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Gewichtsbesteuerung

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    Gewichtsbesteuerung

    Hallo und Grüß Gott an Euch alle!

    Ich habe eben erst gelernt, dass man Kombinationskraftwagen über 2,8T zulGG (so wie alle Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung) auf Antrag relativ problemlos nach Gewicht besteuern lassen kann. Eine interessante Option, weil ich dann für das große Auto weniger Steuern zahle als für unseren alternden Kleinwagen.

    Allerdings habe ich in einem T5-Forum gelesen, dass diese Gewichtsbesteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge spätestens 2005 abgeschafft würde.
    http://f50.parsimony.net/forum200119/messages/5817.htm

    Vielleicht kein Problem für alle Defender (aufgelastet oder nicht) mit LKW-Zulassung, aber in einem 90/110 SW müßte für die LKW-Zulassung wohl bei den meisten Zulassungsstellen der Laderaum für den Personentransport unbrauchbar gemacht werden (Trennschott, Sitze und Gurte dauerhaft entfernen, Seitenfenster mit Blech schließen). Gibt es bereits Meinungen oder Strategien in diesem Forum, wie ihr darauf reagieren werdet? Wie viel kostet eigentlich ein TD5, wenn er hubraumbesteuert wird?

    #2
    Ob es tatsächlich so kommt bleibt noch abzuwarten, hoffe nicht.
    Für die bereits aufgelasteten sprich anerkannten Kombinationskraftfahrzeuge wird sich dann wohl nichts ändern.
    Also noch schnell Auflasten, wer zu spät kommt den Bestraft das Leben (wie gehabt).

    TD5 Steuer: 2,5 Liter mal dann gültiger Steuersatz.
    Schöne Grüße
    Mathias (blacklandy)


    Es ist schwieriger, eine vorgefaßte Meinung zu zertrümmern als ein Atom.
    (Albert Einstein)

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      #3
      Auflastung

      Die Auflastung ist bei einem LandRover haändler der wahl kein problem. Fahrzeug abgeben, brief dabei, auf den Tüv-Fredi warten und eintragen lassen. Das ist alles was ich habe machen lassen.

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        #4
        Musterbriefe zum Auflasten stehen doch sicher vorne auf der Blacklandy-Seite. Wenn nicht, dann bei viermalvier unter Download.
        Aufgelastet sind es ca. 173 Euro an Steuern, nach Hubraum irgenwo bei 800 bis 900 Euro.
        Also, es lohnt sich.
        Thomas
        TDI in TD5 Karosse

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          #5
          Hallo an alle!

          Die Auflastung sehe ich auch gar nicht als Problem an, dass wird auch in Zukunft immer möglich sein. Ich befürchte vielmehr, dass die Gewichtsbesteuerung zukünftig ausschließlich für Lkw gelten wird, d.h. das Fahrzeug muss als Lkw zugelassen werden. Lkw-Zulassung geht auch mit einem Golf, die Post hat früher viele solche Fahrzeuge gehabt. Aber der Laderaum muss tatsächlich für den Personentransport unbrauchbar gemacht werden.

          Gibt es denn Leute, die einen 90/110 SW mit Lkw-Zulassung UND Sitzen im Laderaum fahren?

          Auf Bestandschutz bei der Besteuerung würde ich keinen Euro setzen. Schafft ein neuer TD5-Motor denn Euro2 oder wenigstens Euro1? Welchen Typschlüssel haben Eure Fahrzeuge für die Hubraumbesteuerung?

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            #6
            Fragen über Fragen....

            ... also mal im ernst lieber Newby, willst Du Dir ein Auto kaufen oder solls ein SpaceShuttle für 1,5 Mrd. Dollar werden? Wenn eben keine Steuerentlastung mehr gegeben wird, dan zahl doch einfach. Die 250 Euro im Jahr bringen Dich doch nicht um. Und wenns darum geht, solltest Du Raucher sein oder mal ein Bier oder nen Wein trinken, laß es - dann sparst Dus Dir vom Munde ab. Ich nehme es mit, habe meinen Spaß mit der Kiste und bin kein Dogmatiker.

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              #7
              auflasten musst du nur den 90er, der 110er hat doch eh schon ein zulässiges gg von über 2,8t. wobei ob bei so vielen fragen und zweifeln was du hier rein schreibst ein landy das richtige für dich ist? ?(
              König

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