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Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

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    #46
    AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

    Danke für diesen Beitrag - genauso ist es
    Idioten. Überall.

    LostAreas.de - industrieller Verfall

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      #47
      AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

      Sehr richtig Montecristo, stimme ich dir voll zu. Der TÜV Leiter von Regensburg der da war, war sehr nett und hat das technisch super erklärt. Die erste Frage war welche Aufnahmepunkte und wie befestigt. Mehr wollte er nicht wissen. Dann kam er zur Aussage.

      Irgendwelches Stammtischgerede bringt hier nicht weiter, wie ich habe gehört,dass mit Pedal etc. Wenn das Pedal zu glatt oder verschlissen ist, was aufs selbe raus kommt, muss man es eben rutschsicher auswechseln, weils halt nicht glatt sein darf. Frage ist dann wann das ganze war, weil vor EU-Richtlinieneinfluss in der StVZO wäre es theoretisch möglich gewesen. Davon abgesehen könnte man eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern rauskonstruieren wenn man vom Pedal abrutscht. Aber das ist jetzt so theoretisch, dass mans einfach so macht wie Montecristo sagt, nimm deine Pedale geh zum TÜV und frag nach.

      Durch den Konkurenzdruck ist es heute so das sie erheblich freundlicher geworden sind, weils eben um jeden Auftrag geht und wenn was passiert muss evtl wegen Zivilrecht wegen Schadensersatzansprüche der TÜVler aussagen und rede und Antwort stehen.

      Wenn der Stuhl fest ist er fest, abstrakt oder konkret weder noch eine Gefahr... weil er wie vorgesehen befestigt ist.

      Es ist auch net kompliziert, eher einfacher geworden, erkennen muss mans halt. Aber im Notfall immer mal nachfragen, man kriegt bestimmt eine konkrete Antwort und dann kann man entscheiden, geht man woanders hin und fragt nochmal nach oder gibt man sich damit zufrieden.

      Schöne Grüße Klaus

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        #48
        AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

        "Wenn der Stuhl fest ist er fest, abstrakt oder konkret weder noch eine Gefahr... weil er wie vorgesehen befestigt ist. "

        Das wäre aber auch der Fall, wenn "aussen am Fahrzeug" falsche Räder montiert wären. Trotzdem erlischt die Betriebserlaubnis, oder?

        Gruß Marc

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          #49
          AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

          Was geht denn hier ab, dach schon ich bin im falschen Thread

          Eigentlich wollte ich hier garkeinen glaubens Krieg entfachen.

          Zur eigentlichen Geschichte nochmal, ich wollte nur einen Tüv Termin ausmachen. Auf Nachfragen ob was eingetragen werden soll, hab ich das Fahrwerk erwähnt. Darauf ist er zum Auto und hat sich das Ganze angeschaut. Was ja eigentlich nicht schlecht ist, damit dann beim eigentlichen Termin alles da ist was er haben will. Beim Türaufmachen hat er direkt auf die Schienen hingewiesen. Und nur um Klarheit zu schaffen, die sind nicht rot, ich hab auch keine farbigen Schrauben dran und es kleben auch keine Aufkleber drauf mit "hier ist eine verlängerte Sitzschiene" :) Die sind an den original Punkten mit Schrauben der Güte 8.8 befestigt, Klebeband wurde keins verwendet.
          Beim weiteren Rundgang hat er dann halt noch den Schnorchel bemängelt, die Stoßstange aus England und eine Schraube vom HighLift Halter am Heck, die ca 2 cm übersteht. Am Raid Lenkrad hatte er kein Interesse.
          Ich möchte nichts eingetragen oder durchgewunken haben was unsicher ist. Wenn ein echter Grund dafür besteht, dass etwas unsicher ist bin ich gerne bereit was zu ändern. Konstruktive Kritik wird gerne angenommen. Bei den Sitzschienen ist das leider nicht der Fall.
          Das Andere ist, ich kann natürlich zum nächsten Tüv oder Dekra fahren, ob es da besser oder anders ist, ist ja auch nicht sicher. Und zumindest hier ist es so, erst löhnen, dann wird eingetragen/gemeckert. Ich kann ja nicht bei jeder Prüfstelle/ Werkstatt Gebühren zahlen bis endlich alles passt. Wenns nicht passt gibts nen Mängelbericht, den der nächste Prüfer beim Nachtermin erledigt sehen will. Sonst ist ja wieder die volle Gebühr fällig...

