Ich habe meinen Td5 MY02 von Ht auf sw umpgebaut und bin davon ausgegangen das eine Ummeldung auf Pkw unproblematisch ist, ist es laut Tüv nicht. Nun verlangt der Tüv eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller für speziell dieses Fahrzeug .... Gibt es andere Lösungsvorschläge wie man einen Td5 lkw auf Pkw ummelden kann? Irgendwie muss das doch auch anders möglich sein oder nicht. Der Tüv konnte oder wollte mir keinen anderen Vorschlag unterbreiten. Vielen Dank im Vorraus für eventuelle Lösungsvorschläge.
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Umschlüssellung Lkw auf Pkw
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Umschlüssellung Lkw auf Pkw
Moin zusammen,
Ich habe meinen Td5 MY02 von Ht auf sw umpgebaut und bin davon ausgegangen das eine Ummeldung auf Pkw unproblematisch ist, ist es laut Tüv nicht. Nun verlangt der Tüv eine unbedenklichkeitsbescheinigung vom Hersteller für speziell dieses Fahrzeug .... Gibt es andere Lösungsvorschläge wie man einen Td5 lkw auf Pkw ummelden kann? Irgendwie muss das doch auch anders möglich sein oder nicht. Der Tüv konnte oder wollte mir keinen anderen Vorschlag unterbreiten. Vielen Dank im Vorraus für eventuelle Lösungsvorschläge.Stichworte: -
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Warum muss man denn die Aussage vom TÜV direkt in Frage stellen?
Ich denke, die Prüfer, welche solche Sachen abnehmen dürfen, wissen was sie da machen.
Die sind auch an einen gesetzlichen Rahmen gebunden und müssen auch alles dokumentieren, wobei es immer eine Prüfgrundlage geben muss.
Der will einfach vom Hersteller eine Bescheinigung, dass der Umbau legitim ist.
Dabei gehts z.B. um Abgasschlüssel , Gurthaltepunkte, Airbag, ABS, Fahrwerksfedern und solche Dinge.
I.d.R. durchlaufen LKW ein einfacheres Zulassungsverfahren als PKW, daher könnte es ja sein, dass das tatsächlich nicht geht.
Soviel zur Theorie und dem Prüfer, der nicht weiß, ob es den Defi Station auch ohne Airbag gab, den Defi als PKW auch ohne ABS gab, die Chassis und damit sämtliche Outrigger und Support-Brackets identisch sind, und somit auch Gurthaltepunkte und Aufnahmepunkte der Karrosse, und ob es seitens der Abgasreinigung keine Unterschiede bei den Fahrzeuggattungen gab.
Frag bei JLR an und besorgs ihm.
LG Marc
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Zitat von ninetylandy Beitrag anzeigenI.d.R. durchlaufen LKW ein einfacheres Zulassungsverfahren als PKW,
Der Abgasschl.ist bei PKW,LKW,WOMO,Zgmaschine, Pommesbude ist identisch.
Einstiegshöhe ist unterschiedlich.
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Na,ob wir das Geheimnis jemals gelüftet bekommen?
Ich könnte mir auch vorstellen,dass für einen PKW
andere Schallschutzwerte gelten.
Sind die Sitzkisten,von Sw und HT überhaupt gleich
oder baut man ab Spritzwand eine komplett andere Karo?Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
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Also ich glaube das geht für den §21 zu tief. Mein 90er ist mal ein Ackerschlepper geworden. Damit hat mein 90er keine Vorgaben mehr in Sachen Fußgänger-Aufprall-Schutz, keine Abgasuntersuchung mehr etc. Wenn TÜV Prüfer A die Umschreibung nicht machen möchte, dann frage einfach TÜV Prüfer B. Anrufen, nett fragen, die ZB2 mal rübermailen und anfragen, ob Du damit vorbei kommen kannst. Die Frage ist halt, ob an dem Wagen noch alles original ist oder schon gearbeitet worden ist.
Einen TÜV Prüfer belehren? Vergiss es. Eine HU mit meinem Ackerschlepper zu bekommen ist schon immer eine halbe Odyssee. Wenn der Prüfer dann in die AU Halle fährt und man ihn fragt, was er da macht. Dann schleicht der sich für 20 Minuten in sein Büro und kommt angepisst wieder. Danach scheitert eine HU auch mal an einem festsitzenden Leuchtweitenregler.
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