da will ich auch mal wieder einklinken.
mein 130er TD5 wird in hessen nach PKW besteuert.
dazu hat der finaznmensch auch eine klage mitgegeben,
das hatte ich hier schon mal gepostet.
ich glaube auch nicht, dass das FA Angst vor einer klage hat :-)
vielmehr stellt sich doch dei frage,
wenn man schon PKW-steuer zahlt, wie bekommt man den 130er auch noch verkehrsrechtlich als PKW hin, damit das sonntagsverbot vom tisch ist und man die günstigere versicherung zahlt ??
bei der DEKRA sagte man mir, man könne den nicht so einfach zum PKW machen, weil das steuerrechtliche nicht so einfach wäre . .
na wenn das alles ist. steuerrechtlich ist er ja ein PKW.
hat jemand erfahrungen damit ??
grüsse und schönen abend
j_landy
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