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Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

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    AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

    ja okay wusste ich nicht

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      AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

      habe gerade folgenden bescheid von unserem FA bekommen - wie ist eure meinung?

      Mit Wirkung vom 12.12.2012 wurde endlich beschlossen, daß auch die verkehrsrechtlichen Feststellungen der Zulassungsbehörde für das
      Finanzamt verbindlich sind.
      "Mit dem Inkrafttreten der durch das VerkehrStÄndG beschlossenen Änderungen des § 2 KraftStG zum 12. Dezember 2012 sind die verkehrsrechtlichen Feststellungen auch zu Fahrzeugklassen und Aufbauarten für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer maßgeblich. Bei diesen Feststellungen handelt es sich folglich – vorbehaltlich der Regelung des § 18 Absatz 12 KraftStG - ebenfalls um Grundlagenbescheide, die für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer verbindlich sind".
      Leider mit einer Ausnahme: Für Mehrzweckfahrzeuge, Jeeps, Geländewagen, Pickup`s und ähnliche Fahrzeuge gilt diese Regelung nicht, außer; Diese führen zu einer höheren Kfz-Steuer. Beispiel: Würde Ihr Landrover von der Zulassungsbehörde als Kraftrad oder Zugmaschine eingestuft, wären wir an diese Daten gebunden. Bei der Einstufung als PKW/LKW gilt deshalb noch die alte Regelung ( außer; Diese führen zu einer höheren Kfz-Steuer).
      Alte Regelung:
      Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung, sind Pickup-Fahrzeuge mit Doppel-bzw. Mannschaftskabine als PKW nach Hubraum zu besteuern, wenn die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche größer ist als die Ladefläche (vgl. BFH-Urteil v. 8.2.2001, BStBl II 2001, Seite 368). Die Nutzlast darf im Verhältnis zum verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht nicht von untergeordneter Bedeutung sein. Für die Berechnung der Größenverhältnisse kann der hintere Teil der Fahrerkabine nicht herangezogen werden, da dieser nicht dauerhaft für den Transport von Gütern zur Verfügung steht; hier müsste ein Umbau zur geschlossenen Ladefläche erfolgen. Gemäß dem Urteil des Finanzgerichts München vom 08.09.2004 (Az.: 4 K 3889/04), ist die Fläche der Mittelkonsole zur Fläche der Personenbeförderung gehörig, des weiteren weder die umklappbare Heckklappe sowie die auf der Ladefläche vorhandenen Radkästen zur Ladefläche zählen. Die Beförderung von Lasten steht bei einem Pickup-Fahrzeug nicht ausschliesslich deutlich im Vordergrund, die Eignung zur Personenbeförderung ist bei 5 Sitzplätzen in einer Doppelkabine zumindest ebenfalls wesentlich. Hinsichtlich der für die steuerliche Anerkennung eines Fahrzeugs als LKW zu beachtenden Nutzlast, müsste die Nutzlast des Fahrzeugs deutlich mehr als 40 v.H. des zulässigen Gesamtgewichts betragen, wenn von dem Erfordernis einer besonders grossen Ladefläche geringfügig abgewichen werde; umgekehrt könne für den Fall einer besonders grossen Ladefläche die Nutzlast auch geringfügig unter 40 v.H. liegen. Bei der Berechnung der Fläche für die Personenbeförderung ist die bis zur Trennwand reichende Bodenfläche als ausschließlich der Personenbeförderung dienende Bodenfläche anzusehen. Laut einhelliger Ansicht der Gerichte, kann kein Merkmal von Bauart und Einrichtung des Fahrzeugs als von vornherein allein entscheidend angesehen werden, wenn auch einzelne Merkmale ein besonderes Gewicht haben und die Zuordnung zum Typus des PKW oder des LKW indizieren; Art und Umfang der Nutzung sind hierbei unerheblich. Hinsichtlich der angestrebten Besteuerung des Fahrzeugs nach zulässigem Gesamtgewicht, muss gem. § 6 Kraftfahrzeugsteuer-Durchführungsverordnung eine allgemeine Überprüfung des Fahrzeugs erfolgen.
      Zusammenfassung: Für eine Besteuerung als LKW (bei dem Defender auf dem Bild) müsste die Ladefläche grösser sein als die Personenkabine (Messung Personenkabine: ab Gaspedal). Dies scheint auf den ersten Blick nicht der Fall zu sein. Ggf. können Sie die Ladefläche erweitern, in dem Sie die hintere Sitzgruppe ausbauen und eine Seitenverblechung bei den hinteren Seitenfenster einbauen.

