Noch viel schlimmer, da kann jede Gemeinde ein eigenes Süppchen kochen. In NRW haben die Bezirksregierungen von Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster eine relativ laxe Handhabung vereinbart. Das entsprechende Schreiben mit dem Geschäftszeichen III B 2-22-30/3.0 sollte man aber trotzdem im Handschuhfach haben (habe ich schon zweimal für eine Kontrolle in Düsseldorf gebraucht). Und Obacht wenn man aus dem Bereich heraus fährt, andere Gemeinden und Bundesländer halten das teils sehr unterschiedlich und nicht bürgerfreundlich.
Eine weitere Stoplerstelle ist dann noch die Ferienreiseverordnung, in der Fahrverbote für Juli und August an Samstagen zwischen 7 und 20 Uhr auf bestimmten in der Verordnung gelisteten Strassen gelten!
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