden dann zusätzlich eingetragen. Dafür hat Land-Rover Deutschland für sämtliche Zubehörteile beim TÜV Teilegutachten erstellen lassen.
    Wenn das alles so einfach wäre, dann hätte sich Land-Rover Deutschland sicher der WVTA bedienen können und nicht für jedes Teil ein Teilegutachten erstellen lassen.

    Natürlich kann man Zubehörteile ohne ABE durch Einzelabnahme vom AaSachverständigen prüfen lassen.

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      #17
      AW: Gutachten?

      Kann nur das berichten wie es bei mir war. Weder Bullenfänger,Lenkrad,Lampengitter,Sportsitze,AHK noch meine 235 er stehen in der Zulassung. Weder TÜV,DEKRA oder Polizei hat danach gefragt. Hier sind schon im Forum Autos durch die HU gefallen weil die Besitzer keine ABE für die Kotflügelriffel hatten. Nur mal so nebenbei bemerkt. Ich glaube auch nicht das ein ein Land Rover Händler eine ABE raus rückt wenn man da nichts kauft.
      Landrover Defender 110 SW

      grüsse jossidd









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        #18
        AW: Gutachten?

        Allerdings hoffe ich das Dir jemand mit einer ABE aushelfen kann.
        Landrover Defender 110 SW

        grüsse jossidd









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          #19
          AW: Gutachten?

          Zitat von jossidd Beitrag anzeigen
          ... Hier sind schon im Forum Autos durch die HU gefallen weil die Besitzer keine ABE für die Kotflügelriffel hatten. Nur mal so nebenbei bemerkt. ...
          Die Kotflügelriffel sind bei mir auch in den Papieren eingetragen - und das gleich ab Werk von Landrover!

          Ähnlich habe ich später die Heck-Bumperetten eintragen lassen. Die Eintragung lautet sinngemäß:
          "Auch genehmigt: Heck-Bumperetten" und dann folgt die Landrover-Teilenummer
          Ob die Eintragung notwendig war - keine Ahnung.
          Aber wenn Landrover schon das Riffelblech eintragen lässt, muß es wohl einen Sinn haben.

          Ich habe mich bei den Heck-Bumperetten darauf berufen, daß es Originalteile mit Teilenummer sind.
          Die Teilenummer war allerdings nirgends eingeschlagen oder aufgeklebt.
          Die wird auf dem Aufkleber auf der Verpackung gestanden haben.
          Ich habe die Heckbumperetten auch noch feuerverzinken und schwarz lackieren lassen (ab Hersteller waren sie pulverbeschichtet - aus GB rostet das später).
          Einen Ausdruck aus dem Internet mit Abbildung der Teile und der Teilenummer hatte ich zur Eintragung mitgenommen.

          So müsste das mit den Lampenschutzgittern doch aus funktionieren: Ausdruck mit Bild + Teilenummer und dann zu einem TÜV-/GTÜ-/DEKRA-Mann mit Sachverstand.

          Viele Grüße

          Sailor
          Land-Rover Lightweight Diesel,
          ex Königl. Landmacht der Niederlande

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            #20
            AW: Gutachten?

            Die WVTA ist die Basis für das COC Papier, das aber nicht zwangsweise alle wahlw. Ausrüstungen aufweisen muss, da es auf das spezifische Fzg ausgestellt ist.

            Die WVTA zeigt jedoch alle ( sollte zumindest ) alle Varianten und Ausführungen mit ihren Anbauteilen, soweit beschreibungspflichtig. Nicht jeder hat heute ein COC Papier, speziell wenn die Fzge noch mit altem Brief ausgeliefert wurden. Es gibt auch eine Menge Fzge, die per Einzelbetriebserlaubnis in Verkehr gekommen sind, da wird es dann sehr schwierig, den Zustand bei Erstzulassung herauszufinden. Das macht man auch heute noch bei Kleinserien (speziell in Deutschland) mit Abweichungen zur WVTA, das ist einfacher, preiswerter und schneller als ein WVTA Nachtrag. Grundsätzlich erlischt eine Betriebserlaubnis nicht mehr so schnell wie früher nach altem deutschen Recht.
            Details sind u.a. in §19 der StVZO zu finden.

            Insbesondere bei den Lampen kann man diskutieren bis zur Selbstaufgabe, die Typ-Genehmigung der Leuchte beinhaltet nur in ganz wenigen Anwendungen solche Gitter, ich habe sie bisher ausdrücklich nur beim DB G gefunden, der die früher als optionale Werksausrüstung hatte. Diese Drahtgitter, klappbar zur Scheinwerferreinigung, aus ca. 5 mm Draht mit Kuinststoffbeschichtung, somit auch nicht scharfkantig, waren das Beste, was man über Jahre für 7 " Scheinwerfer kaufen konnte.
            Insofern muss der aaS nicht nur die Gefährdung sondern auch die Wirkung auf das Lichtbild beurteilen, wenn er dann die Befähigung und die Lust dazu hat, ohne Teile-Gutachten oder ABE eine Abnahme zu machen. Da das Prüfgeschäft heute nach "business case" beurteilt wird und teure Prüfeinrichtungen im harten Konkurrenkampf beschäftigt werden müssen, sinkt leider auch die häufig Bereitschaft, "sachverständig" zu entscheiden und pragmatisch zu handeln.