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        AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

        Hallo,

        130er vor ein paar Wochen angemeldet. Gerade den Bescheid bekommen: direkt als LKW zugelassen (Schwalm-Eder Kreis)

        Grüße

        Andreas

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          AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

          Hallo zusammen,

          hab meinen 130er im April umgemeldet wegen Umzug.

          Vorher Rheinisch Bergischer Kreis.
          Nun Ulm Donau Kreis.

          Bescheid bekommen, in welchem stand, das der bisherige Bescheid weiterhin Gültigkeit hat (PKW Besteuerung)

          Auf nachfrage beim nun zuständigen Finanzamt wurde um Vorführung gebeten. Also hin gefahren und den Landy vorgeführt. Für den sehr freundlichen Finanzbeamten ist der 130er eindeutig ein LKW. Also hat er die neue Einstufung in die Wege geleitet.

          Ende vom Lied:

          Ab sofort steuerlich als LKW eingestuft. Und zudem hab ich die zuviel gezahlte KFZ Steuer seid der Anmeldung des Wagens auf meinen Namen erstattet bekommen. Heißt der Steuerbescheid wurde rückwirkend für die letzten 2 Jahre geändert.

          Gruß,

          Simon
          Siehst du dieses Licht!
          -Blues Brothers-

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            AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

            Da wir für unseren Disco I, 2,5 TDI, keinerlei Rußpartikelfilter finden können (gibt´s wohl wirklich nicht) sind wir mit 700.-€ Steuern dabei. Die rote Plakette ist uns egal.

            Es ist ein 2-Türer. Wenn wir die hinteren Sitze ausbauen, könnte dann eine LKW Zulassung möglich sein? und müssten die Sitze dann immer ausgebaut bleiben? Ab und zu fahren die Kids noch mit.

            Hier in Hessen, speziell hier im Kreis Groß-Gerau, gehen die Uhren auf der Zulassungsstelle irgendwie anders.
            Alle "Sonderwünsche" werden abgelehnt oder müssen erst mit TÜV Gutschten etc.pp. nach Marburg zur Genehmigung.
            Ich hab schon Stunden auf der Zulassung verbracht wg. Radgrößenänderung am WoWa, Kleinem Nummerschild beim Ami usw.

            Kennst sich jemand aus dem Kreis GG da besser aus???

            LG; Kirsten

            P.S.: Gut ist, dass die Chefin der Zulassungsstelle eher in Rente geht als ich meinen Führerschein abgebe, das lässt hoffen ;-)

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              AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

              Zitat von Daisy 1 Beitrag anzeigen
              Da wir für unseren Disco I, 2,5 TDI, keinerlei Rußpartikelfilter finden können (gibt´s wohl wirklich nicht) sind wir mit 700.-€ Steuern dabei. Die rote Plakette ist uns egal.
              Also erstmal bekommt der Disco I normalerweise garkeine Plakette.
              Da ist also schonmal etwas falsch gelaufen.
              Mit einem Rußpartikelfilter spart man keine Steuern,den baut man sich ein,
              weil man der Regierung glaubt,dass man ganz böse ist.
              Die Firma SK-Handels AG hat einen Katalysator,mit dessen Hilfe die Steuer auf 401€ sinkt.
              Dann bekommt der Disco die gelbe Plakette.
              Selbige Firma hat auch einen Filter,wenn man unbedingt die Grüne benötigt.
              Ich habs grad nicht so ganz auf dem Schirm,ich meine der Einbau des Kats,
              kostet mit TÜVabnahme 1200€.
              Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
              Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                Mein gebrauchter Defender 130 TDI wurde vom Finanzamt als Pkw mit über 800 € eingestuft. Nach der Abmeldung erhielt der Vorbesitzer einen Bescheid, daß er nachträglich die Steuern als Pkw zahlen muß.
                Wegen Wohnkabinen-Nutzung wurde mein Fahrzeug auf Plattform umgebaut, also hat keine Kotflügel mehr in der Ladefläche. Sonst sind Abmessungen gleich geblieben.
                Ein erneutes Vorführen beim Finanzamt müsste ich erst mal durchsetzen. Die Herrschaften sind von Meß-Aktionen gar nicht erfreut. Es geht bei mir gerade so auf, dass Ladefläche größer ist als Bodenfläche Fahrerhaus. Jetzt zahle ich wieder Steuer als Lkw mit ca. 200 €.
                So gesehen habe ich die Umbaukosten in ca. 4-5 Jahren wieder raus.

