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Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

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    Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

    Servus,

    mitlesen tu ich schon ne ganze Weile, bis jetzt habe ich auch auf alles eine Antwort gefunden. Jetzt brauch ich doch mal einen Tipp...

    War heute beim Tüv um einen Termin auszumachen. Um nächste Woche keine Probleme zu haben ist der Prüfer mit raus und hat einmal ums Auto.
    Er will tatsächlich, dass ich die Sitzschienenverlängerung ausbaue. Hat das Problem schonmal jemand gehabt? Kann das nicht ganz nachvollziehen, wo liegt denn da das Problem? Was macht man denn wenn man auf andere Sitze umbaut und Schienen anfertigen muss... jedesmal wieder zurückrüsten?
    Gibts die Dinger mit ABE?

    Ach ja, die original Ansaugung hat er auch reklamiert... nur mit ABE... pffff

    schönen Abend noch

    Oliver

    #2
    Suche die eine andere Stelle...der mag dich nicht...oder das Auto...
    Neugier ist der schnellste Lehrer.

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      #3
      AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

      Moin chaoz

      Ganz ehrlich geh zum anderen TÜV
      Ich hab die Sitzschienenverlängerung und den Schnorchel plus Reserverad auf der Haube und bei meinem DEKRA Heini spielte das keine Rolle ,den mit diesem Zubehör wurde der Landy gekauft.
      Mein Hauptuntersuchungstermin war vor 2 Monaten
      Mein Landy ist nie Defekt,ich lerne ihn nur kennen

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        #4
        AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

        Leider sind die hier nicht so dicht gesäht und der ist eh schon der kulanteste gegenüber Geländewagen. Fährt selbst die Berlin Breslau mit... anscheinend mag er mich tatsächlich nicht :(

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          #5
          AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

          Küs oder Dekra... In ner normalen Werkstatt machen lassen. Die gibts auch in Murnau.
          Hier könnte Ihre Werbung stehen!

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            #6
            AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

            Zitat von The LORD Beitrag anzeigen
            ... Ich hab ... den Schnorchel ... bei meinem DEKRA Heini spielte das keine Rolle, denn mit diesem Zubehör wurde der Landy gekauft. ...
            Mein Defender hat auch den Schnorchel und auf den Kotflügeln Riffelblech.
            So wurde er vom Werk hergestellt und ausgeliefert.
            Und trotzdem ist beides in den Papieren auch eingetragen (ab Erstzulassung/vom Werk veranlasst).

            @chaoz:
            An Deiner Stelle würde ich solche Teile auch in die Papiere eintragen lassen, dann hast Du damit später nie wieder Ärger.
            Vielleicht besorgst Du dir für den TÜV-Termin mal einen Zubehörprospekt von Landrover, in dem die Teile abgebildet sind.
            Ich finde, der TÜV-ler hätte Dich auch auf die Möglichkeit der Eintragung hinweisen können, statt nur die Demontage zu verlangen.

            Viele Grüße

            Sailor
            Land-Rover Lightweight Diesel,
            ex Königl. Landmacht der Niederlande

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              #7
              AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

              Zitat von chaoz Beitrag anzeigen
              Ach ja, die original Ansaugung hat er auch reklamiert... nur mit ABE... pffff
              Da kannst du ihn schonmal berihigen:
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                #8
                AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                Kein TÜV wegen Sitzschienenverlängerungen? Aber er ist der Kulanteste gegenüber Geländewagen? Die Breslau fährt der auch noch?

                Warum passiert das nur Anderen und nie mir? Solche Tretrollerprüfer nehme ich gar nicht wahr. Fahr woanders hin. Das Leben ist zu wertvoll um es mit Idioten zu verbringen
                Idioten. Überall.

                LostAreas.de - industrieller Verfall

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                  #9
                  AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                  Servus zusammen,

                  eigentlich habt ihr recht. Ich war schon wieder so weit zu sagen, dann bau ich die Teile halt aus... Aber jetzt gehts eigentlich ums Prinzip. Der bequemste Weg ist nicht unbedingt der einfachste.

                  Gab es die Sitzschienenverlängerung eigentlich als Zubehör ab Werk?

                  @ Caruso: Danke für den Link, das Gutachten ist auf jeden Fall gut

                  Viele Grüße

                  Oliver

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                    #10
                    AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                    Servus Oliver,

                    Sitzschienenverlängerung ist kein eintragungspflichtiges Bauteil, es wird weder das Abgas und Geräuschverhaltne verändert, noch die Bauart noch die Abmessungen Gewicht vom Fahrzeug was die StVZO verlangt, bzw was er als Begründung für seine Bemängelung heranzieht. Daher gibts da vermutlich keine ABE, weils keiner Überprüfen lässt, für was auch, wenns nicht eintragungspflichtig ist. Luftansaugung gehts hauptsächlich wegen Geräuschverhalten und Abmessungen die der 18 StVZO verlang. Ich kenne solche TÜV Prüfer zu genüge, sie interpretieren etwas, was es nicht gibt, VERGISS ihn und wennst bis nach München rein fahren musst, aber spätestens in Geretsried oder Wolfratshausen wirst wie Dino sagt ein KÜS, DEKRA oder GTÜler finden ,der weis was er da sagt.