            Da die WVTA für die alten Defender in England erteilt wurde ( ich weiss nicht, wo die heutigen Genehmigungen erteilt werden, das ist immer eine Kosten- und Zeitfrage) ist man wahrscheinlich von lokalem Recht ausgegangen und hat solches Zubehör erst garnicht in Betracht gezogen, weil man das in GB bis heute nicht benötigt. Nur die "bullbars" wurden eine Zeitlang verboten, weil angeblich zu viele tötliche Verletzungen von den selbstgeschweissten Teilen ausgegangen waren. Das wurde aber auch nie ganz bewiesen, es gab aber nachweislich ein totes Kleinkind durch einen Unfall mit einem Fzg mit bullbar aus T Profilen, den langen Schenkel in Fahrtrichtung zeigend....

            Der Bereich Zubehör ist übrigens bei fast allen Herstellern separat aufgehängt und hat dadurch oft keinen direkten Zugang zu den Homologationsabteilungen für das Basisfahrzeug, deshalb werden dann Gutachten und Betriebserlaubnise separat erstellt/ erteilt.

            Gruß aus Aachen

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              #21
              AW: Gutachten?

              @aixlandy:
              Eine sehr fundierte Beschreibung. Danke!


              Zitat von aixlandy Beitrag anzeigen
              ...

              Der Bereich Zubehör ist übrigens bei fast allen Herstellern separat aufgehängt und hat dadurch oft keinen direkten Zugang zu den Homologationsabteilungen für das Basisfahrzeug, deshalb werden dann Gutachten und Betriebserlaubnise separat erstellt/ erteilt.

              Gruß aus Aachen
              Land Rover selbst hat in seinen Prospekten für den TD5 die Gitter zwar immer angeboten - aber immer mit dem Hinweis "ohne ABE".
              Und so findet man es auch heute noch bei den Händlern, zB http://www.svs-schneider.de/fahrzeug...zschutz_h.html
              Sicher nicht ohne Grund.
              Der Hinweis auf bisherige Nicht-Beanstandung beim TÜV/Dekra ist da doch ziemlich *Eigenzensur*.

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                #22
                AW: Gutachten?

                Ganz einfach, dran bauen oder lassen. Ich bin für dran bauen.
                Landrover Defender 110 SW

                grüsse jossidd









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                  #23
                  AW: Gutachten?

                  Ich auch....denn fast alles was Spaß macht, ist entweder verboten oder macht dick.

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                    #24
                    AW: Gutachten?

                    Soweit mir bekannt ist, erlöscht die ABE bei Umbauten am Fahrzeug, die nicht eingetragen sind - insb. Umbauten, die die Abmessungen, die Immissionen, das Fahrverhalten, die Systeme der aktiven und passiven Fahrzeugsicherheit etc. beeinflussen können.

                    Da die Lampenschutzgitter gfls. als "gefährdende Fahrzeugteile" angesehen werden könnten , ist der sichere Weg eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Hier habe ich bislang sehr gute Erfahrungen damit gemacht, dass ich vor dem Anbau der Teile mit dem zuständigen TÜV-Ingenieur gesprochen habe, ob das vorgesehene An-/Umbauteil grundsätzlich eintragungsfähig ist - ein Foto des Teils ist bei dieser Diskussion sehr hilfreich. Bei meiner TÜV-Prüfstelle gab's nach dieser Abstimmung weder Probleme mit der Eintragung eines A-Bars (aus Stahl, nicht das Gummiding!) noch mit der Eintragung der Lampenschutzgitter. Es wurde lediglich die feste Anbringung überprüft - das war innerhalb von knapp 5 Minuten dann erledigt.

                    p.s.: Bei den Lampenschutzgittern habe ich bislang die dünnen runden (ich glaub Britpart?) drauf, eingetragen sind aber nur "Lampenschutzgitter vorne". Mehr nicht - könnte man glatt als Blancoscheck verstehen ;)
                    Still confused but on a higher level

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                      #25
                      AW: Gutachten?

                      mhm okay...ich habe vorne lampengitter und hinten, riffelblech auf den kotflügeln..235er drauf und das ersatzrad auf der haube...alles nicht eingetragen...na das wird ein spass beim nächsten tüv..=)..good luck!
                      grüße Herbst

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                        #26
                        AW: Gutachten?

                        Wirst sehen interessiert keine Sau.:D
                        Landrover Defender 110 SW

                        grüsse jossidd









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                          #27
                          AW: Gutachten?

                          das denke ich mir auch....außer den dachträger evtl..aber den kann man ja hurtig runter machen..=)...es kennen sich doch eh fast keine tüver mit den landys so richtig aus..=) hoff ich

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