          Aber rausbauen will ich die Dinger eigentlich auch nicht... warum kann nicht mal was einfach und unkompiziert sein :)

          Viele Grüße Oliver

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            #50
            AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

            Was ist denn ein Defender? Ein Defender ist ein eckiger Klumpen, mit dem sich Niemand auskennt. Die Polizei steht vor meinem eine-Woche-alten Auto, drückt die Nase an die B-Säule und sagt "Wow- der ist aber noch gut im Lack" - keine Werkstatt ausser einer Landrover Werkstatt kommt mit diesem Auto zurecht. Beim TÜV wissen die gar nichts - ich kann machen was ich will mit dieser Karre und Keiner begreift es. Ich hab schon den guten Tip bekommen - "fahr mal dahin, da prüft Einer der selbst Defender fährt" - ja sicha - so bescheuert könnt ich gar nicht sein

            Fahr zu einem anderen TÜV. NIemand sieht Sitzschienen beim Tür öffnen. Fahr einfach woanders hin
            Idioten. Überall.

            LostAreas.de - industrieller Verfall

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              #51
              AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

              Moin Oliver

              Die Prüfer haben Auskunftspflicht.
              Wenn du nachfragst müssen sie dir Auskunft geben kostenfrei !
              Mach halt einen Termin mit dem Leiter der Prüfstelle, schaut euch alles an und er muss dir erklären warum was nicht geht oder was du ändern musst.
              Kostenfrei .

              Gruß Ralf.
              Nachher ist man immer Schlauer......

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                #52
                AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                Es ist aber immer wichtig, zu wissen, wie die rechtliche Lage aussieht. Dann weiß man, was auf einen zukommen kann, wenn der TÜV oder die Rennleitung das sieht, oder es zu einem Unfall kommt. Dann kann man immer noch für sich selbst entscheiden, ob man die Dinger per einzelabnahme eintragen lässt oder auch nicht.

                Dazu sollte man sich den Anhang zu §19 mal durchlesen.
                In der Verlautbarung in der Red. Vorbemerkung, wie im Leitsatz des 2 und in 2.2 wird verdeutlicht, wann eine BE erlischt.
                Darüberhinaus hat man unabhängig vom Erlöschen der BE nach 3.1 sein Fahrzeug im Ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

                Heißt: Selbst wenn die BE nicht erlöschen würde, könnte der TÜV die Sitzschiene als erheblichen Mangel ankreiden.

                Gruß Marc

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                  #53
                  AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                  vielen Dank für Eure Tips, ich hab nächste Woche frei und werd mal eine Tüv tour machen :)

                  @ Ingo: ich hab noch einen Volvo Lappländer, den kennt beim Tüv keiner. Keiner weiß wie das Teil original aussieht, was hingehört und was nicht... Ergebnis... seit Jahren Tüv ohne Mängel (bei genau dem Prüfer) Anscheinend kennt er sich mit dem Defender verhältnissmäßig besser aus

                  @ Ralf: So werd ich es machen, die Option wird einem natürlich selten freiwillig angeboten. Wusste nicht, dass es sowas gibt.

                  Viele Grüße

                  Oliver

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                    #54
                    AW: Kein Tüv mit Sitzschienenverlängerung???

                    Die Sache ist halt auch die: wer viel fragt, bekommt viele (dumme?) Antworten. Weise ich einen Prüfer durch die Frage extra auf etwas hin, daß er sonst evtl. garnicht bemerkt / bemängelt hätte? Denke nicht.
                    Zum Thema TÜV-Bashing: es geht ja nicht darum, "gefährliche Teile" illegal eingetragen zu bekommen. Aber wenn man immer wieder die Erfahrung macht, dass die Jungs schlecht ausgebildet und mit erheblichem Geltungsdrang nach allen Kleinigkeiten suchen, dann regts einen halt auf.
                    Mich hat mitm Motorrad einer durchfallen lassen, weil angeblich der Halteriemen für den Beifahrer nicht dran war - wäre der Vogel nicht zu faul gewesen, die Soziusabdeckung abzunehmen, hätte er den Riemen gesehen. Und die AU sei auch nicht bestanden - im Messprotokoll stand, dass bei der Drehzahl von 112 UPM die Abgaswerte nicht stimmten. Leider hab ich ne 12er Ninja, die unter 1500 uPM gar nicht läuft. Auf den Hinweis hin is der Vogel dann auf einmal kleinlaut geworden.
                    Sorry, ich reg mich schon wieder auf....wollte eigentlich nicht spammen ;-)

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