                    Ich vermute eher wenn er die Breslau fährt, mag er keine Defender, weil er selbst G Klasse oder Unimog fährt..

                    Grüße Klaus

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                      Hallo Klaus :-)

                      Der Prüfer macht alles Richtig.
                      Die Sitzschienen gehören zu den Sitzen / der Sitzbefestigung.
                      Ebenso wie die Rückhaltesysteme (Gurte) sind diese Prüfpflichtig.
                      Bei Änderungen also eintragungspflichtig.

                      Warum sonst würde Z.B. Recaro hunderttausende von Euros für Gutachten (ABE´s) für Sitzkonsolen ausgeben ?

                      Albern finde ich es trotzdem :-/

                      Gruß Ralf.
                      Nachher ist man immer Schlauer......

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                        #12
                        AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                        Moin Moin,
                        TÜV? Ich hab noch nie mit einem TÜV-Mann mein Auto inspiziert:). So bring ich den abends hin und hole ihn am nächsten Abend mit TÜV ab. Solange brauch die Vertrauenswerkstatt, das Öl vom Getriebe zu entfernen, z.B.
                        ABE's hab ich auch keine, die Abgasrückführung geht nicht, diverse "Suchscheinwerfer..." aber leider ist beim letzten TÜV eine Standlichtbirne defekt gewesen--- ein ärger..............

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                          #13
                          AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                          Servus Ralf,

                          die Sitze schon, aber schau mal in die Gutachten, da gehts um die orginalen Sitzaufnahmepunkte, wenn die nicht verändert werden, sprich diese vier Schrauben mit Beilagscheiben, dann gibts da nichts zum Mängeln. Hatte das kürzlich bzgl Ersatzreifen im Kofferraum verfrachtet - nicht eintragunspflichtig - selbst wenn mans will. Sicherheitsgurte, klar wenn die rissig sind oder die Sitzschiene durchgerostet, klar. Weil das fällt voll NUR unter

                          LADUNGSSICHERUNG

                          und die kann man nicht eintragen. Die muss nur funktionieren, angemessen bzw. im gebrauchsfähigen Zustand sein.

                          Die ABEs für die Sitze sind nur dafür da, dass die Aufnahmen und Bauart für dieses und dieses Fahrzeug passen, ergo zugelassen sind und dann natürlich in einem gebrauchsfähigen Zustand. Also wennst z. B. irgend ein schwindliges Blech oder mit Schnur die Sitze befestigen würdest, weil das wohl eher nicht hält als Ladungssicherung. Wenn die Sicherheitsgurte an den originalen Punkten dran sind, ists auch wurscht ob Hosenträger, oder Dreipunktgut..

                          Auf alle Fälle sinnlos da zu streiten mit dem Hilfsschüler, geht woanders hin, weil mit solchen Kaspern kann man nicht arbeiten. Ein guter Prüfer sieht obs passt und angemessen ist oder gibt sich mit solch einem Unsinn gar nicht ab..

                          Grüße Klaus

                          Kommentar


                            #14
                            AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                            Hallo Klaus :-)

                            Im Prinzip stimme ich dir ja zu.
                            Aber, die Sitze haben nichts mit Ladungssicherung zu tun.
                            Personen sind keine Ladung ;-)

                            Zu den ABE´s klar bekommt die der Hersteller nur wenn es passt und sicher ist.
                            Eingetragen werden muss es trotzdem.

                            Ein guter Prüfer schaut sich die Sitzschienenverlängerung an, trägt sie ein (auch ohne ABE), und gut ist.
                            Leider habe immer weniger Prüfer die Eier in der Hose so etwas selber zu entscheiden, sie wollen halt eine ABE haben.

                            Gruß Ralf.
                            Nachher ist man immer Schlauer......

                            Kommentar


                              #15
                              AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                              "Ein guter Prüfer schaut sich die Sitzschienenverlängerung an, trägt sie ein (auch ohne ABE), und gut ist.
                              Leider habe immer weniger Prüfer die Eier in der Hose so etwas selber zu entscheiden, sie wollen halt eine ABE haben.

                              Gruß Ralf."

                              Obwohl ein TÜV-Prüfer so eine Sitzschiene über eine Einzelabnahme eintragen dürfte.
                              Aber dann gehts los mit der Dokumentationspflicht, Materialgüte usw.. Die müssen sich ja nach oben rechtfertigen und wenn die selbst keine Ahnung haben, wissen die auch nicht, wie sie es zu Papier bringen sollen.

                              Gruß Marc

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