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Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

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    AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

    Wenn LKW im Brief steht, dann wird die Versicherung ihn als LKW versichern wollen.
    Das ist in der Regel wesntlich teurer, als ein PKW.
    Das ist ja das beschissene, dass die Finanzämter einen LKW als PKW besteuern dürfen, Du als Versicherungsnehmer im Gegenzug keinen Einfluss nehmen kannst.
    Schlimmster Fall ist, dass beim LKW eine Gewichtsbesteuerung abgelehntwird, das Fahrzeug trotzdem als LKW versichert wird. Doppelbumms!

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      AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

      Zitat von Holz Feind Beitrag anzeigen
      (und eine Frage noch, Darf ich mit dem Wagen bei LKW Meldung überhaupt am Sonntag fahren?!?!?!)
      Solange du keinen Anhänger mit dir führst,ja.
      Für den Anhänger haben einige Bundesländer Ausnahmen.
      Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
      Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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        AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

        Puhh... Schwein gehabt^^

        Danke der schnellen Antwort!

        Gruß Holz Feind:)
        Der Weg ist das Ziel! 8)

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          AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

          Mein TDI wurde als PKW eingestuft mit 840 € Steuer. Nach Umbau auf Plattform ohne Radkästen hat das Finanzamt dann genau vermessen. Wochen später kam dann der Bescheid: LKW mit 200 € Steuer. Damit bekomme ich den Umbau in 3-4 Jahren wieder rein. Günstig versichert ist er mit Absetzkabine als Wohnmobil über den Makler Freizeit Schwarz.

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            AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

            Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
            Solange du keinen Anhänger mit dir führst,ja.
            Für den Anhänger haben einige Bundesländer Ausnahmen.

            Blödsinn, solange der Anhänger zum Privat Gebrauch genutzt wird, darfst Du das auch Sonntags, jedoch nicht zuim Gewerblichen Zweck ! Muß mal raussuchen wir haben da so eine Paragraph den eigentlich niemand kenn! ! ;-)

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              AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

              Au ja,den such mal raus.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                Au ja,den such mal raus.




                bohhhhhh,bist du wieder auf krawall gebürstet..........

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                  AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                  Im Gegensatz zu dir,möchte ich etwas lernen.
                  Ich bin ganz Auge.
                  Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                  Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                    AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                    @Huzule
                    Blödsinn?
                    Den Paragraphen kennt keiner und den kannst Du auch lange suchen, den gibts nämlich nicht.

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                      AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                      Zitat von Caruso Beitrag anzeigen
                      Im Gegensatz zu dir,möchte ich etwas lernen.
                      Ich bin ganz Auge.



                      kollege,nicht persönlich werden !!! ich verkneif mir das auch meist in diesem forum.
                      du weißt genau das es in dem fall nix zu lernen gibt weil es den schrieb nicht gibt.............
                      beim finanzamt ist in bezug auf KFZ-steuer die willkür unterwegs.............das weißt du so gut wie ich...........

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                        AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                        Zitat von Huzule Beitrag anzeigen
                        Blödsinn, solange der Anhänger zum Privat Gebrauch genutzt wird, darfst Du das auch Sonntags, jedoch nicht zuim Gewerblichen Zweck ! Muß mal raussuchen wir haben da so eine Paragraph den eigentlich niemand kenn! ! ;-)
                        mahlzeit
                        fahre mit meinen landys (die immer schon als lkw zugelassen sind)immer sonntags mit wohnwagen in den urlaub und komme auch sonntags zurück
                        hatte noch nie probleme damit
                        habe auch schon mal den freundlichen bundesbeamten gefragt dazu und der hat gesagt das sie so etwas rel.gelassen sehen
                        p.s.meine landys sind auch auf meinen gewerbebetrieb angemeldet

                        habe aber das schreiben vom fa dabei wo auch beim 130cc pkw steuer zu berappen sind
                        tschau bis dahin

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                          AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                          Mach das doch mal mit einem Anhänger,
                          voller privatem Brennholz.
                          Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                          Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                            AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                            Moin Waldmann,

                            es gibt ein grundsätzliches Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen für LKW mit Anhänger.
                            Was der Bundesbeamte zu Deinem 130er gesagt hat, war eine Einzelmeinung, die muss aber nicht verbindlich sein. Was uns der Endlosthread übers Fahrverbot für LKW mit Anhänger, welchen Du sicher auch kennst, gelehrt hat, ist dass es auf die Nutzung des Fahrzeugs ankommt, also darauf, ob das Fahrzeug nach der Verkehrsanschauung ein LKW ist, oder nicht. Ein 110er mit 8 Sitzplätzen und LKW-Zulassung wird dann mit Anhänger fahren dürfen und ein 130er mit Ladefläche wahrscheinlich nicht. Aber es kommt auf das optische Erscheinungsbild an.
                            Dabei können die Ansichten des Finanzamts und der Polizeibeamten durchaus unterschiedlich sein. Denn StVO und Kraftfahrzeugsteuergesetz haben nicht unbedingt was miteinander zu tun. Also wird Dir das Schreiben des FA bei einer Kontrolle nicht unbedingt etwas nützen.

                            Ob das Fahzeug privat oder gewerblich genutzt wird, wird im Strassenverkehrsgesetz nicht unterschieden.

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                              AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                              mahlzeit
                              das ist mir nichts neues aber mir ist es sozusagen bockwurst und ich fahre trotzdem mit wohnwagen am we
                              war letztes jahr im august in der schweiz und bin an ihrem feiertag (war mittwochs) mit anhänger von frankreich über dir grenze gefahren sogar die schweizer beamten haben nur geschaut ob ich zwei ving.gekleistert habe und dann haben sie mich fahren lassen
                              ich meine bei den schweizern ist an feiertagen für lkw mit anhänger auch fahrverbot
                              wurde sogar noch auf der autobahn von der polizei überholt und auch nix
                              ich würde sagen das es eh auf die herren ankommt die einen kontrollieren

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                                AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                                Nur bei LKW über 3,5t.
                                Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                                Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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