Ich habe eben erst gelernt, dass man Kombinationskraftwagen über 2,8T zulGG (so wie alle Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung) auf Antrag relativ problemlos nach Gewicht besteuern lassen kann. Eine interessante Option, weil ich dann für das große Auto weniger Steuern zahle als für unseren alternden Kleinwagen.
Allerdings habe ich in einem T5-Forum gelesen, dass diese Gewichtsbesteuerung für Kombinationskraftfahrzeuge spätestens 2005 abgeschafft würde.
http://f50.parsimony.net/forum200119/messages/5817.htm
Vielleicht kein Problem für alle Defender (aufgelastet oder nicht) mit LKW-Zulassung, aber in einem 90/110 SW müßte für die LKW-Zulassung wohl bei den meisten Zulassungsstellen der Laderaum für den Personentransport unbrauchbar gemacht werden (Trennschott, Sitze und Gurte dauerhaft entfernen, Seitenfenster mit Blech schließen). Gibt es bereits Meinungen oder Strategien in diesem Forum, wie ihr darauf reagieren werdet? Wie viel kostet eigentlich ein TD5, wenn er hubraumbesteuert wird?
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