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                  AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                  Hallo Ihr Lieben,

                  wir haben uns vor kurzem einen LR 130 CC zugelegt und haben diese Woche den Steuerbescheid bekommen LKW Steuer ca. 200 € :-) ohne Probleme. Aber dafür zahlen wir ganz schön viel Versicherung (LkW)

                  Liebe Grüße

                  Bea84
                  andere fahren schnell,
                  wir kommen überall hin

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                    AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                    Hallo

                    Nun hat es mich auch erwischt.

                    Defender 130 300tdi. Ehemaliges Wegefahrzeug der DB. Deswegen als LKW eingetragen.

                    Gekauft, Juni 2012. TÜV und Zulassung im Landkreis Ansbach (Bayern) November 2012. Ohne Probleme oder Nachfragen als LKW besteuert, mit 210Euro.

                    Wegen Motorschaden und anderer Mängel von Mai 2013 bis Oktober 2013 abgemeldet.

                    Ende Oktober wieder angemeldet (nicht umgezogen, selber Landkreis, selbes Finanzamt).

                    Heute, 03.01.2014, endlich den Steuerbescheid bekommen (normal liegt der doch schon im Briefkasten, bevor man die Nummerschilder montiert).
                    In dem neuen Steuerbescheid steht Fahrzeugart: Lastkraftwagen, Gesamtmasse: 3500kg, Steuertarif: Hubraum.
                    Da drunter steht blablabla Steuersätze für Personenkraftwagen blablabla (obwohl oben ja Lastkraftwagen steht).
                    Fazit: die wollen nun 832Euro, statt 210Euro.

                    Natürlich ist heute Freitag und Montag ist hier Feiertag.

                    Das wird ein hartes, langes Wochenende.

                    Ich hoffe, eine Vorführung wird ein Einsehen bringen.

                    Noch irgendwelche Tipps?

                    Gruß und ein gesundes neues Jahr.

                    Rene

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                      AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                      Moin,

                      ich bin seit 6 Wochen auch stolzer Besitzer eines 130ers. Steuerbescheid kam- PKW :-(
                      Der Finanzbeamte lies auch am Telefon nicht mit sich reden. Kann mir jemand seinen Steuerbescheid schicken als Beleg das es auch anders geht? Ist wohl am besten wenn er aus Rheinland-Pfalz wär.

                      Bin ansonsten Ratlos...

                      Gruß

                      KaBa
                      Thinking isn´t Knowing!

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                        AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                        Zitat von xxxKaBaxxx Beitrag anzeigen
                        Der Finanzbeamte lies auch am Telefon nicht mit sich reden.
                        Worüber habt ihr denn geredet?
                        Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                        Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                          Der meinte es wär ganz klar ein Pkw und eine Vorführung ist nicht notwendig.
                          Thinking isn´t Knowing!

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                            AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                            Hast du ihn gefragt,was notwendig wäre,
                            damit es ein LKW wird?
                            Einmaligen Sonnenaufgang beobachtet
                            Kein Foto gemacht,Nichts gepostet

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                              Jo, er meinte Lkw Steuer wäre nicht möglich. Egal was ich auch umbau, abschraube oder drannschraube.
                              Thinking isn´t Knowing!

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                                AW: Steuerumfrage: WIE habt Ihr eine LKW Versteuerung erreicht!?

                                Bezüglich dieser Problematik hatte ich keine Problem mit meinem Finanzamt. Iich würde aber an deiner Stelle mit dem Leiter deines Finanzamtes einen Termin ausmachen und dann mit dem Fz. hinfahren.
                                Sollten sie Dir keine Termine geben, wende dich an die für dein Finanzamt zuständige Oberfinanzdirektion. BTW, hast Du schon Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben? Wenn Nein, Du hast nur 4 Wochen Zeit.
                                Ich bin mit meinem hingefahren ohne Sitze (Halterungen müssen ab sein), ohne Gurte und ohne Gurtschrauben, dafür Ringösen mit Zurrgurte für Ladungssicherheit und Netz. Man will normalerweise die Gurtmutter verschweißt haben,
                                aber mit Ringösen hat man Argumente dagegen. Bei mir ging das ganz geschmeidig, man hat sich das Fz. angesehen und die Sache war erledigt.

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