Das ist schon klar. Ich kann ja lesen ;)
Darum geht es auch gar nicht, sondern eher um die Frage, haette ein durchschnittlich informierter Kaeufer dies wissen koennen. Ich kann hier das BGH-Urteil, dessen Volltext ist nicht kenne, nicht nachvollziehen. Ich vermute fast, dass n-tv den Urteilstext nicht vollstaendig wiedergegeben hat. Denn, selbst, wenn es Stand der Technik ist, muss man den europaeischen Kaeufer sicherlich darauf hinweisen beim Kauf, dass im Gegensatz zu herkoemmlichen bekannten Dieselfahrzeugen, ein DPF-Fahrzeug nicht identisch zu nutzen ist. Hier liegt ein Informationsmangel vor.
Zudem schein es ja so zu sein, dass die DPF sich je nach Fahrzeug anders verhalten. Bei LR fuehrt der volle DPF zu einer Nutzungseinschraenkung oder zum Total-Ausfall. Andere Fahrzeuge brennen selbstaendig den Filter frei. Und wir reden ja nicht von wenigen Minuten Ueberlandfahrt, wie bei n-tv geschildert, sondern von satten 45 Minuten mit mind. 2.500 Umdrehungen. Das ist sicherlich ein Umstand, auf den man einen Kaeufer hinweisen muss. Man stelle sich mal vor, ich haette das Fahrzeug fuer ein Insel wie Sylt gekauft ...
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